…13. und 14. Bezirk in Wien und Purkersdorf bezüglich Erlassung eines Bescheides betreffend Einkommensteuer 2010 entschieden: Das Devolutionsverfahren wird eingestellt. Entscheidungsgründe Der Antragsteller brachte beim unabhängigen Finanzsenat ein Schreiben datiert mit 30. Jänner 2013 (eingelangt am 5.2.2013) ein, in dem der Antragsteller die…
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für November 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für Oktober 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für September 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für September 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für August 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…ist oder die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Buchung der Umsatzsteuer für Juli 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für Juni 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für Mai 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für Juli 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für Juni 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für Mai 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für April 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für März 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für Februar 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 21. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für Jänner 2006 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 20. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für Dezember 2005 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 20. Dezember 2007
…Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für November 2005 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 20. Dezember 2007
…nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für Oktober 2005 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 20. Dezember 2007
…nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Da die Abgabenbehörde erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht durch Erlassung des Bescheides über die Festsetzung von Umsatzsteuer für September 2005 fristgerecht nachgekommen ist, war das Devolutionsverfahren mit Bescheid einzustellen. Wien, 20. Dezember 2007