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UFSW RV/0082-W/08Wurde zu Recht ein Bescheid gemäß § 201 BAO erlassen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gemäß § 201 BAO für diesen Rechtsvorgang die Grunderwerbsteuer mit € 199,11 fest und stellte fest, dass sich auf Grund des selbstberechneten Betrages eine Gutschrift in der Höhe von € 2,40 ergibt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende…

UFSW RV/0081-W/08Wurde zu Recht ein Bescheid gemäß § 201 BAO erlassen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…vom 7. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Oktober 2007, Erfassungsnummer zzz, betreffend Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe (Grunderwerbsteuer) gemäß § 201 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Übergabsvertrag vom 4. Dezember 2006 übergaben Herr S…

UFSW RV/0075-W/08Wurde zu Recht ein Bescheid gemäß § 201 BAO erlassen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…vom 7. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Oktober 2007, Erfassungsnummer zzz, betreffend Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe (Grunderwerbsteuer) gemäß § 201 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Übergabsvertrag vom 4. Dezember 2006 übergaben Frau S…

UFSW RV/1031-W/101. Branchenexklusivität als Nebenleistung zu einem Bestandvertrag 2. Konkrete Benennung von neuen Tatsachen und/oder Beweismittel im Bescheid gemäß § 201 (2) Z 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 2/2

…des nunmehr angefochtenen Bescheides stützte das Finanzamt gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 iVm § 303 Abs. 4 BAO auf neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel. Der angefochtene Bescheid enthält damit zwar eine Zuordnung zu einer Fallgruppe, es ist aus der Begründung des Bescheides aber wiederum nicht…

UFSW RV/2515-W/06Strittig ist der Umfang der Kammerumlagenpflicht der Bw. = Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag gemäß § 122 Abs. 7 und 8 des Wirtschaftskammergesetzes 1998. (Stattgabe, FA macht Bescheid gemäß § 201 BAO).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2013

…war, bedeutet das, dass die Selbstberechnung der Bw. unrichtig ist. Damit liegt es am Finanzamt, einen Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in dem geringeren Ausmaß festzusetzen. (vgl. UFS 18.10.2012, RV/0560-L/12; UFS 19.2.2010…

UFSW RV/1031-W/101. Branchenexklusivität als Nebenleistung zu einem Bestandvertrag 2. Konkrete Benennung von neuen Tatsachen und/oder Beweismittel im Bescheid gemäß § 201 (2) Z 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2013Teil 1/2

…von 1% eine Gebühr gemäß § 33 TP 5 GebG in Höhe von € 403,38 ergibt. Die von der Bw. durchgeführte Selbstberechnung der Gebühr mit € 186,98 erweist sich daher als unrichtig. 2.3. Zur Erlassung eines Bescheides gemäß § 201 BAO Seit der Novellierung…

UFSW RV/0798-W/05Erlassung eines Bescheides gemäß § 201 BAO zur Festsetzung der Investitionszuwachsprämie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2006

…Das Verzeichnis gilt als Abgabenerklärung. Gemäß § 108e Abs. 5 EStG 1988 ist die sich aus dem Verzeichnis ergebende Prämie auf dem Abgabenkonto gutzuschreiben, es sei denn, es ist ein Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung des Verzeichnisses…

UFSL RV/0483-L/03Abweisung eines Antrages gemäß § 201 BAO auf Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer, da nachträglich die Erklärung NeuFö 1 eingebracht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2003

…dass der Befreiungstatbestand gemäß NEUFÖG vorliegt und aus diesem Grund die sich aus der Selbstberechnung ergebende Abgabe zurückerstattet wird. Zur Begründung wurde vorgebracht: "Das Finanzamt Urfahr hat in seinem Bescheid vom 9. Oktober 2000 zunächst richtig ausge- führt, daß gemäß § 201 BAO bei der Selbstberechnung…

UFSL RV/0482-L/03Abweisung eines Antrages gemäß § 201 BAO auf Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer, da nachträglich die Erklärung NeuFö 1 eingebracht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2003

…dass der Befreiungstatbestand gemäß NEUFÖG vorliegt und aus diesem Grund die sich aus der Selbstberechnung ergebende Abgabe zurückerstattet wird. Zur Begründung wurde vorgebracht: "Das Finanzamt Urfahr hat in seinem Bescheid vom 9. Oktober 2000 zunächst richtig ausge- führt, daß gemäß § 201 BAO bei der Selbstberechnung…

UFSW RV/1619-W/10IZP 2004 - Bescheid gem. § 201 Abs. 2 Z 4 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2011Teil 1/2

…es sei denn, es ist ein Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung des Verzeichnisses zurück. Sowohl die Prämie als auch eine Prämiennachforderung bzw. Rückforderungsansprüche auf Grund einer geänderten Bemessungsgrundlage gemäß Abs. 3 gelten als Abgabe vom Einkommen…

UFSW RV/0706-W/12Lt. VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065 ist die Kapitalansammlungsrichtlinie unmittelbar anwendbar und die Kosten des Börsegangs sind von der Kapitalerhöhung abzuziehen. Die Bw. beantragte die erstmalige Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2013

…Behörde eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung von Abgaben nicht zu." Die bescheidmäßige Festsetzung der Gesellschaftsteuer wird durch das Finanzamt erfolgen, da gemäß § 201 BAO eine Abgabe erstmalig mit Bescheid festgesetzt wird. (Im Unterschied dazu ist bei einem Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer gemäß § 10a Abs…

UFSW RV/2890-W/09Lt. VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065 ist die Kapitalansammlungsrichtlinie unmittelbar anwendbar und die Kosten des Börsegangs sind von der Kapitalerhöhung abzuziehen. Die Bw. beantragte nicht die Erstattung gemäß § 10a Abs.7 KVG, sondern die erstmalige Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer gemäß § 201 Abs. 2 Z 4 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…Behörde eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung von Abgaben nicht zu." Die bescheidmäßige Festsetzung der Gesellschaftsteuer wird durch das Finanzamt erfolgen, da gemäß § 201 BAO eine Abgabe erstmalig mit Bescheid festgesetzt wird. (Im Unterschied dazu ist bei einem Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer gemäß § 10a Abs…

UFSW RV/3421-W/09Lt. VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065 ist die Kapitalansammlungsrichtlinie unmittelbar anwendbar und die Kosten des Börsegangs sind von der Kapitalerhöhung abzuziehen. Der Antrag auf erstmalige Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer gemäß §201 Abs.2 Z4 BAO wurde erst nach Ablauf der Verjährungsfrist gestellt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…Albertgasse 35, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. August 2009, ErfNr. x1 betreffend Gesellschaftsteuer, mit welchem der Antrag auf erstmalige Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer gemäß § 201 Abs. 2 Z 4 BAO abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…

UFSW RV/2307-W/09Lt. VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065 ist die Kapitalansammlungsrichtlinie unmittelbar anwendbar und die Kosten des Börsegangs sind von der Kapitalerhöhung abzuziehen. Die Bw. beantragte nicht die Erstattung gemäß § 10a Abs.7 KVG, sondern die erstmalige Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer gemäß §201 Abs.2 Z 4 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…Behörde eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung von Abgaben nicht zu." Die bescheidmäßige Festsetzung der Gesellschaftsteuer wird durch das Finanzamt erfolgen, da gemäß § 201 BAO eine Abgabe erstmalig mit Bescheid festgesetzt wird. (Im Unterschied dazu ist bei einem Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer gemäß § 10a Abs…

UFSW RV/2304-W/09Lt. VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065 ist die Kapitalansammlungsrichtlinie unmittelbar anwendbar und die Kosten des Börsegangs sind von der Kapitalerhöhung abzuziehen. Die Bw. beantragte nicht die Erstattung gemäß § 10a Abs. 7 KVG, sondern die erstmalige Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer gemäß § 201 Abs. 2 Z 4 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…09) 10. Bescheid vom 19.8.2009, ErfNr. x10 (RV/3420-W/09) werden aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Verfahren Die Bw. stellte mit Schreiben vom 9. bzw. 12.2.2009 den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO der Gesellschaftsteuer wegen Widerspruchs mit dem Gemeinschaftsrecht, die…

UFSW RV/3913-W/09Lt. VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065 ist die Kapitalansammlungsrichtlinie unmittelbar anwendbar und die Kosten des Börsegangs sind von der Kapitalerhöhung abzuziehen. Die Bw. beantragte nicht die Erstattung gemäß § 10a Abs. 7 KVG, sondern die erstmalige Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer gemäß § 201 Abs. 2 Z 4 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…Behörde eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung von Abgaben nicht zu." Die bescheidmäßige Festsetzung der Gesellschaftsteuer wird durch das Finanzamt erfolgen, da gemäß § 201 BAO eine Abgabe erstmalig mit Bescheid festgesetzt wird. (Im Unterschied dazu ist bei einem Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer gemäß § 10a Abs…

UFSW RV/3909-W/09Lt.VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065 ist die Kapitalansammlungsrichtlinie unmittelbar anwendbar und die Kosten des Börsegangs sind von der Kapitalerhöhung abzuziehen. Die Bw. beantragte nicht die Erstattung gem. § 10a Abs. 7 KVG, sondern die erstmalige Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer gemäß § 201 Abs. 2 Z 4 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2013

…Behörde eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung von Abgaben nicht zu." Die bescheidmäßige Festsetzung der Gesellschaftsteuer wird durch das Finanzamt erfolgen, da gemäß § 201 BAO eine Abgabe erstmalig mit Bescheid festgesetzt wird. (Im Unterschied dazu ist bei einem Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer gemäß § 10a Abs…

UFSW RV/2574-W/08Antrag auf § 295 Abs 1 BAO zur Rückgängigmachung der vorherigen Änderung gemäß § 295 Abs 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2008

…wurde. Dieser Bescheid vom 6. Dezember 2000 hatte eine Nachforderung an Einkommensteuer 1994 im Ausmaß von 19.164 öS zur Folge. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2000 (ESt-Akt Bl 40/1994) wurde die Aussetzung der Einhebung dieses Betrages gemäß § 212a BAO beantragt unter Verweis…

UFSW RV/3448-W/08Aufhebung einer Berufungsvorentscheidung gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2009

…erwies sich daher für das Jahr 2002 als nicht richtig, weshalb - dem Wortlaut der oben zitierten Bestimmung entsprechend - ein Abgabenbescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen war. § 201 Abs. 1 und 2 in der für das Jahr 2003 geltenden Fassung lautet: (1) Ordnen die Abgabenvorschriften die…

UFSW RV/1160-W/09Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme und Zurückweisung eines Antrages auf Bescheidänderung gemäß § 295 BAO mangels Antragsrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2009

…Bescheides oder der nachträglich erlassene andere Bescheid rechtskräftig geworden ist. Schon aus dem Wortlaut des § 295 BAO ergibt sich, dass es sich bei einer Änderung oder Aufhebung gemäß § 295 BAO um eine amtswegige Maßnahme handelt. § 295 BAO sieht - anders als etwa §§ 201 und 299 BAO…