…auf Grundlage des Einbringungsvertrages voraussetzt, muss das Einbringungsvermögen aber auch zum Zeitpunkt der tatsächlichen sachenrechtlichen Übertragung (= Abschluss des Einbringungsvertrages) Betriebsqualität aufweisen. Wie bei der Betriebsveräußerung im Ganzen muss damit ein in sich organisch geschlossener Komplex von Wirtschaftsgütern übereignet werden, der die wesentliche Grundlage eines…
…zu prüfen. Die (Teil)Betriebseigenschaft darf jedoch durch die Einbringung und eine damit allenfalls verbundene Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern nicht verloren gehen. Die Beurteilung der Frage, ob dem eingebrachten Vermögen (Teil)Betriebsqualität zukommt, ist unabhängig von der Rechtsform des Einbringenden vorzunehmen. Der Umstand, dass Kapitalgesellschaften gem §…
…Forstwirtschaft, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb. Da § 12 Abs. 1 UmgrStG die Übertragung von Vermögen auf Grundlage eines Einbringungsvertrages voraussetzt, muss das Einbringungsvermögen zum Zeitpunkt der tatsächlichen sachenrechtlichen Übertragung Betriebsqualität aufweisen. Aus dem Bilanzerfordernis des § 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG ergibt sich, dass…
…dass Anwendungsvoraussetzung für die Anwendung des UmgrStG die Übertragung eines Betriebes auf den Rechtsnachfolger darstellt. Mangels abweichender Anordnung muss das Gesellschaftsvermögen der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft nicht schon zum Umwandlungsstichtag (§ 8 Abs. 5) Betriebsqualität aufweisen. Da eine § 13 Abs. 2 UmgrStG entsprechende Regelung in Art II fehlt…
…keine Aktiva ausgewiesen seien, unbestritten geblieben. Folglich kommt dem Gesellschaftsvermögen der GmbH bereits zum Umwandlungsstichtag ebensowenig Betriebsqualität zu wie zum Zeitpunkt der Umwandlung und ist daher diese abgabenrechtliche Anwendungsvoraussetzung für die Bestimmungen des Art. II UmgrStG jedenfalls nicht erfüllt. Auch sprechen die Ausführungen im Vorlageantrag…