…für Gebühren und Verkehrsteuern Wien gemäß § 201 BAO für diesen Rechtsvorgang die Grunderwerbsteuer mit € 199,11 fest und stellte fest, dass sich auf Grund des selbstberechneten Betrages eine Gutschrift in der Höhe von € 2,40 ergibt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende…
…vom 7. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Oktober 2007, Erfassungsnummer zzz, betreffend Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe (Grunderwerbsteuer) gemäß § 201 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Übergabsvertrag vom 4. Dezember 2006 übergaben Herr S…
…vom 7. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Oktober 2007, Erfassungsnummer zzz, betreffend Festsetzung einer Selbstberechnungsabgabe (Grunderwerbsteuer) gemäß § 201 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Übergabsvertrag vom 4. Dezember 2006 übergaben Frau S…
…des nunmehr angefochtenen Bescheides stützte das Finanzamt gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 iVm § 303 Abs. 4 BAO auf neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel. Der angefochtene Bescheid enthält damit zwar eine Zuordnung zu einer Fallgruppe, es ist aus der Begründung des Bescheides aber wiederum nicht…
…war, bedeutet das, dass die Selbstberechnung der Bw. unrichtig ist. Damit liegt es am Finanzamt, einen Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in dem geringeren Ausmaß festzusetzen. (vgl. UFS 18.10.2012, RV/0560-L/12; UFS 19.2.2010…
…von 1% eine Gebühr gemäß § 33 TP 5 GebG in Höhe von € 403,38 ergibt. Die von der Bw. durchgeführte Selbstberechnung der Gebühr mit € 186,98 erweist sich daher als unrichtig. 2.3. Zur Erlassung eines Bescheides gemäß § 201 BAO Seit der Novellierung…
…Das Verzeichnis gilt als Abgabenerklärung. Gemäß § 108e Abs. 5 EStG 1988 ist die sich aus dem Verzeichnis ergebende Prämie auf dem Abgabenkonto gutzuschreiben, es sei denn, es ist ein Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung des Verzeichnisses…
…dass der Befreiungstatbestand gemäß NEUFÖG vorliegt und aus diesem Grund die sich aus der Selbstberechnung ergebende Abgabe zurückerstattet wird. Zur Begründung wurde vorgebracht: "Das Finanzamt Urfahr hat in seinem Bescheid vom 9. Oktober 2000 zunächst richtig ausge- führt, daß gemäß § 201 BAO bei der Selbstberechnung…
…dass der Befreiungstatbestand gemäß NEUFÖG vorliegt und aus diesem Grund die sich aus der Selbstberechnung ergebende Abgabe zurückerstattet wird. Zur Begründung wurde vorgebracht: "Das Finanzamt Urfahr hat in seinem Bescheid vom 9. Oktober 2000 zunächst richtig ausge- führt, daß gemäß § 201 BAO bei der Selbstberechnung…
…es sei denn, es ist ein Bescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung des Verzeichnisses zurück. Sowohl die Prämie als auch eine Prämiennachforderung bzw. Rückforderungsansprüche auf Grund einer geänderten Bemessungsgrundlage gemäß Abs. 3 gelten als Abgabe vom Einkommen…
…Behörde eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung von Abgaben nicht zu." Die bescheidmäßige Festsetzung der Gesellschaftsteuer wird durch das Finanzamt erfolgen, da gemäß § 201 BAO eine Abgabe erstmalig mit Bescheid festgesetzt wird. (Im Unterschied dazu ist bei einem Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer gemäß § 10a Abs…
…Behörde eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung von Abgaben nicht zu." Die bescheidmäßige Festsetzung der Gesellschaftsteuer wird durch das Finanzamt erfolgen, da gemäß § 201 BAO eine Abgabe erstmalig mit Bescheid festgesetzt wird. (Im Unterschied dazu ist bei einem Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer gemäß § 10a Abs…
…Albertgasse 35, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. August 2009, ErfNr. x1 betreffend Gesellschaftsteuer, mit welchem der Antrag auf erstmalige Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer gemäß § 201 Abs. 2 Z 4 BAO abgewiesen wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…Behörde eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung von Abgaben nicht zu." Die bescheidmäßige Festsetzung der Gesellschaftsteuer wird durch das Finanzamt erfolgen, da gemäß § 201 BAO eine Abgabe erstmalig mit Bescheid festgesetzt wird. (Im Unterschied dazu ist bei einem Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer gemäß § 10a Abs…
…09) 10. Bescheid vom 19.8.2009, ErfNr. x10 (RV/3420-W/09) werden aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Verfahren Die Bw. stellte mit Schreiben vom 9. bzw. 12.2.2009 den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO der Gesellschaftsteuer wegen Widerspruchs mit dem Gemeinschaftsrecht, die…
…Behörde eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung von Abgaben nicht zu." Die bescheidmäßige Festsetzung der Gesellschaftsteuer wird durch das Finanzamt erfolgen, da gemäß § 201 BAO eine Abgabe erstmalig mit Bescheid festgesetzt wird. (Im Unterschied dazu ist bei einem Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer gemäß § 10a Abs…
…Behörde eine Zuständigkeit zur erstmaligen Festsetzung von Abgaben nicht zu." Die bescheidmäßige Festsetzung der Gesellschaftsteuer wird durch das Finanzamt erfolgen, da gemäß § 201 BAO eine Abgabe erstmalig mit Bescheid festgesetzt wird. (Im Unterschied dazu ist bei einem Antrag auf Erstattung der Gesellschaftsteuer gemäß § 10a Abs…
…wurde. Dieser Bescheid vom 6. Dezember 2000 hatte eine Nachforderung an Einkommensteuer 1994 im Ausmaß von 19.164 öS zur Folge. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2000 (ESt-Akt Bl 40/1994) wurde die Aussetzung der Einhebung dieses Betrages gemäß § 212a BAO beantragt unter Verweis…
…erwies sich daher für das Jahr 2002 als nicht richtig, weshalb - dem Wortlaut der oben zitierten Bestimmung entsprechend - ein Abgabenbescheid gemäß § 201 BAO zu erlassen war. § 201 Abs. 1 und 2 in der für das Jahr 2003 geltenden Fassung lautet: (1) Ordnen die Abgabenvorschriften die…
…Bescheides oder der nachträglich erlassene andere Bescheid rechtskräftig geworden ist. Schon aus dem Wortlaut des § 295 BAO ergibt sich, dass es sich bei einer Änderung oder Aufhebung gemäß § 295 BAO um eine amtswegige Maßnahme handelt. § 295 BAO sieht - anders als etwa §§ 201 und 299 BAO…