…Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Gemäß Art.202 Abs.3 erster Anstrich ZK wird der Handelnde Einführer, der Schmuggler, Zollschuldner. Objektiv beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das vorschriftswidrige Verbringen durch andere unterstützt. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives…
…ab, ohne dabei zu beachten, dass der Gesamtwert dieser Textilien den Freibetrag im Reiseverkehr um vieles übersteigt. Daher wäre für die handelnden Einführer die Zollschuld gesamtschuldnerisch entstanden. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Beschwerde und führte darin sinngemäß aus, dass er lediglich Zulassungsbesitzer des gegenständlichen Reisebusses…
…ohne dabei zu beachten, dass der Gesamtwert dieser Textilien den Freibetrag im Reiseverkehr um vieles übersteigt. Daher wäre für die handelnden Einführer die Zollschuld gesamtschuldnerisch entstanden. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Beschwerde und führte darin sinngemäß aus, dass er lediglich Passagier des gegenständlichen Reisebusses gewesen…
…Zollvorschriften verstößt. Er hat durch diese Tathandlung den Tatbestand der Beteiligung an der vorschriftswidrigen Verbringung gemäß Art.202 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 zweiter Anstrich ZK verwirklicht. Er hat jedoch nicht als handelnder Einführer den Tatbestand des Abs.3 erster Anstrich leg.cit…
…dass er die vorstehend angeführten Handlungen in der Absicht den Einfuhrschmuggel zu unterstützen setzte, sich hinsichtlich der Schmuggelwaren der vorschriftswidriger Verbringung in der Tatbegehungsform der Beteiligung im Sinne des Artikel 202 Abs.1 Buchst.a und Abs.3 zweiter Anstrich ZK schuldig gemacht hat. Weiters…
…dass er die vorstehend angeführten Handlungen in der Absicht den Einfuhrschmuggel zu unterstützen setzte, sich hinsichtlich der Schmuggelwaren der vorschriftswidriger Verbringung in der Tatbegehungsform der Beteiligung im Sinne des Artikel 202 Abs.1 Buchst.a und Abs.3 zweiter Anstrich ZK schuldig gemacht hat. Weiters…
…Bande am 13. Oktober 1997 als handelnder Einführer 20.000 kg Edamerkäse im Werte von € 40.646,64 über das Zollamt Berg in das Zollgebiet eingeschmuggelt hat und kann daher den Ausführungen im Rechtsbehelfsverfahren über dessen untergeordneten Tatbeitrag nicht die vom Bf. intendierte Bedeutung…
…einer Bande am7. Oktober 1997 als handelnder Einführer 20.000 kg Butter im Werte von € 30.186,99 über das Zollamt Berg in das Zollgebiet eingeschmuggelt hat und kann daher den Ausführungen im Rechtsbehelfsverfahren über dessen untergeordneten Tatbeitrag nicht die vom Bf. intendierte Bedeutung…
…Bande am 12. November 1997 als handelnder Einführer 20.000 kg Butter im Werte von € 36.903,27 über das Zollamt Berg in das Zollgebiet eingeschmuggelt hat und kann daher den Ausführungen im Rechtsbehelfsverfahren über dessen untergeordneten Tatbeitrag nicht die vom Bf. intendierte Bedeutung…
…Bande am 23. September 1997 als handelnder Einführer 20.000 kg Butter im Werte von € 30.409,29 über das Zollamt Berg in das Zollgebiet eingeschmuggelt hat und kann daher den Ausführungen im Rechtsbehelfsverfahren über dessen untergeordneten Tatbeitrag nicht die vom Bf. intendierte Bedeutung…
…Oktober 2001 von der Beteiligung an der vorschriftswidrigen Verbringung von 26.000 Stangen Zigaretten auszugehen war. In der, diesem Aussetzungsverfahren zugrunde liegenden, bekämpften Sachentscheidung, wurde dem Bf. die Zollschuld aus dem Grunde der vorschriftwidrigen Verbringung als handelnder Einführer von insgesamt 23.500 Stangen Zigaretten der…
…Mai 2001 von der Beteiligung an der vorschriftswidrigen Verbringung von 26.800 Stangen Zigaretten auszugehen war. In der, diesem Aussetzungsverfahren zugrunde liegenden bekämpften Sachentscheidung, wurde gegenüber dem Bf. die Zollschuld aus dem Grunde der vorschriftwidrigen Verbringung als handelnder Einführer von insgesamt 109.600 Stangen Zigaretten…
…sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst und unterstützt hat. Typische Teilnehmer sind die Personen, die dem handelnden Einführer Hilfen geben. Persönliche Anwesenheit beim Schmuggel ist nicht erforderlich. Weil es auf die Art der Beteiligung nicht ankommt, ist jede Beteiligung, die das Verbringen veranlasst, unterstützt…
…sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst und unterstützt hat. Typische Teilnehmer sind die Personen, die dem handelnden Einführer Hilfen geben. Persönliche Anwesenheit beim Schmuggel ist nicht erforderlich. Weil es auf die Art der Beteiligung nicht ankommt, ist jede Beteiligung, die das Verbringen veranlasst, unterstützt…
…Rz. 10). Im gegenständlichen Fall steht fest, dass der Bf. auch wenn dieser beim Einfuhrschmuggel nicht persönlich anwesend war, die handelnden Einführer zum vorschriftswidrigen Verbringen bestimmte. Ebenso steht fest, dass der Bf. sich mit dem Handel von geschmuggelten Zigaretten eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffte. Dem Bf…
…Berufungsschrift explizit behauptet, Mittelsperson zwischen OlP und dem jeweiligen Kurier gewesen zu sein. Es könne am Einfuhrschmuggel jeder beteiligt sein, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst bzw. unterstützt hat. Typische Teilnehmer seien Personen, die dem handelnden Einführer Anweisungen, Hilfen usw. gegeben haben…
…Berufungsschrift explizit behauptet, Mittelsperson zwischen A und dem jeweiligen Kurier gewesen zu sein. Es könne am Einfuhrschmuggel jeder beteiligt sein, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst bzw. unterstützt hat. Typische Teilnehmer seien Personen, die dem handelnden Einführer Anweisungen, Hilfen usw. gegeben haben…
…€ 9,5 Mio. strittig ist, also bei den Größenordnungen, um die es hier insgesamt geht und ausgehend von der Art der Beteiligung des Bf, der Vielzahl handelnder Personen, die sich teilweise in dem Wissen, dass zollunredlich gehandelt werden wird, verbunden haben und dass diese…
…€ 9,5 Mio. strittig ist, also bei den Größenordnungen, um die es hier insgesamt geht und ausgehend von der Art der Beteiligung des Bf, der Vielzahl handelnder Personen, die sich teilweise in dem Wissen, dass zollunredlich gehandelt werden wird, verbunden haben und dass diese…
…Zl. 100000/44678/2006, setzte das Zollamt Wien gegenüber der Bf., (Bf.) Eingangsabgaben in der Höhe von € 1.382,03 (Einfuhrumsatzsteuer € 0,00 und Zoll € 1.382,03) fest. Darüber hinaus gelangte mit diesem Sammelbescheid gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG auch…