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UFSW RV/1829-W/09Verwendung biologischer Lebensmittel als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2009Teil 1/2

…und überdies das Vollkornbrot (das überdies zu einer extremen Ergebnisverzerrung führt) in diese Berechnung nicht aufzunehmen ist, da es sich nicht um ein Diätnahrungsmittel im engeren Sinn handelt. Weiters wurde dieser Teuerungssatz auf 1/3 des gesamten Aufwandes (der neben Lebensmitteln auch eine ganze Reihe…

UFSW RV/1829-W/09Verwendung biologischer Lebensmittel als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2009Teil 2/2

…0109). Wie jede natürliche Person muss auch Frau ENN Nahrungsmittel zu sich nehmen, wobei sie jedoch aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Nahrungsmittel meiden muss bzw. spezielle Diätnahrungsmittel (lactosefrei) zu sich nehmen muss. Eine Mehrbelastung gegenüber anderen Abgabepflichtigen ergibt sich bei Lebensmittelunverträglichkeit dann, wenn nachgewiesen werden kann…

UFSW RV/2551-W/06Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Behinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…lediglich den Freibetrag wegen eigener Behinderung in Höhe von 435,- €, den Pauschbetrag für die Diäternährung in Höhe von 840,- € sowie nachgewiesene Kosten der Behinderung der eigenen Behinderung in Höhe von 682,64 €. Begründend führte das Finanzamt aus, dass Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen…

UFSW RV/2552-W/06Allgemeine Statistiken kein Nachweis der tatsächlichen Kosten aus dem Titel der Behinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2006

…anerkannte das Finanzamt lediglich den Freibetrag wegen eigener Behinderung in Höhe von 435,- €, den Pauschbetrag für die Diäternährung in Höhe von 840,- € sowie Kosten der Behinderung in Höhe von 58,72 €. Die Spendenausgaben wurden ebenfalls nicht anerkannt. Begründend führte das Finanzamt aus…

UFSL RV/0158-L/07Aufwendungen für MBT-Schuhe und Spezialkissen als außergewöhnliche Belastung bei körperlicher Behinderung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2008

…dass gemäß § 34 EStG 1988 bei Anerkennung eines pauschalen Freibetrages für Diätverpflegung sämtliche Kosten für die spezielle Diäternährung abgedeckt sind. Die Kosten für die Nahrungsergänzungsmittel konnten daher nicht anerkannt werden." Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. November 2006 gab das FA der Berufung gegen den Vorauszahlungsbescheid für…