…ist, dass die Bw eine Unternehmerin iSd UStG ist. Strittig ist, ob § 2 EAVG auf einen ertragsteuerlichen oder auf einen umsatzsteuerlichen Betriebsbegriff abstellt. Der Unabhängige Finanzsenat vertrat zunächst die Auffassung, der Begriff 'Betrieb' sei wie im Einkommen- und Körperschaftssteuerrecht auszulegen (vgl. UFS vom 29. Mai…
…Teilstrich und § 24 Abs. 1). Im Ertragsteuerrecht könne von einem Betrieb nur gesprochen werden, wenn die Tätigkeit - die betrieblich organisiert sei - eine Einkunftsquelle darstelle. Der Betriebsbegriff sei daher systematischer Anknüpfungspunkt für ertragsteuerliche Regelungen betreffend Gewinnermittlung, Einkommensermittlung, Tarif usw. (FJ 1998, 272). b. Für die Auslegung…
… VwGH 20.6.2012, 2010/17/0144). Der Betriebsbegriff ist dabei der Umsatzsteuer entnommen (VwGH 11.12.2009, 2006/17/0118) und umfasst - ähnlich dem ertragsteuerlichen Teilbetrieb - jeden für sich lebensfähigen Organismus, der unabhängig von den anderen Geschäften des Unternehmers betrieben wird und auch nach…
…ist die Ansicht der Bw. zutreffend, wonach aus arbeitsrechtlicher Sicht auf den Begriff der wirtschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Einheit abzustellen sei, sodass im vorliegenden Fall die Komplementär-GmbH dem Betriebsbegriff der KG zuzuordnen ist. Es ist demnach davon auszugehen, dass arbeitsrechtlich keinesfalls eine Beendigung des Dienstverhältnisses…
… VwGH 20.6.2012, 2010/17/0144). Der Betriebsbegriff ist dabei der Umsatzsteuer entnommen (VwGH 11.12.2009, 2006/17/0118) und umfasst - ähnlich dem ertragsteuerlichen Teilbetrieb - jeden für sich lebensfähigen Organismus, der unabhängig von den anderen Geschäften des Unternehmers betrieben wird und auch nach…
… VwGH 20.6.2012, 2010/17/0144). Der Betriebsbegriff ist dabei der Umsatzsteuer entnommen (VwGH 11.12.2009, 2006/17/0118) und umfasst - ähnlich dem ertragsteuerlichen Teilbetrieb - jeden für sich lebensfähigen Organismus, der unabhängig von den anderen Geschäften des Unternehmers betrieben wird und auch nach…
…fremd sei. In der Zusammenfassung des VwGH-Erkenntnisses heißt es, dass "weder nach dem EnAbgVergG, das auf den umsatzsteuerlichen Betriebsbegriff abstellt, noch den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen auf das Ergebnis der Tätigkeit des Vergütungsberechtigten abzustellen ist". Für den Unabhängigen Finanzsenat hat der VwGH damit aber klargestellt, dass…
…BP erlassenen Bescheide betreffend Energieabgabenvergütung 10/2001 bis 9/2004 wurde Berufung eingelegt, über die der Unabhängige Finanzsenat abweislich entschied, da er den für die Vergütung maßgeblichen Betriebsbegriff dem Ertragssteuerrecht entnahm. 4. Gegen die Berufungsentscheidung des UFS vom 29.5.2006, RV/0240-L/06…
…81/01d, habe der Oberste Gerichtshof (OGH) ausgesprochen, dass der Ausdruck "ständiger Betrieb" im Sinne des genannten Kollektivvertrages auf die konkrete Arbeitsstelle und nicht auf den Betriebsbegriff im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) abstellt. Demnach sei es Zweck dieser Bestimmung (Abschnitt VIII des Kollektivvertrages), die Arbeiten…
…§ 23 RZ 5) ausgeführt hat, definiert § 23 Z 1 EStG 1988 den Betriebsbegriff für alle betrieblichen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988) und sieht die Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Auffangtatbestand vor. Im vorliegenden Fall ist folglich - vor einer Prüfung, ob es…
…automatisch zur Anwendung auf sämtliche Betriebe verpflichtet. Art 17 Abs. 1 lit. a letzter Satz EnSt-RL ermöglicht die Anpassung des Betriebsbegriffes an verkaufswert-, prozess- und sektorbezogene Gegebenheiten. Eine Begünstigung nur für Produktionsbetriebe steht im Einklang mit Art 17 Abs. 1 letzter Satz EnSt-RL…
…vgl. § 1 Abs. 3 EAVG). Das EAVG stellt auch auf den umsatzsteuerlichen Betriebsbegriff ab. In den Erläuternden Bemerkungen (s ÖStZ 1996, Nr. 7, Seite 211) wird zum NPW folgendes ausgeführt: Der NPW wird auf folgende Art definiert: Differenz zwischen den vom Unternehmen erbrachten umsatzsteuerbaren Leistungen…
…Der Begriff "Betrieb" wird im Energieabgabenvergütungsgesetz nicht näher definiert. Das Energieabgabenvergütungsgesetz bedient sich aber im Wesentlichen der Terminologie des UStG 1994. Demnach ist für das Energieabgabenvergütungsgesetz nicht auf einen ertragsteuerlichen, sondern auf einen umsatzsteuerlichen Betriebsbegriff abzustellen (vgl. VwGH 11.12.2009, Zl. 2006/17/0118)…
… 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993, vor." Der Betriebsbegriff im NeuFöG ist deckungsgleich mit dem des EStG 1988 (UFS 24.02.2011, RV/0847-L/09; 27.12.2012, RV/0200-L/12). Es sind daher Literatur und Rechtsprechung zu § 24 EStG…
…Energieabgabenvergütungsgesetz nicht näher definiert, vielmehr bedient sich das EnAbgVergG der Terminologie des UStG 1994 für die Bestimmung des Nettoproduktionswertes ("NPW"). Demnach ist auch für das EnAbgVergG nicht auf einen ertragsteuerlichen, sondern auf einen umsatzsteuerlichen Betriebsbegriff abzustellen (vgl. VwGH 11.12.2009, Zl. 2006/17/0118…
…Energieabgabenvergütungsgesetz nicht näher definiert, vielmehr bedient sich das EnAbgVergG der Terminologie des UStG 1994 für die Bestimmung des Nettoproduktionswertes ("NPW"). Demnach ist auch für das EnAbgVergG nicht auf einen ertragsteuerlichen, sondern auf einen umsatzsteuerlichen Betriebsbegriff abzustellen (vgl. VwGH 11.12.2009, Zl. 2006/17/0118…
…Der Begriff "Betrieb" wird im Energieabgabenvergütungsgesetz nicht näher definiert. Das Energieabgabenvergütungsgesetz bedient sich aber im Wesentlichen der Terminologie des UStG 1994. Demnach ist für das Energieabgabenvergütungsgesetz nicht auf einen ertragsteuerlichen, sondern auf einen umsatzsteuerlichen Betriebsbegriff abzustellen (vgl. VwGH 11.12.2009, Zl. 2006/17/0118)…
…Der Begriff "Betrieb" wird im Energieabgabenvergütungsgesetz nicht näher definiert. Das Energieabgabenvergütungsgesetz bedient sich aber im Wesentlichen der Terminologie des UStG 1994. Demnach ist für das Energieabgabenvergütungsgesetz nicht auf einen ertragsteuerlichen, sondern auf einen umsatzsteuerlichen Betriebsbegriff abzustellen (vgl. VwGH 11.12.2009, Zl. 2006/17/0118)…
…Der Begriff "Betrieb" wird im Energieabgabenvergütungsgesetz nicht näher definiert. Das Energieabgabenvergütungsgesetz bedient sich aber im Wesentlichen der Terminologie des UStG 1994. Demnach ist für das Energieabgabenvergütungsgesetz nicht auf einen ertragsteuerlichen, sondern auf einen umsatzsteuerlichen Betriebsbegriff abzustellen (vgl. VwGH 11.12.2009, Zl. 2006/17/0118)…
…der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen ist aus der Rechtsprechung zum Betriebsbegriff bekannt. Der Gesetzgeber wollte mit der Definition des Betriebes im NeuFöG auf diesen bekannten und auch durch die Rechtsprechung bereits befüllten Rechtsbegriff zurückgreifen. Der Betriebsbegriff im NeuFöG ist deckungsgleich mit dem des EStG 1988…