…Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten…
…GZ. 100/43633/2000-220, hat das Hauptzollamt Wien die von der Bf. erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen mit der Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile argumentiert. Gegen diese BVE hat die Bf. mit Eingabe vom 3. Oktober 2002 binnen offener Frist Beschwerde erhoben…
…GZ. 100/43633/2000-219, hat das Hauptzollamt Wien die von der Bf. erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen mit der Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile argumentiert. Gegen diese BVE hat die Bf. mit Eingabe vom 3. Oktober 2002 binnen offener Frist Beschwerde erhoben…
…GZ. 100/43633/2000-218, hat das Hauptzollamt Wien die von der Bf. erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen mit der Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile argumentiert. Gegen diese BVE hat die Bf. mit Eingabe vom 3. Oktober 2002 binnen offener Frist Beschwerde erhoben…
…GZ. 100/43633/2000-217, hat das Hauptzollamt Wien die von der Bf. erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen mit der Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile argumentiert. Gegen diese BVE hat die Bf. mit Eingabe vom 3. Oktober 2002 binnen offener Frist Beschwerde erhoben…
…Ein vom bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten…
…gerügte vom Strafurteil abweichende Tatsachenfeststellung kann dabei nicht erblickt werden. Gemäß § 116 Abs. 2 2. Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen…
…Bf. gerügte vom Strafurteil abweichende Tatsachenfeststellung kann dabei nicht erblickt werden. Gemäß § 116 Abs. 2 2. Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen…
…Bf. gerügte vom Strafurteil abweichende Tatsachenfeststellung kann dabei nicht erblickt werden. Gemäß § 116 Abs. 2 2. Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen…
…Bf. gerügte vom Strafurteil abweichende Tatsachenfeststellung kann dabei nicht erblickt werden. Gemäß § 116 Abs. 2 2. Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen…
…Bf. gerügte vom Strafurteil abweichende Tatsachenfeststellung kann dabei nicht erblickt werden. Gemäß § 116 Abs. 2 2. Satz BAO besteht eine Bindung an Entscheidungen der Gerichte insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen…
…| € | 179 896,66 4. Der Teil des Spruches der bekämpften Berufungsvorentscheidung, mit dem erstmals in der Berufungsvorentscheidung eine Abgabenerhöhung (ausgewiesen als "ZN") in Höhe von ATS 16.014,-- zur Entrichtung festgesetzt wurde, entfällt. 5. Der letzte Absatz des Spruches der bekämpften Berufungsentscheidung…
…86/16/0155). Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als…
…VwGH 16.10.1986, 86/16/0155). Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat…
…VwGH 16.10.1986, 86/16/0155). Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat…
…VwGH 16.10.1986, 86/16/0155). Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat…
…VwGH 16.10.1986, 86/16/0155). Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat…
…VwGH 16.10.1986, 86/16/0155). Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat…
…des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen. Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde, ist eine nochmalige Überprüfung durch die Abgabenbehörde rechtlich unzulässig (UFS ZRV/0097-Z4I/02, 15.12.2003). Die Bindungswirkung von Strafurteilen…
…86/16/0155). Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als…