… 295a BAO, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches habe. Aufgrund dieses Erlasses stehe dem Bw auch für 2007 die Basispauschalierung der Betriebsausgaben zu. Dem Berufungsbegehren sei daher stattzugeben. Mit Vorlagebericht vom 15. Mai 2012 wurde die gegenständliche Berufung…
…die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches gehabt hätte, ausgegangen werden. Von rückwirkenden Ereignissen kann nämlich nur dann gesprochen werden, wenn nach der Steuerschuldentstehung Sachverhalte eintreten, die sich in der Vergangenheit in der Weise auswirken, dass an Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr…
…des Abgabenanspruches bzw. der Steuerpflicht haben konnte. Mit der mit BGBl. I 124/2003 eingefügten Bestimmung des § 295a der Bundesabgabenordnung (BAO), wonach ein Bescheid insoweit abgeändert werden kann, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches…
…es sich somit um keine Ereignisse, die im Sinne des § 295a BAO abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit (also für vorangegangene Veranlagungszeiträume) auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches haben. Den anspruchszinsenbegründenden Einkommensteuerbescheiden liegen folgende in der vorangegangenen Außenprüfung getroffenen Feststellungen zugrunde (Tz. laut BP-Bericht):…
…des amtlichen Vordruckes, der die im § 4 Abs. 1 Z 1 bis 3 NeuFöG geforderten Erklärungen enthält, stellt somit ein Ereignis mit Wirkung für die Vergangenheit dar, zumal sich diese als materiellrechtliche Voraussetzung für den Eintritt einer Abgabenbegünstigung auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches…
…stattfindet, das Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches ändert. Da die Grundlagenbescheide vom 14. Februar 1996 ex tunc rechtsfolgenlose Bescheide waren und diese fehlenden Rechtsfolgen durch die Berufungsentscheidung vom 28. Juni 2005 nicht bewirkt wurden, wurden Bestand und Umfang von Abgabenansprüchen durch die Berufungsentscheidung vom 28…
…§ 295a BAO lasse jedoch eine Bescheidberichtigung zu, wenn ein Ereignis eintrete, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches habe. Durch die Vorlage des NeuFö 3 seien diese Voraussetzungen erfüllt, weshalb der Bescheid gem. § 295a BAO entsprechend zu berichtigen wäre…
…nach Entstehung des Abgabenanspruches eintretende Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches ändern. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt…
…Gewinnänderung im Veranlagungszeitraum der Beendigung des Betriebes zu berücksichtigen, sofern dies verfahrensrechtlich möglich sei. Nach § 295a BAO könne ein Bescheid auf Antrag der Partei insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintrete, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe…
…des Finanzamtes vom 28. Februar 2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO sei nur dann möglich, wenn ein Ereignis eintrete, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang des Abgabenanspruches…
…Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe, sich also in die Vergangenheit in der Weise auswirke, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der veränderte Sachverhalt der Besteuerung zugrunde zu legen sei. Diese Voraussetzungen seien im gegenständlichen Fall zweifelsohne zu erkennen, da ein Ereignis (Zuerkennung des…
…des amtlichen Vordruckes, der die in § 4 Abs. 1 Z 1 bis 3 NeuFöG geforderten Erklärungen enthalte, stelle somit ein Ereignis mit Wirkung für die Vergangenheit dar, zumal sich diese als materiellrechtliche Voraussetzung für den Eintritt einer Abgabenbegünstigung auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches…
…Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt. Unter einem Ereignis ist jeder rechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Dazu gehören Tatsachen des Lebenssachverhaltes, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse…
…Änderung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2007 berechtigt. Gemäß § 295a BAO kann ein Bescheid auf Antrag der Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat…
…BAO abgabenrelevante Sachverhalt muss "abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches haben". Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich also "in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der veränderte Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde zu…
…BAO abgabenrelevante Sachverhalt muss "abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches haben". Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich also "in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr der veränderte Sachverhalt der Besteuerung zu Grunde zu…
…das Nichteinhalten der eingereichten Prognoserechnung ein Ereignis im Sinne des § 295a BAO darstelle, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches gehabt habe. Gem. § 295a BAO könne ein Bescheid auf Antrag der Partei oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden…
… 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkungen für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Eine Abänderung gemäß § 295a BAO ist lediglich eingeschränkt zulässig (arg "insoweit"), woraus sich eine Teilrechtskraft des zu ändernden Bescheides…
… 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, die abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Diese mit dem AbgÄG 2003 in die BAO eingefügte Regelung ist eine rein verfahrensrechtliche Bestimmung und nimmt in keiner…
…Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Da aufgrund des geltenden Einkommensteuerrechts die Rückforderung einer Ausgleichszulage im Zeitpunkt ihres Abflusses zu erfassen ist, ist darin…