…sortierte Baurestmassen handle, welche laut Stellungnahme des Sachverständigen des Landes Vorarlberg vom 1.8.2007 "eingebaut" hätten werden dürfen bzw. diese die Voraussetzungen für die Befreiung von der Beitragspflicht nach dem AlSAG erfüllen würden. Es handle sich dabei nämlich um keine Deponie, sondern um eine…
…Die Befreiung von der Beitragspflicht von der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberösterreich bestehe nur unter der Voraussetzung, dass vergleichbare Beträge in ein anderes vergleichbares in- oder ausländisches Versorgungswerk geleistet werden. Die rechtliche Möglichkeit einer gänzlichen Beitragsfreistellung bestehe also nicht. Deshalb könne auch nicht von einer…
…dass korrespondierend zur Befreiung von der Dienstgeberbeitragspflicht, § 46 FLAG 1967 festlege, dass der Bund, die Länder und Gemeinden, mit Ausnahme der von ihnen verwalteten Betrieben, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds den Aufwand an Familienbeihilfe sowie von Ruhe - und Versorgungsgenüssen grundsätzlich aus eigenen Mitteln zu tragen…
…und unrichtig. In der Berufungsvorentscheidung erläutere das Zollamt, weshalb dem Vorbringen des Bw. kein Erfolg beschieden sein soll. Es zitiere Entscheidungen des VwGH, die betreffend das gegenständliche Verfahren völlig aus dem Zusammenhang gerissen seien und teilweise auch nicht zutreffen. Eine Befreiung von der Beitragspflicht nach §…
…der Zugehörigkeit zu einem berufsständischen Versorgungswerk im Gebiet einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zusteht, wie dieser gegenüber dem Wohlfahrtsfonds besteht, wird er auf Antrag zur Gänze von der Beitragspflicht nach § 109 befreit. Eine diesbezügliche, längstens bis zum 1. Jänner 2005 rückwirkende Befreiung…
…gehören, da diese nicht direkt mit dem Produktionsprozess als solchen in Zusammenhang gebracht werden kann. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass eine - wenn sie vorliegen würde - potentielle sonstige Leistung "Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz)" nicht unter den Tatbestand des …
…Die Bw. hat zum 1. Oktober 2006 ihre freiwillige Mitgliedschaft zum Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg erklärt. c) Die Bw. hat am 25. Februar 2009 einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich gestellt, dem mit Bescheid vom 16. April 2009…
…rechtlichen Bediensteten, der seine Tätigkeit im Rahmen einer Zuweisung für die Dauer seines Aktivstandes bei einem Unternehmen ausübe, das dem Bund den Aufwand für seine Bezüge zu ersetzen habe, nicht die Befreiung von der Leistung des Dienstgeberbeitrages bewirken könne (Bericht [Vordruck L21] vom 5. Juli…
…Beiträgen von der Haftpflicht frei") zur Begründung des Dienstgeberhaftpflichtprivilegs alleine nicht ausreicht (Fabschitz, RdW 1990, 17), liegt aus folgenden Gründen ein umsatzsteuerrechtliches Leistungs/Gegenleistungsverhältnis nicht vor: (1) Vom Unabhängigen Finanzsenat wird bezweifelt, dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von…
…dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 EnAbgVG (Vorleistung) subsumiert werden kann, da die bezeichnete Gesetzesbestimmung den Nettoproduktionswert definiert und die mögliche "Leistung" der Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser…
…dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 EnAbgVG (Vorleistung) subsumiert werden kann, da die bezeichnete Gesetzesbestimmung den Nettoproduktionswert definiert und die mögliche "Leistung" der Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser…
…dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 EnAbgVG (Vorleistung) subsumiert werden kann, da die bezeichnete Gesetzesbestimmung den Nettoproduktionswert definiert und die mögliche "Leistung" der Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser…
…dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 EnAbgVG (Vorleistung) subsumiert werden kann, da die bezeichnete Gesetzesbestimmung den Nettoproduktionswert definiert und die mögliche "Leistung" der Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser…
…dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 EnAbgVG (Vorleistung) subsumiert werden kann, da die bezeichnete Gesetzesbestimmung den Nettoproduktionswert definiert und die mögliche "Leistung" der Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser…
…dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 EnAbgVG (Vorleistung) subsumiert werden kann, da die bezeichnete Gesetzesbestimmung den Nettoproduktionswert definiert und die mögliche "Leistung" der Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser…
…dass die sonstige Leistung der Befreiung von einer allfällig eintretenden Haftungsverpflichtung (Einräumung von Versicherungsschutz) unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 EnAbgVG (Vorleistung) subsumiert werden kann, da die bezeichnete Gesetzesbestimmung den Nettoproduktionswert definiert und die mögliche "Leistung" der Haftpflichtbefreiung mit dem Sinn dieser…
…der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 2 lit. a KommStG 1993 noch jener des § 5 Abs. 2 lit. b KommStG bzw. der Befreiung von DB und DZ iSd § 41 Abs. 4 lit. b FLAG. Dem Umstand, dass Dienstnehmer neben den Zahlungen des Dienstgebers aus Anlass der…
…Leistungen der Unfallversicherung zuzuordnen, Ausnahmen bildeten nur das Schmerzengeld des § 1325 ABGB und die Verhinderung besseren Fortkommens nach § 1326 ABGB. Da die Dienstgeber die Beiträge zur Unfallversicherung alleine zu tragen hätten, sei es gerechtfertigt, sie von nahezu sämtlichen privatrechtlichen Ersatzansprüchen zu befreien. Die Schlechterstellung der…
…Leistungen der Unfallversicherung zuzuordnen, Ausnahmen bildeten nur das Schmerzengeld des § 1325 ABGB und die Verhinderung besseren Fortkommens nach § 1326 ABGB. Da die Dienstgeber die Beiträge zur Unfallversicherung alleine zu tragen hätten, sei es gerechtfertigt, sie von nahezu sämtlichen privatrechtlichen Ersatzansprüchen zu befreien. Die Schlechterstellung der…
…Befreiung des Dienstgebers von der zivilrechtlichen Haftung ist somit lediglich das Dienstverhältnis, nicht aber die Beitragsleistung des Dienstgebers. Aus denselben Gründen liegt auch kein Entgelt von dritter Seite vor: Entgelt ist gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 auch, was ein anderer als der…