…beantragt, alle Angaben und Unterlagen liefern muss, die von diesen Behörden für die Entscheidung benötigt werden. Die Bf. hat diesem Beibringungsgrundsatz nicht entsprochen, weil sie weder die in Artikel 848 Abs. 1 ZK-DVO als Nachweis der Rückwarenbegünstigung angeführten Ausfuhranmeldungen bzw. Auskunftsblätter vorgelegt hat, noch…
…Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2.2007, 2006/16/0125). Die Berufungsbehörde der ersten Stufe hat sich damit, dass…
…Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2.2007, 2006/16/0125). Die Berufungsbehörde der ersten Stufe hat sich damit, dass…
…Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2.2007, 2006/16/0125). Die Berufungsbehörde der ersten Stufe hat sich damit, dass…
…Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2.2007, 2006/16/0125). Die Berufungsbehörde der ersten Stufe hat sich damit, dass…
…derjenige, der bei den Zollbehörden eine Entscheidung beantragt, alle Angaben und Unterlagen, die die Behörde für die Entscheidung benötigt, zu liefern habe und demnach im Antragsverfahren der Beibringungsgrundsatz gelte. Um den vom Bf. in Abrede gestellten Zollwert überprüfen zu können, wurde der Bf. aufgefordert, die…
…gehandelt hätten. Die Bf. wurde mehrfach und ungenützt eingeladen - ausgehend vom Beibringungsgrundsatz - ihr Vorbringen zu konkretisieren. Bei Begünstigungstatbeständen wie den Erlass-/Erstattungstatbeständen hat der die Begünstigung in Anspruch nehmende Beteiligte selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die…
…gehandelt hätten. Die Bf. wurde mehrfach und ungenützt eingeladen - ausgehend vom Beibringungsgrundsatz - ihr Vorbringen zu konkretisieren. Bei Begünstigungstatbeständen wie den Erlass-/Erstattungstatbeständen hat der die Begünstigung in Anspruch nehmende Beteiligte selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die…
…gehandelt hätten. Die Bf. wurde mehrfach und ungenützt eingeladen - ausgehend vom Beibringungsgrundsatz - ihr Vorbringen zu konkretisieren. Bei Begünstigungstatbeständen wie den Erlass-/Erstattungstatbeständen hat der die Begünstigung in Anspruch nehmende Beteiligte selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die…
…gehandelt hätten. Die Bf. wurde mehrfach und ungenützt eingeladen - ausgehend vom Beibringungsgrundsatz - ihr Vorbringen zu konkretisieren. Bei Begünstigungstatbeständen wie den Erlass-/Erstattungstatbeständen hat der die Begünstigung in Anspruch nehmende Beteiligte selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die…
…treffen. Wer bei den Zollbehörden eine Entscheidung beantragt, muss gemäß Art. 6 Abs. 1 ZK alle Angaben liefern, die von diesen Behörden für die Entscheidung benötigt werden (sog. Beibringungsgrundsatz). Gemäß Abs. 2 leg. cit. muss die Entscheidung so bald wie möglich ergehen und dem Antragsteller…
…ermöglichen. Das Institut der Mängelbehebung deutet aber zwingend darauf, dass der so formulierte Beibringungsgrundsatz nicht von der Beibringung bereits aller Unterlagen im Zuge einer Antragstellung ausgeht. Hinsichtlich des Antrages auf Entscheidung durch den Berufungssenat, der sich nach allgemeinem Sprachgebrauch als Antrag auf Entscheidung durch alle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Mercuria Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1040 Wien, Klagbaumgasse 8, vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Mag. Georg Hänsel, vom 13. Februar 2009 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl und Dir. Anton Pfeiferim Beisein der Schriftführerin Romana Schuster über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb.ges, vom 17. November 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. , inA, vertreten durch Dr. Walter Kossarz, 3500 Krems, Roseggerstraße 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. August 2007, ErfNr. xxx - Team 13, StNr. yyy betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch VT, vom 30. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 2. August 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. April 1992 bis 30. Juni 1996…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des CD, vertreten durch Mag.S, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY, vertreten durch T.K., betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG für das Jahr 2004 nach der am 2. Oktober 2007 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der BfADR, vertreten durch Walsertreuhand- und RevisionsGmbH, 6991 Riezlern, Westeggweg 2, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der A., x, vertreten durch Hermann Gugler Steuerberatungs GesmbH, 1030 Wien, Hegergasse 7, vom 12. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 28. August 2008 betreffend Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988 für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AB GmbH, inX, vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, 4020 Linz, voestalpine-Straße 7, vom 14. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14. April 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…