…Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrages vom 22. Dezember 2010 auf Bescheidabänderung gemäß § 295a BAO hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005…
…vom 30. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 6. April 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Bescheidabänderung gemäß § 295 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass er ausspricht: Der Antrag vom…
…grundsätzlich noch darauf hingewiesen, dass bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung das verfahrensrechtliche Instrument der Bescheidabänderung gemäß § 295a BAO für die Liebhabereibeurteilung auf Grund der sich aus dem Beurteilungsmaßstab ergebenden materiellrechtlichen Systematik nicht wie in Fällen des § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung anwendbar…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Gabriele Soini-Wolf und die weiteren Mitglieder Mag. Eva Bernroider, Mag. Bernadette Reichl und Mag. Wilfried Bischofer die Berufungen des Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
…und somit ein "rückwirkendes Ereignis gem. § 295a BAO" eingetreten sei, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand bzw. Umfang des Abgabenanspruches habe. Die Bescheidänderung gemäß § 295a BAO sei im Hinblick auf § 208 Abs. 1 lit. e BAO auch dann zulässig, wenn die gemäß …
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
…Hätte das Finanzamt erklärungsgemäß veranlagt, wäre die nunmehrige Bescheidabänderung samt Anspruchszinsenfestsetzung nicht erfolgt. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 12. Mai 2003 als unbegründet ab. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wies die Bw…
Bescheid Die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, Senat 15, RV/0911-W/09 vom 26. Juli 2011 wird gemäß § 293 BAO berichtigt. Die Einkommensteuer für das Jahr 2003 wird mit € 3.640,48 festgesetzt. Bisher waren vorgeschrieben: - € 1.908,07 Die Einkommensteuer…
…5, vom 24. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. April 2008 betreffend Bescheidänderung (§§ 295 ff BAO) entschieden: Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Entscheidungsgründe MMB hat als Gegenleistung für die Übergabe der Liegenschaft X gegenüber der Übergeberin die Verpflichtung übernommen, an…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. , vertreten durch Dkfm. Dr. Peter Hofbauer, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1120 Wien, Schwenkgasse 4/1/6, vom 31. August 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk, vertreten durch Oberrätin Mag. Christa Dürr, vom 6…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 19. Jänner 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 20. Dezember 2005, Zl. 100/20176/85/2005, betreffend Änderung der Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F, Adr, vertreten durch Notar, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. April 2010 betreffend Grunderwerbsteuer ("Änderung gemäß § 295 Abs. 3 BAO zu Grunderwerbsteuerbescheid vom 30. Juli 2009") entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Adresse1, vertreten durch Stb., Adresse2, vom 14. Oktober 2008 sowie vom 27. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 18. September 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 sowie vom 3. April…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.Bw., vertreten durch Veltze, Mares und Partner KG, 1200 Wien, Leithastraße 25/4 (vorm. PWB Perchtoldsdorfer WB GmbH, Wirtschaftsprüfungskanzlei, 2380 Perchtoldsdorf, Ketzergasse 253), vom 21. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., 1. vom 20. August 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. Juli 2012, betreffend die Zurückweisung (§ 273 BAO) der Berufung vom 17. Jänner 2012, 2. vom 17. Jänner 2012, gerichtet gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 12. Mai 1999 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 8. April 1999 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung vom 23.12.1999 werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…Erlassung eines geänderten Einkommensteuerbescheides berechtigt. Dem Bw. ist daher darin zu folgen, dass die vom Finanzamt Feldkirch vorgenommene Bescheidänderung vom 25. November 2004 mangels eines am 12. November 2004 rechtswirksam erlassenen Feststellungsbescheides (Endgültigerklärung des vorläufigen Nichtfeststellungsbescheides) zu Unrecht erfolgt ist, und war daher der gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch K-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. Februar 2009 betreffend Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bw. vom xxx, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom yyy, Zl. 000-1, betreffend die Festsetzung der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG mit € 6.414,75 entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung…