…VwGH 2003/07/0173 ua). Zudem ist auch im Rahmen der Verfüllung einer Geländeunebenheit nur das zulässigerweise verwendete Bodenaushubmaterial von der Beitragspflicht befreit (§ 3 Abs.1a Z.4 ALSaG). Für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich…
…des Vertragspartners über. Laut Punkt 3.1.2. räumt die B. weiters dem Vertragspartner das gegenüber Dritten ausschließliche Recht ein, inertes Bodenaushubmaterial/Baurestmassen zuzuführen, einzubauen und dadurch der B. endgültig in das Eigentum zu übergeben, soweit eine behördliche Bewilligung vorliegt oder aber erwirkt werden kann…
…Altlastenbeiträge für beitragspflichtige Verfüllungen bzw. Geländeanpassungen mit Bodenaushubmaterial im zweiten und dritten Quartal 2007 in der Höhe von insgesamt € 23.448,00 festgesetzt, einen Säumniszuschlag und einen Verspätungszuschlag in der Höhe von je € 427,36 ausgemessen und den Gesamtbetrag in der Höhe von…
…Forstreferat der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung habe festgestellt, es seien zusätzliche Ablagerungen erforderlich geworden, weil die zuvor in die gegenständliche Schotter-/Sandgrube verfüllten Bodenaushubmaterialien durch Rutschungen in den Unterhangbereich der Grundstücke gelangt seien. Es sei in der Berufungsvorentscheidung vom 8. Juni 2009 unter Zugrundelegung der Erhebungen…
…Materialien - aufzubereiten und zu veredeln, zugeführtes inertes Bodenaushubmaterial/Tunnelausbruchsmaterial und Bauschutt endgültig zu deponieren sowie die Fläche als Manipulations- und Zwischenlagerfläche zu verwenden und die für den Betrieb des Vertragspartners notwendigen und nützlichen Bauwerke und Anlagen auf der Vertragsfläche zu errichten, zu erhalten und zu…
…Steine etc. abzubauen und diese Materialien - auch gemeinsam mit zugeführten Materialien - aufzubereiten, zugeführtes inertes Bodenaushubmaterial endgültig zu deponieren sowie die Fläche als Manipulations- und Zwischenlagerfläche zu verwenden. Diese Berechtigung wird dem Vertragspartner exklusiv eingeräumt. Der Vertrag lautet auszugsweise: " B) Abbau- und Deponievertrag 1. Vertragsgegenstand 1…
…Materialien - aufzubereiten und zu veredeln, zugeführtes inertes Bodenaushubmaterial/Tunnelausbruchsmaterial und Bauschutt endgültig zu deponieren sowie die Fläche als Manipulations- und Zwischenlagerfläche zu verwenden und die für den Betrieb des Vertragspartners notwendigen und nützlichen Bauwerke und Anlagen auf der Vertragsfläche zu errichten, zu erhalten und zu…
…bis zur (ursprünglichen) Geländeoberkante verfüllt und rekultiviert. Von der Verfüllung sind die Grundstücke ... betroffen. Nach Angabe des Konsenswerbers wurden vor 1990 ca. 25.000 m³ Bodenaushubmaterial, davon überwiegend Abraummaterial, verfüllt. Die im gewerberechtlichen Bescheid angegebene maximale Abbauhöhe von ca. 6 Metern ergibt eine Abbau- bzw…
…vorgenommen worden sind, die Rede sein noch hat der Bf bei seinen Tätigkeiten (Schüttungen von Baurestmassen und Bodenaushubmaterial) offensichtlich stets auf die Zulässigkeit iSd Deponieverordnung geachtet und den Weisungen des abfalltechnischen Amtssachverständigen entsprochen. Das Rechtsbehelfsvorbringen erweist sich in diesem Punkt sohin als aktenwidrig. Jedenfalls vermag…
…April 2007 neuerlich die Ablagerung von ca. 500 bis 600 m³ Bodenaushubmaterial verunreinigt durch 80 m³ Baurestmassen festgestellt werden konnte. Es bedarf somit weiterer umfangreicher Erhebungen des Zollamtes Klagenfurt Villach in welchen Anmeldungszeiträumen die Geländeverfüllungen/Geländeanpassungen vorgenommen wurden, insbesondere welche Abfallmenge im zweiten Kalendervierteljahr 2007…
…2008 auch den Altlastenbeitrag unrichtig berechnet, weil es nicht versucht habe festzustellen, welches Verhältnis zwischen Bodenaushub und Baurestmasse bestehe und es unterlassen zu prüfen, ob es sich um Bodenaushubmaterial handelt, welches nicht zu den Abfällen im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 3 des AbfallwirtschaftsG…
…Vertragsgegenstand 1.1. Die X-AG gestattet dem Vertragspartner auf Grundstück, zugeführtes inertes Bodenaushubmaterial und Tunnelausbruchmaterial, das ausschließlich bei der Errichtung des Z anfällt, endgültig zu deponieren sowie die Fläche als Manipulations- und Zwischenlagerfläche zu verwenden und darauf die erforderlichen Deponie- und Fördereinrichtungen und die…
…treffende Duldungspflicht als typischer Inhalt von Dienstbarkeiten angesehen werden kann (Punkt 1.1.: "Die X-AG gestattet dem Vertragspartner ......zugeführtes inertes Bodenaushubmaterial und Tunnelausbruchmaterial......endgültig zu deponieren sowie die Fläche als Manipulations- und Zwischenlagerfläche zu verwenden und darauf die erforderlichen Deponie- und Fördereinrichtungen und die…
…von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen.) Gemäß § 3 Abs. 1a AlSAG idgF sind von der Beitragspflicht ua. ausgenommen - Bodenaushubmaterial, sofern dieses zulässigerweise für eine Tätigkeit gemäß Abs. 1 Z 1 lit. c verwendet wird (Z 4), - Erdaushub…
…58/1998, die abfallrechtliche Bewilligung für die Aufschüttung der oben angeführten Grundstücke mit Bodenaushubmaterial auf einer Fläche von 9.250 m2 mit einer Schüttmenge von 35.000 m3 bzw. mit sortiertem Ziegel- und Betonbruch für die Baustraße zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzung sowie für die…
…| EP: 97,63 EUR | 1.236,97 | AO 4 | Anfallendes Aushubmaterial auf die Straße fördern, verladen und verführen auf Deponie (Bodenaushubmaterial) | | | 63,36 m 3 | EP: 36,00 EUR | 2.280,96 | AO 5 | …
…| EP: 97,63 EUR | 1.236,97 | AO 4 | Anfallendes Aushubmaterial auf die Straße fördern, verladen und verführen auf Deponie (Bodenaushubmaterial) | | | 63,36 m 3 | EP: 36,00 EUR | 2.280,96 | AO 5 | …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Martin Eisenberger LL.M, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Hilmgasse 10, vom 16. September 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 17. August 2010, Zahl: 420000/00000/2010, betreffend Altlastenbeitrag sowie Säumnis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf.,(Bf.) vertreten durch Dr.Lanker & Partner, Rechtsanwälte, 9020 Klagenfurt, Waaggasse 6, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Klagenfurt, Zl. 400/00000/17/98 vom 21 .Oktober 2002, betreffend Altlastenbeitrag und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird insoweit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 4. März 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 12. Februar 2008, Zl. 700000/21043/2007, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert…