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4 Treffer1531 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0388-W/07Ausgaben für Literatur allgemeinen Interesses stellen ohne Nachweis der nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung keine Werbungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…erheben. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob Portokosten und Literaturausgaben bei der Bw. im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bezirksrätin Werbungskosten darstellen, und ob Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind. Der Einkommensteuerbescheid wurde vom Finanzamt folgendermaßen begründet: Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen, von denen ein Selbstbehalt abzuziehen ist…

UFSW RV/1064-W/04Werbungskostenpauschbetrag und pauschalierte Werbungskosten für bestimmte Berufsgruppen bei mehreren Dienstverhältnissen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2004

…das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw bezog im Streitjahr sowohl aus ihrer Tätigkeit als Bezirksrätin als auch aus ihrer Tätigkeit beim Ö-Verband Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Rahmen…

UFSW RV/2441-W/02Fahrtkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2003

…erheben. Entscheidungsgründe Aus den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Bw. als Krankenschwester Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und als Bezirksrätin sonstige Einkünfte erzielt. Mit der Einkommensteuererklärung wurden ua. Aufwendungen für berufliche Fortbildung als Werbungskosten (Kursgebühr, Fahrtkosten,Taggelder) in Höhe von S 68.286,40…

UFSW RV/1637-W/12Abzugsfähigkeit diverser Aufwendungen einer Gemeinderätin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., K., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind…