…teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben, und ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Artikel 858 ZK wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft auf den…
…fest, in denen auf Grund besonderer Umstände eine Befreiung von den Einfuhrabgaben bei der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr gewährt wird. Der Art.184 Zollkodex beinhaltet also nur einen Verweis auf die Befreiungstatbestände in der Zollbefreiungs-Verordnung (im folgenden kurz: ZBefrVO, VO…
…fest, in denen auf Grund besonderer Umstände eine Befreiung von den Einfuhrabgaben bei der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr gewährt wird. Der Art.184 Zollkodex beinhaltet also nur einen Verweis auf die Befreiungstatbestände in der Zollbefreiungs-Verordnung (im folgenden kurz: ZBefrVO, VO…
…fest, in denen auf Grund besonderer Umstände eine Befreiung von den Einfuhrabgaben bei der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr gewährt wird. Der Art.184 Zollkodex beinhaltet also nur einen Verweis auf die Befreiungstatbestände in der Zollbefreiungs-Verordnung (im folgenden kurz: ZBefrVO, VO…
…in der Begründung auf Art. 591 ZK-DVO in der zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldungen geltenden Fassung: Teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben unter Berücksichtigung der Veredelungskosten als Grundlage für die Abgabenberechnung wird auf Antrag gewährt. Mit Ausnahme von Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken bestimmt…
…der an sich möglichen Befreiung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 184 bis 187 ZK und der vermeintlichen Zollschuldentstehung nach Art. 202 bis 205 ZK treten eine Nachweispflicht des vermeintlichen Zollschuldners für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen und subjektive Elemente. Das entscheidende Tatbestandsmerkmal betrifft den subjektiven Bereich…
…den angefochtenen Bescheid in dieser Hinsicht abändern; in eventu die angefochtene Berufungsvorentscheidung aufheben und der Behörde erster Instanz die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung auftragen. Das Hauptzollamt Wien bemerkt im Vorlagebericht zum Beschwerdevorbringen des Bf., dass die Beschwerde gemäß Art. 212a die Befreiung von den Einfuhrabgaben…
…gegen die in Artikel 558 Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO normierten Bestimmungen des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung darstellt. Nach der genannte Norm wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung nur für…
…freien Verkehr ausgeführten, sonstigen Vormaterialien schied somit eine Befreiung nach Art. 145 Abs. 1 ZK aus. Ebenso wenig kam eine Heilung nach Art. 150 Abs. 2 ZK in Betracht. Gemäß dieser Bestimmung wird die vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben nicht gewährt, wenn eine…
…erhalten werde, fällte der Berufungssenat die gegenständliche Entscheidung. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß Art. 558 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) war die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für gewerblich verwendete Beförderungsmittel unter der Bedingung bewilligt, dass diese ausschließlich für Beförderungen verwendet werden, die…
…Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex-Durchführungsverordnung; ZK-DVO) wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Zollgebietes ansässigen Person amtlich zugelassen sind; in Ermangelung einer amtlichen…
…der Abgaben bilden, muss vollständig und wahrheitsgemäß sein. Das Zollrecht enthält dazu u.a. folgende Bestimmungen: Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für diejenigen im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel gemäß Art. 558 Abs…
…Wiedereinfuhr von Verpackungsmittel eine mündliche Zollanmeldung ausreicht. Überdies liegen laut Aktenlage keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für Verpackungsmittel von der Rechtsvorgängerin der Bf. mündlich abgegeben worden sind. Anträge auf Befreiung von den Einfuhrabgaben im Sinne von Artikel…
…es sich um persönliche Gebrauchsgegenstände handelt, die von Reisenden gemäß Art. 563 ZK-DVO eingeführt werden. Art. 563 ZK-DVO sieht die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände' vor. Die Abgabenfreiheit des Art. 563 ZK-DVO hat ihre…
…Zollkodex der Gemeinschaften (Zollkodex-Durchführungsverordnung; ZK-DVO) wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Zollgebietes ansässigen Person amtlich zugelassen sind; in Ermangelung einer amtlichen…
…des von ihnen gemachten Gebrauchs, Veränderungen erfahren hätten, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben, und ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Art. 563 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für den…
…teilweiser Befreiung von den Eingangsabgaben und ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet verwendet werden. Gem. Art. 141 ZK wird nach dem Ausschussverfahren festgelegt, in welchen Fällen und unter welchen besonderen Voraussetzungen das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben in…
…202 Abs. 1 lit. a ZK insgesamt als vorschriftswidrig verbracht gelten. Gemäß Art. 563 ZK-DVO wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren bewilligt, die durch einen Reisenden iSd. Art. 236 leg…
…diese Abtretung in den Anschreibungen des Zedenten ausgewiesen ist und b) der Zessionär Inhaber einer Bewilligung für die betreffende Ware ist. 8. im Fall einer Ware, die gemäß Artikel 145 des Zollkodex unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr…
…558 Abs. 1 ZK-DVO: Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich zugelassen sind; in Ermangelung einer amtlichen Zulassung…