…in Österreich gleichzuhalten." § 33 Abs. 4 Z 3 lit. a und c EStG 1988 lauten: "3.a) Einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ab dem Jahr 2000 ein Kinderabsetzbetrag von monatlich…
…jeden Monats der Leistungserbringung eine Abrechnung der vom Auftragnehmer geleisteten Tätigkeit und erfolgt die Auszahlung des Entgelts auf Grundlage dieser Abrechnung. ... Der Auftragnehmer hat für die Versteuerung des erhaltenen Entgelts höchstpersönlich Vorsorge zu treffen. Der Auftragnehmer erklärt, dass er auf Grund des Wohnsitzes in Österreich…
…Wohnsitzwechsel nach Österreich sei berufsbedingt erfolgt. Aus der vorgelegten Zulassungsbescheinigung der Stadt G/D gehe hervor, dass die Bw erst seit 13. April 2007 - und nicht bereits zum 27. Jänner 2007 - Zulassungsbesitzerin des Fahrzeuges mit dem deutschen Kennzeichen X11 gewesen sei. Die Angaben in der…
…erzeugt haben. Die Berufungswerberin hat die - von ihrem Geschäftsführer selbst eingestandenen und somit unbestrittenen - geldwerten Vorteile (kostenlose Beistellung von Kost und Unterkunft) nicht in ein Lohnkonto aufgenommen und keiner Besteuerung unterzogen. Weiters blieb die Berufungswerberin während des gesamten Verwaltungsverfahrens vor den Finanzbehörden jegliche Nachweise schuldig…
…während er seit seinem Beschäftigungsbeginn in der Schweiz im August 2001 nur über einen befristeten Arbeitsvertrag und zunächst auch nur über eine auf ein Jahr befristete Kurzaufenthaltsbewilligung für den Kanton V verfügt hat (vgl. dazu die diesbezügliche Kurzaufenthaltsbewilligung und die Ausführungen des Berufungswerbers im Schreiben…
…Schubladen erzeugt haben. Der Berufungswerber hat die - von ihm selbst eingestandenen und somit unbestrittenen - geldwerten Vorteile (kostenlose Beistellung von Kost und Unterkunft) nicht in ein Lohnkonto aufgenommen und keiner Besteuerung unterzogen. Weiters blieb der Berufungswerber während des gesamten Verwaltungsverfahrens vor den Finanzbehörden jegliche Nachweise schuldig…
…ca. € 250,-- monatlich. Sende Ihnen in der Beilage handschriftliche Zahlungsbestätigungen von R. S., da ich ihr das Geld meistens bar gegeben habe, wenn sie in Österreich war. ..." Beigelegt war ein Beschluss über die Scheidung der Ehe im Einvernehmen der R. S. und des H…
…in M. lediglich eine Postadresse unterhält und während tageweiser Aufenthalt etwa alle 2 Monate in Münchner Hotels nächtigt. Ich halte daher meinen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe aufrecht." Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt steht fest: Die Bw. wohnt mit der Tochter in Österreich…
…müssen. Bei der Erstellung des obgenannten Protokolls (Kontrollmitteilung) müsse es zu einem Irrtum gekommen sein. Das scharfe Vorgehen von Zollwachebeamten könne junge Menschen verwirren. Bezüglich der Jahre 2000 bis 2002 sei zu sagen, dass sein Sohn weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich gehabt habe…
…aber der unterhaltsverpflichtete Vater in Österreich lebt und arbeitet oder arbeitslos ist: Da die Familienbeihilfe eine dauerhafte, dem Berechtigten verbleibende Leistung ist, handelt es sich zweifellos um eine Familienleistung im Sinn der Verordnung Nr 1408/71. Nach der Rechtsprechung des EuGH (Rechtssache Hoever und Zachow…
…nach Österreich zurückgekehrt. Ab Mai 2009 habe sie mit ihrem Sohn bei Frau NAME gewohnt. Sie habe das Kind in B_Land zur Welt bringen wollen, da die Großmutter des Kindesvaters das Kind noch sehen sollte, bevor sie verstarb. Diese sei rund drei Monate nach…
…ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Damit diese Voraussetzung erfüllt ist, darf die begünstigte Tätigkeit während dieser Zeit nicht unterbrochen werden und auch keine andere, nicht begünstigte Tätigkeit ausgeübt werden. Strittig ist zunächst, ob im Berufungsfall überhaupt ein begünstigte Tätigkeit im Sinne des …
…Nichtgeeignetheit des Standortes in EF, H-Gasse1 doch nicht gewährt werden könnte, ersuche weiterhin um die Gewährung bis zur Standortverlegung am 17.07.2012." Folgende entscheidungsrelevante Unterlagen liegen im Akt auf: handgeschriebenen Zettel, auf dem der Bw. Einnahmen aus Verkäufen auf Flohmärkten in Österreich für…
…die Kinder des Bw. in der Land wohnen und die Mutter dort berufstätig ist, werden die Familienleistungen vorrangig von der Land ausbezahlt, während Österreich, wo der Bw. seine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, den Differenzbetrag ausbezahlt. Gemäß Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009, in der…
…In dieser Zeit betreute sie ihren Sohn in der Slowakei, der sich dort einer Operation unterziehen musste. Die Bw hat seit 9. April 2010 das Gewerbe der Personenbetreuung bis laufend durchgängig angemeldet und nicht ruhend gemeldet und unterlag durchgängig, somit auch während des Monats September…
…während des Auslandsaufenthaltes vollständig eingerichtet, wird sie unbewohnt zurückgelassen und auch nicht vermietet, ist davon auszugehen, dass der ausländische Wohnsitz in Deutschland beibehalten worden ist. Unstrittig ist, dass der Bw. in Deutschland über einen Wohnsitz verfügt, den er für die Dauer der Auslandsentsendung nach Österreich…
…des § 26 Abs. 2 erster Satz BAO unzweifelhaft nicht in Österreich. Zu prüfen ist in weiterer Folge, ob die unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund des Subsidiärtatbestandes des § 26 Abs. 2 zweiter Satz BAO dadurch eingetreten ist, dass der Aufenthalt der Bw. im Inland länger als sechs Monate…
…Endigung des Lehrverhältnisses mit Ablauf der Woche eintritt, in der die Prüfung abgelegt wird. Der Lehrberechtigte ist nach § 18 Abs. 1 BAG verpflichtet, den Lehrling, dessen Lehrverhältnis mit ihm gemäß § 14 Abs. 1 oder § 14 Abs. 2 lit. e endet, im Betrieb drei Monate im…
…§ 16 Rz 302/4/2). Die Beweggründe für eine Umschulung können durch Umstände (wirtschaftlich bedingte Umstrukturierung des Arbeitgebers/Betriebsschließungen) hervorgerufen werden, in einer Unzufriedenheit im bisherigen Beruf gelegen sein oder einem Interesse an einer beruflichen Neuorientierung entspringen. Der Zweck der Umschulung muss allerdings darin bestehen…
…ausgewählte Einsatzstelle ein monatliches Taschengeld von 168,00 netto anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesetzlichen Versicherungsschutz (Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung) und Urlaub begleitende Seminare zur Reflexion des Einsatzes und zur Weiterbildung pädagogische Betreuung und Begleitung während des Einsatzes freie Unterkunft und Verpflegung in der Einsatzstelle …