…eine Betriebsstätte hat. Bei einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung bestimmt sich der Ort der Leistung nach dem Abgangsort (Art 3a Abs. 2 erster Satz UStG 1994). Verwendet jedoch der Leistungsempfänger gegenüber dem Beförderungsunternehmer eine UID eines Mitgliedsstaates, der nicht der Mitgliedsstaat ist, in dem der Abgangsort liegt…
…eine Betriebsstätte hat. Bei einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung bestimmt sich der Ort der Leistung nach dem Abgangsort (Art 3a Abs. 2 erster Satz UStG 1994). Verwendet jedoch der Leistungsempfänger gegenüber dem Beförderungsunternehmer eine UID eines Mitgliedsstaates, der nicht der Mitgliedsstaat ist, in dem der Abgangsort liegt…
…an den ersten Spediteur übergeben werden, da zu diesem Zeitpunkt der Liefergegenstand noch nicht die vereinbarten Merkmale erfüllt. Wird der Gegenstand nach seiner Übergabe an den Beförderungsunternehmer vom Lieferer noch be- und verarbeitet, sodass ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit entsteht, so wird mit Beginn der Versendung…
…Ort ausgeführt, an dem die Beförderung des Gegenstandes beginnt. Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber dem Beförderungsunternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt die unter dieser Nummer in Anspruch genommene Beförderungsleistung als in dem Gebiet des anderen Mitgliedstaates ausgeführt. Leistungen, die als…
…dem die Beförderung des Gegenstandes beginnt. Verwendet der Leistungsempfänger gegenüber dem Beförderungsunternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt die unter dieser Nummer in Anspruch genommene Beförderungsleistung als in dem Gebiet des anderen Mitgliedstaates ausgeführt. Das gilt auch für die Beförderung…
…555 Absatz 1 Buchstabe a) ZK-DVO vor. Es liegt zudem auf der Hand, dass kein eigener Gebrauch eines Beförderungsmittels vorliegt, wenn ein Beförderungsunternehmer mit 34 Touristen eine Busreise durch Europa unternimmt. Andernfalls würden das Kabotageverbot ad absurdum geführt werden. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen…
…ist daher zu unterscheiden: - Wird das betriebsfertig hergestellte Werk nur zum Zweck des leichteren Transportes wieder in Einzelteile zerlegt, so gilt die Lieferung mit der Übergabe an den Beförderungsunternehmer als ausgeführt und damit als steuerbar. - Sind dagegen am Ort der Aufstellung noch umfangreiche Arbeiten vorzunehmen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., G., vertreten durch Dr. Michael Augustin - Mag. Peter Haslinger - Mag. Thomas Böchzelt, Rechtsanwälte, 8700 Leoben, Krottendorfergasse 4, vom 29. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 22. Juni 2011 betreffend Zurückweisung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. Mai 2009, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 7. Mai 2009, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist bei der ÖBB…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch AGmbH, vom 7. Juni 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 28. Mai 2004, GZ. 100/37830/2004, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4…
Hinsichtlich des Merkmales der Weisungsgebundenheit ist zu beachten, dass nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben muss, denn auch der Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt, wird sich in aller Regel bezüglich seiner Tätigkeit zur Einhaltung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vertreten durch Rothwangl & Partner Steuerberatungs GmbH & CoKG, 8680 Mürzzuschlag, Kirchengasse 4, vom 16. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 16. März 2009 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Rechtsanwälte, vom 30. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27. Juli 2006 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 25. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 27. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des N.N., (Wohnadresse), vertreten durch Y-Steuerberatungsgesellschaft mbH, (Steuerberateradresse), vom 23. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 16. Juli 2012 betreffend Begrenzung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entschieden: Der Berufung wird Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Y, 3910 Böhmhof 14, vertreten durch Correcta Lang u. Co. Steuerberatung GmbH, 3910 Zwettl, Hamerlingstraße 2A, gegen die Bescheide des Finanzamtes Zwettl vom 23. Juli 2002 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Vorschreibung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Dr. Maria-Luise Wohlmayr, Dr. Walter Zisler und Mag. Otmar Sommerauer im Beisein der Schriftführerin Sabine Hasenöhrl über die Berufung der Bw., Adresse_1, vertreten durch Meindl & Partner Steuerberatungs GmbH…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 1. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 3. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 3. März 2010 und die Berufungsvorentscheidung vom 26. Mai 2010 werden gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 8. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. April 2009 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 15. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12. Februar 2010 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2008 und Festsetzung von Umsatzsteuer für 01-09/2009 entschieden: Die Berufung gegen…