Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Europa Treuhand Ernst & Young GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens, der Vermögensteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes ab dem 1. Jänner 1993 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens, der Vermögensteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes ab dem 1. Jänner 1993 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den gemäß § 200 Abs. 2 BAO endgültigen Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften (nunmehr Finanzamt für den 2. und 20. Bezirk in Wien) über den Einheitswert, die Vermögensteuer und das Erbschaftssteueräquivalent ab dem 1. Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 2. März 2010, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist…
Angabe ersucht, zu welchem Zweck die Kredite gewährt wurden, ob sie für den Erwerb der G Salamifabrik GmbH gewährt wurden und wie hoch jeweils die Kreditsumme war. Zur Antwort gab die Bw. im Schreiben vom 9. Mai 2006 an, die Kredite der Volksbank Ö seien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dorda Brugger & Jordis Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Ring 12, gegen den endgültigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. Februar 2002 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird…
…die Besteuerung auf Ebene des Begünstigten sei es dabei unmaßgeblich, ob die Zuwendungen aus Erträgnissen der Privatstiftung oder aus dem gewidmeten Stiftungsvermögen erfolgten. Daraus ergebe sich, dass Zuwendungen an eine juristische Person eine Körperschaftsteuerpflicht auslösten. Die Beteiligungsbefreiung gem. § 10 Abs. 1 KStG sei nicht anwendbar…
…und die Körperschaftsteuer mit € 98.224,06 festgesetzt. Als Begründung wurde angeführt, für die von der A Privatstiftung erfolgte Zuwendung von § 320.000,- sei weder die Beteiligungsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG 1988 (siehe Gesetzeswortlaut) erfüllt, noch handle es sich um eine steuerbefreite Zuwendung…
…auf alle offenen Veranlagungen, mithin auch auf das gegenständliche Verfahren anzuwenden. Zwischen den Verfahrensparteien steht außer Streit, dass im gegenständlichen Fall bis zum 30. April 2004 die Beteiligungsbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG 1988 für internationale Schachtelbeteiligungen nicht zur Anwendung kommt. Die Erträge aus der…
…dem entsprechen. Allerdings kann bei konsequenter Weiterverfolgung des Durchgriffsgedankens auch für diese Erträge zumindest unter gewissen Einschränkungen eine Steuerfreiheit erreicht werden. Greift man nämlich bei der Besteuerung der Erträge aus inländischen Aktien auf die Beteiligungsbefreiung zurück, so muss man bei ausländischen Aktienerträgen daraus folge, dass…
…Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 KStG. Die Beteiligungssubstanz wird nicht übertragen, sondern bleibt beim Fruchtgenussbesteller. Nach dem Sinn der Beteiligungsbefreiung sollen Ausschüttungserträge nicht mehrfach besteuert werden. Der aus der Fruchtgenusseinräumung erzielte Erlös antizipiert allein künftige Ausschüttungserträge. Insofern ist es sachgerecht (Art. 7 B-VG), auch den Erlös…
Durch die Verortung der Rechte aus dem Partizipationskapital als Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung kann auch dem Einwand der Bw. entgegengetreten werden, die Besteuerung der Emission von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG mit Gesellschaftsteuer verstoße gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG vom 12. Februar 2008…
Durch die Verortung der Rechte aus dem Partizipationskapital als Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung kann auch dem Einwand der Bw. entgegengetreten werden, die Besteuerung der Emission von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG mit Gesellschaftsteuer verstoße gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG vom 12. Februar 2008…
§ 5 Abs. 1 Z 3 KVG zu qualifizieren, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale (abhängig vom 3-Monats-EURIBOR) und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös nur in Höhe des…
Was die übertragenen Aufgaben anbelangt, so sind uE hoheitliche und nichthoheitliche Aufgaben gleichermaßen erfasst. Das ergibt sich zum einen aus dem Begriff der Ausgliederung, der nicht zwischen diesen beiden Kategorien von Aufgaben differenziert, und zum anderen aus dem systematischen Zusammenhang des Gesetzes. Nach Satz 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der V-GmbH als RNF der E-GmbH, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. Oktober 2010 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, ADRESSE, vertreten durch CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, 1210 Wien, Karl-Waldbrunner-Platz 1, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. April 2008 betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Niederösterreich Wirtschaftstreuhand GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Gesellschaftsteuer vom 16. Mai 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch A., vom 30. Juni 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 2010 betreffend Körperschaftsteuer 2002 (Bescheid vom 15.11.2010), 2003 (Bescheid vom 16.11.2010) und 2004 (Bescheid vom 19…
Dabei würde es sich um einen Irrtum der BP handeln. Die für den Forschungsfreibetrag verwendete Bemessungsgrundlage würde nicht mit den für die Weiterentwicklung und Verbesserung und daher zu den Herstellungskosten gehörigen Aufwendungen übereinstimmen. Eine richtige Beurteilung der sofortigen Abzugsfähigkeit des Patentankaufs müsse vielmehr aus der…