…ob ein Bestandvertrag als Mietvertrag betreffend die Überlassung von Geschäftsräumlichkeiten oder als Unternehmenspachtvertrag zu werten ist, erging eine Fülle steuer- wie auch zivilrechtlicher Judikatur des VwGH bzw. OGH. Ob ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) iSd Körperschaftsteuergesetzes infolge Betriebsverpachtung vorliegt, ist gemäß dem in § 2 Abs…
…Frage, ob ein Bestandvertrag als Mietvertrag betreffend die Überlassung von Geschäftsräumlichkeiten oder als Unternehmenspachtvertrag zu werten ist, erging eine Fülle steuer- wie auch zivilrechtlicher Judikatur des VwGH bzw. OGH. Ob ein Betrieb gewerblicher Art iSd Körperschaftsteuergesetzes infolge Betriebsverpachtung vorliegt, ist gemäß dem in § 2 Abs…
…und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Zu den Körperschaften öffentlichen Rechts zählen die Gebietskörperschaften, die Sozialversicherungsträger, die gesetzlichen Interessenvertretungen, die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, Wassergenossenschaften und Wasserverbände nach dem WRG, etc. (vgl. Ruppe, UStG 1994³, § 2, Tz. 169). Ein Betrieb gewerblicher Art (BgA)…
…wenn sie im Rahmen eines sogenannten Betriebs gewerblicher Art (BgA) tätig werden. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe begründen kraft expliziter Anordnung in § 2 Abs. 1 KStG 1988 keinen Betrieb gewerblicher Art. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt…
…dass gemäß § 2 Abs 2 Z 1 KStG 1988 als Betrieb gewerblicher Art (BgA) auch die Beteiligung an einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, gelte. Somit werde ertragsteuerlich durch eine Mitunternehmerschaft ein BgA begründet. Ob nun ein Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen…
…Die Berufungswerberin, die Pfarrpfründe A, hat mit Schreiben vom 16.2.2009 die Aufnahme einer Tätigkeit als Betrieb gewerblicher Art (im folgenden BgA) von Körperschaften öffentlichen Rechts angezeigt. Laut Angaben des steuerlichen Vertreters in der mündlichen Verhandlung wurden der Pfarrhof und das Pfarrheim, in dem…
…Dezember 2009 die Aufnahme einer Tätigkeit als Betrieb gewerblicher Art (im folgenden BgA) von Körperschaften öffentlichen Rechts angezeigt und mit UVA 10-12/2009 den Abzug von Vorsteuern iHv € 200,- begehrt. Die abgabenbehördliche Überprüfung ergab, dass der BgA aus einem durch die Pfarrpfründe X…
…Diese Nachmittagsbetreuung der Volksschulkinder wurde von der Bw. als Betrieb gewerblicher Art behandelt und die Umsätze dem ermäßigten Steuersatz (10%) unterzogen. Die Vorsteuer wurde aufgrund der EuGH-Rechtsprechung zu "Seeling" von den gesamten Sanierungskosten in Abzug gebracht - der Abzug sämtlicher Vorsteuern (100%) in Zusammenhang mit…
…Kinderheimen, Schulen und Pfarren) bildet ebenfalls keinen Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1966." Ruppe schreibt dazu im Kommentar zum UStG 1994³, § 2 Tz 222, Seite 307 wie folgt: "Personalgestellung durch KöR bildet für sich alleine keinen BgA, sofern lediglich Arbeitnehmer der KöR…
…sind im Wesentlichen nur ihre Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988, wobei deren Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegen muss (vgl. Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG, § 2, Rz. 31). Ist eine Tätigkeit einer KÖR nur aufgrund einer besonderen ertragsteuerrechtlichen Bestimmung als BgA anzusehen…
…sind im Wesentlichen nur ihre Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988, wobei deren Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegen muss (vgl. Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG, § 2, Rz. 31). Ist eine Tätigkeit einer KÖR nur aufgrund einer besonderen ertragsteuerrechtlichen Bestimmung als BgA anzusehen…
…sind im Wesentlichen nur ihre Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988, wobei deren Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter liegen muss (vgl. Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG, § 2, Rz. 31). Ist eine Tätigkeit einer KÖR nur aufgrund einer besonderen ertragsteuerrechtlichen Bestimmung als BgA anzusehen…
…beurteilen, ob insgesamt ein Betrieb gewerblicher Art oder ein Hoheitsbetrieb vorliege. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit ergebe sich aus der tatsächlichen Geschäftsgebarung der Stadt ebenso, wie aus der Nutzungsdauer der Immobilie. In Bezug auf den Umfang des BgA seien Judikatur und Verwaltungspraxis nicht ganz einheitlich. Während…
…Kulturhaus. Da wurde ein BgA angenommen - UFS 28.11.2008. Da sind diese Dinge drinnen: Wechselnde Vermietung, Dekoration, Reinigung. Typische Tätigkeiten wie sie in diesem Falle vorliegen und wo der UFS Wien klarstellt, das ist ein körperschaftsteuerlicher Betrieb gewerblicher Art. Referent: UFS 28.11.2008…
…Betrieb gewerblicher Art und gehören daher an sich nicht zum Unternehmensbereich (Doralt/Ruppe, Steuerrecht, 7. Aufl., Bd. I, S. 412). Das UStG 1994 bezieht jedoch aus Gründen der Kostenneutralität verschiedene Einrichtungen, die nach § 2 KStG Hoheitsbetriebe sind, in den Unternehmensbereich ein (sog. "fiktive Betriebe gewerblicher…
…Gemeinde, die für das Jahr 2011 für den Betrieb gewerblicher Art "Kindergarten" die Vergütung von Energieabgaben iHv € 1.156,01 beantragte. Mit Abweisungsbescheid vom 2. August 2012 wurde der Antrag der Bw. auf Vergütung der Energieabgaben für den BgA "Kindergarten" mit der Begründung abgewiesen…
…Gleichbehandlung nicht beigetreten werden kann. In diesem Umfang wird der Berufung gegen den Abweisungsbescheid betreffend Energieabgabenvergütung 2011 für den Betrieb gewerblicher Art "Kindergarten" teilweise Folge gegeben und die Energieabgabenvergütung für den Zeitraum Jänner 2011 wie folgt ermittelt: | BgA "Kindergarten": | Betrag: | Umsätze gemäß …
…Sämtliche Ein- und Ausgaben hätten die Stadtgemeinde getroffen, somit habe damals ein Betrieb gewerblicher Art iSd UStG bestanden. In der damaligen Schlussbesprechung sei von der Finanzbehörde angeregt worden, dass für die Zukunft die vertragliche Gestaltung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst wird. In einer im Jahr…
…1988. Ist eine Tätigkeit einer KÖR nur aufgrund einer besonderen ertragsteuerrechtlichen Bestimmung als BgA anzusehen, ohne dass eine betriebliche Tätigkeit iSd Energiesteuerlichtlinie gegeben ist (zB fiktiver BgA iSd § 2 Abs. 2 KStG), kann eine Energieabgabenvergütung ebenfalls nicht gewährt werden. Ausgenommen hiervon sind Betrieb gewerblicher Art…
…Tätigkeit der Einrichtung gilt stets als Gewerbebetrieb. Nach § 2 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 gilt als Betrieb gewerblicher Art auch die entgeltliche Überlassung eines Betriebes gewerblicher Art. Gemäß § 1090 ABGB heißt der Vertrag, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit…