Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen AR wegen Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 5. März 2004 gegen den Bescheid vom 20. Februar 2004 des Hauptzollamtes Linz…
…zur Tat auch, wer bewirkt, dass sie dieser andere in einem Irrtum befangen unvorsätzlich begeht oder wer einen Zurechnungsunfähigen oder aus anderen Gründen schuldlos Handelnden zur Ausführung veranlasst. Damit werden alle Begehungsformen erfasst, die sich, wenn man zwischen Täterschaft und Teilnahme unterscheiden will, als Anstiftung…
…festgestellte - Eingangsabgabenentstehung nach Art.203 Abs.1 und 3 Zollkodex vor, welche dem Tatbild der dritten der im § 35 Abs.1 lit.a) FinStrG geschilderten Begehungsformen des Schmuggeldelikts entspricht.) 3. subjektiver Tatbestand, Schuldfrage: Strittig war- einmal abgesehen von den rein rechtlichen Einwänden des Berufungswerbers- die…
… 11 FinStrG) war. Im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der in § 11 FinStrG genannten Begehungsformen kann der Umstand, dass dem Beschwerdeführer im angefochtenen Bescheid unmittelbare Täterschaft angelastet wurde, obwohl tatsächlich Beitragstäterschaft vorliegt, keine Nichtigkeit dieses Bescheides begründen. Wenn in der Beschwerdeschrift die Höhe des Wertes der…