RIS AI
4 Treffer1618 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1076-W/05Dienstgebereigenschaft eines (ausgegliederten) privaten Rechtsträgers hinsichtlich der in seinem Unternehmen verwendeten Bundesbeamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2007Teil 1/2

…Frage könne daher nur dahingehend verstanden werden, ob bzw. inwieweit die Beamten in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht in die Betriebe eingegliedert seien. In diesem Zusammenhang stelle sich die Rechtslage wie folgt dar: Die Beamten würden nicht auf Dienststellen verwendet werden, sondern in Betrieben der TA-AG und…

UFSW RV/1076-W/05Dienstgebereigenschaft eines (ausgegliederten) privaten Rechtsträgers hinsichtlich der in seinem Unternehmen verwendeten Bundesbeamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2007Teil 2/2

…sämtliche Arbeitnehmer geltendes Betriebsverfassungsrecht, unabhängig davon, ob ihr Arbeitsverhältnis privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist, spricht nach Auffassung der Berufungsbehörde für eine Eingliederung in den Betrieb des (ausgegliederten) privaten Rechtsträgers und somit gegen die Arbeitgeberstellung des Bundes. Als Folge dieses einheitlichen Betriebsverfassungsrechts können daher auch…

UFSF RV/0286-F/11Auch Grenzgänger nach der Schweiz können die Steuerfreiheit von Tagesgeldern beanspruchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.07.2013

…nur die Dichte des kollektiven Arbeitsrechtes, sondern auch jene der Betriebsräte in der Schweiz um ein Vielfaches höher als in Österreich ist. Die beiden zuletzt genannten lohngestaltenden Vorschriften der Ziffern 5 und 6 knüpfen klar und eindeutig an Bestimmungen des österreichischen Arbeits- und Betriebsverfassungsrechtes an (§…

UFSF RV/0151-F/05Prüfung der beruflichen Bedingtheit eines Doppelwohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2007

…dass sich zwar die Fälligkeit des Entgelts für die Arbeitsleistung primär nach den Vereinbarungen im Dienstvertrag richtet. Allerdings ist auf allfällige kollektivvertragliche oder betriebsverfassungsrechtliche Normen Bedacht zu nehmen, sodass im Ergebnis Gehaltszahlungen fast ausnahmslos monatlich erfolgen. Zudem liegt für das Jahr 2002 auch kein entsprechender…