…Abgabenanspruch darzutun. Dem steht die Obliegenheit des Abgabepflichtigen gegenüber, seinen Einwand über die Einschränkung oder des Nichtbestehen des Abgabenanspruchs darzulegen. Während die Beweisführungspflicht im zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren regelmäßig den beiden Verfahrensparteien zukommt, liegt auf Seiten des UFS der Schwerpunkt in der unabhängigen Kontroll- und Rechtsschutzfunktion. Im…
…Mitwirkung der Partei gehen zu Lasten dessen, zu dessen Gunsten das erweisliche Vorliegen des behaupteten Treuhandverhältnisses gewirkt hätte (Stoll, a.a.O., Seiten 1279 f). Wird diese "erhöhte" Beweisführungspflicht verletzt, hat die Abgabenbehörde den maßgebenden Sachverhalt im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung festzustellen. Nach § 167 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 30. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. August 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. April 1992 bis 30. Juni 1996…
…im Burgenland und der Arbeitsstätte in Wien zurückgelegt hat. Der Bw. ist dieser, seiner Beweisführungspflicht weder im erstinstanzlichen noch im zweitinstanzlichen Abgabenverfahren nachgekommen. Seine Ausführungen sind über die bloße Behauptungsebene nicht hinausgegangen, sie sind in relevanten Sachfragen unvollständig und widersprüchlich und ermöglichen überdies nicht die…
…Instanz - zurück. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit hat der UFS im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen die materielle Wahrheit weiter zu erforschen. Ansonsten liegt die Beweisführungspflicht grundsätzlich bei den Rechtsmittelparteien. Im gegenständlichen Fall hat der Bw. davon zu überzeugen, dass er mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C. A., 0000 Wien, A-Gasse 00, Appartement 135, vertreten durch Dr. Rebekka Stern, 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, vom 5. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 21. September 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 28. August 2000 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Mai 1992 bis 31. Mai 1996…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 24. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 25. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Wolfgang Berger und Hofrat Karl Heinz Klumpner, BA, über die fünf Beschwerden der A GmbH & Co KG, Anschrift, vertreten durch Hosp, Hegen Rechtsanwaltspartnerschaft, 5020 Salzburg, Hellbrunner Straße…
Mit dieser Vorgangsweise wurde den Bestimmungen des § 11 Bodenschätzungsgesetz entsprochen. Die erläuternden Erklärungen der mit der Durchführung der Bodenschätzung beauftragten Bediensteten anlässlich der Vorbesprechung und insbesondere anlässlich der Schlussbesprechung (an der der Bw. nachweislich teilnahm), sollte es auch unvertretenen und rechtsunkundigen Parteien ermöglichen, unter fachkundiger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 14. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der vom Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 23. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2004…
…aus den von der Bw. vorgelegten Unterlagen entnommen worden und setze sich aus Income Tax von € 163,52 und Income Levy von € 282,29 zusammen. Für Auslandsachverhalte bestehe eine erhöhte Mitwirkungspflicht, weshalb es der Beweisführungspflicht der Bw. obliege, die von ihre erklärte und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 31. Jänner 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 21. Jänner 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2002…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, vom 22. März 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 24. Februar 2011, Zl. 600000/xxxxx/2007, betreffend Alkoholsteuer für Dezember 2003…
…der Abgabenbehörde erster Instanz - zurück. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit hat der UFS im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen die materielle Wahrheit weiter zu erforschen. Ansonsten liegt die Beweisführungspflicht grundsätzlich bei den Rechtsmittelparteien (vgl. UFS 24.07.2008, RV/2087-W/04).…
…die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Die Verpflichtung zur amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit besteht auch im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat, doch liegt die Beweisführungspflicht im kontradiktorischen Zwei-Parteien-Verfahren verstärkt bei den Verfahrensparteien. Primär kommt es der Abgabenbehörde erster Instanz als Amtspartei zu…
…die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Die Verpflichtung zur amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit besteht auch im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat, doch liegt die Beweisführungspflicht im kontradiktorischen Zwei-Parteien-Verfahren verstärkt bei den Verfahrensparteien. Primär kommt es der Abgabenbehörde erster Instanz als Amtspartei zu…
…im Burgenland und der Arbeitsstätte in Wien zurückgelegt hat. Die Bw. ist dieser, ihrer Beweisführungspflicht weder im erstinstanzlichen noch im zweitinstanzlichen Abgabenverfahren nachgekommen. Ihre Ausführungen sind über die bloße Behauptungsebene nicht hinausgegangen, sie sind in relevanten Sachfragen unvollständig und widersprüchlich und ermöglichen überdies nicht die…