Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen JS, ENr. 646024/04, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a und b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
…4 FinStrG) (nochmals OGH 31.1.1992, 16 Os 15/91, 16 Os 16/91 - EvBl 1992/175). Von den einem Beschlagnahmeverbot unterliegenden Informationen zu unterscheiden sind also Gegenstände, die zur Begehung einer strafbaren Handlung bestimmt waren, die sie erleichtert haben oder aus ihr herrühren…
…wird aus ökonomischen Gründen abgesehen, zumal ansonsten der Anhang zu dieser Beschwerdeentscheidung mehr als 400 Seiten betragen würde). EDV-Dateien in Form von gespeicherten Schreiben der Klienten zum Zwecke der Information des Rechtsanwaltes (des Bf.), welche dem Beschlagnahmeverbot gemäß § 89 Abs. 4 FinStrG unterliegen (Schreiben…
…näher bezeichneten Beweismittel festgestellt wurde, ersatzlos aufzuheben, weil von der pauschalen Beschlagnahme sämtlicher vertraulicher Unterlagen auch Beweismittel betroffen seien, welche unter die Beschlagnahmeverbote des § 89 Abs. 3 und 4 FinStrG fielen und auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstrecke. Gemäß § 89 Abs…
…führenden Aufzeichnungen gehörten. Sie seien auch nicht zu seiner Information hergestellt worden, sondern dienten bloß der Abrechnung anwaltlicher Leistungen. Ein Beschlagnahmeverbot bestehe diesbezüglich nicht. Im VwGH-Erkenntnis vom 29.6.1992, 92/15/0090 (zu einer Rechtsanwaltskanzlei und zur Auslegung von § 9 Abs. 2 RAO…
…Rechtswidrigkeit der erfolgten Beschlagnahmen zur Folge. Eine Anordnung, dergestalt konkretisierte Beweismittel aber auf Dauer mit einem Beschlagnahmeverbot zu belegen, wäre jedoch dabei nicht vorgesehen. Nicht Bescheidgegenstand und damit auch nicht Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens betreffend diesen Bescheid unter der Zl. 900/90198/11/2003 ist die…
…Rechtswidrigkeit der erfolgten Beschlagnahmen zur Folge. Eine Anordnung, dergestalt konkretisierte Beweismittel aber auf Dauer mit einem Beschlagnahmeverbot zu belegen, wäre jedoch dabei nicht vorgesehen. Nicht Bescheidgegenstand und damit auch nicht Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens betreffend diesen Bescheid unter der Zl. 900/90198/10/2003 ist die…
…Rechtswidrigkeit der erfolgten Beschlagnahmen zur Folge. Eine Anordnung, dergestalt konkretisierte Beweismittel aber auf Dauer mit einem Beschlagnahmeverbot zu belegen, wäre jedoch dabei nicht vorgesehen. Nicht Bescheidgegenstand und damit auch nicht Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens betreffend diesen Bescheid unter der Zl. 900/90198/10/2003 ist die…
Auch der oben beschriebene intellektuelle Konkretisierungsprozess hinsichtlich der aufgefundenen Militaria muss irgendwann ein Ende gefunden haben. Dieses Ende war offenkundig der oben beschriebene Abschluss der Amtshandlungen um 19.00 Uhr, bei welchem die Waffen, Waffenteile und das Waffenzubehör mit Ausnahme der drei Maschinenpistolen der Marke…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 5, Hofrat Dr. Robert Huber, in der Finanzstrafsache gegen A., vertreten durch B., wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. August…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Wilhelm Pistotnig des Finanzstrafsenates Graz 3 in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Oberrat Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dipl.-Juristin Renate Elingshausen, Rechtsanwältin, D-47228 Duisburg-Rheinhausen, Auf dem Pickert 49 (Zustellvollmacht: Dr. Peter Waizer, Rechtsanwalt, 6020…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien , in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. September 2002 gegen die Beschlagnahme von 400 Stück…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates 5 Wien, Hofrat Dr. Robert Huber, in der Finanzstrafsache gegen A., wegen Beschlagnahme gemäß § 89 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des A vom 4. August 2011 gegen die…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Oberrat Mag. Peter Maurer, über die von Bf., vertreten durch MMag. Dr. Peter Pescoller, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 3/II, eingebrachte Beschwerde vom 25. Februar 2005 gegen den Bescheid des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen M.S., R., vertreten durch Dr. Kroll & Partner, Rechtsanwälte, 72764 Reutlingen, Eberhardstr. 1, wegen des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., Adr., über die Beschwerde des Beschuldigten, vertreten durch Dr. Franz J. Salzer, Rechtsanwalt KG, 1010 Wien, Stock im Eisen Platz 3…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
"An die Behörden des ersuchenden Staates: Gestützt auf den schweizerischen Vorbehalt zu Art. 2 des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens vom 20. April 1959 und auf die Art. 67 und 63 des schweizerischen Rechtshilfegesetzes vom 20.3.81 / 4.10.96 unterliegt die Rechtshilfeleistung folgendem Spezialitätsvorbehalt: 1) Die…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, betreffend Beschwerde des L.Z., S., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Olaf Borodajkewycz, 1010 Wien, Jakobergasse 4, vom 11. August 2009 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes…