…Objekt vor Erreichung eines Gesamtüberschusses zu veräußern bzw. einer anderen Verwendung als der Vermietung zuzuführen. Dafür gibt es nach den vorliegenden Unterlagen bis zum Abschluss des Mietvertrages mit AS am 8.Juli 1998 keinen Hinweis. In diesem Mietvertrag findet sich aber die einseitige Verpflichtung des…
…deswegen seit jeher immer mit einer Veräußerung des Mietobjektes vor Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten gerechnet werden musste. Die Veräußerung ist somit Folge einer von vornherein gegebenen außergewöhnlichen Ungewissheit der Erfolgsaussichten (nämlich die bereits zu Beginn der Vermietungstätigkeit bestehende schlechte finanzielle Situation)…
…haben. Die vorzeitige Beendigung der Vermietung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses gründet auf privaten Motiven und nicht auf Grund von Unwägbarkeiten. Es war eine Beendigung auf Grund eines nachträglich gefassten freiwilligen Entschlusses des [Bw]. Wurde der freiwillige Entschluss zur einer vorzeitigen Beendigung einer ursprünglich zeitlich unbegrenzt…
…vor Erwirtschaftung eines Gesamtüberschusses, das gegenständliche Objekt verkauft worden sei. Nach der Rechtsprechung komme der Zeitraum, für welchen ein Gesamtüberschuss dargestellt wird, nur dann zur Anwendung, wenn der Plan des Steuerpflichtigen dahin geht, die Vermietung zumindest bis zum Erreichen eines gesamtpositiven Ergebnisses fortzusetzen. Enthält der…
…ist (objektive Ertragsfähigkeit). Dieser Zeitraum von 20 Jahren kommt zur Anwendung, wenn der Plan des Steuerpflichtigen dahin geht, die Vermietung zumindest bis zum Erreichen eines gesamtpositiven Ergebnisses fortzusetzen. Wird die Vermietung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses beendet, so ist für die Liebhabereibeurteilung maßgeblich, ob die Einstellung…
…auf den Erfahrungen des täglichen Lebens basieren. Betreffend die Kreditkosten sind diese sofort als Werbungskosten und nicht auf die Kreditlaufzeit verteilt zum Ansatz zu bringen (siehe ESTR Rz 1385). Aus oben genannten Gründen liegt hinsichtlich der Vermietung der Wohnung TA keine Einkunftsquelle vor und stellt…
…Fall keine Liebhaberei. Die Einstellung einer Vermietung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen stehe der Ertragsfähigkeit dann nicht entgegen, wenn die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung durch Eintritt konkreter Unwägbarkeiten nachträglich ergeben habe. Im gegenständlichen Fall…
…Vertretung des Berufungswerbers Berufung gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2008 vom 27. Mai 2010. Streitgegenständlich führte sie Folgendes aus: Eine Rückkehr in die eigene Wohnung wäre ohne Zustimmung der Mieterin nicht möglich gewesen. Die Auslandstätigkeit sei bis zum Erreichen des Pensionsalters beabsichtigt gewesen. Die vorzeitige Beendigung des…
…zur Verlegung des Wohnsitzes und des Mittelpunktes der Lebensinteressen ins Ausland geführt hätten, habe der Berufungswerber sämtliche Vermietungen eingestellt und die Vermietungsobjekte vor Erreichung der "geplanten Gesamtüberschüsse" veräußert. Nachträglich und unerwartet eintretende Umstände seien nicht geeignet, "den auf Erzielung eines Gesamtüberschusses gerichteten Vermietungen die Einkunftsquelleneigenschaft…
…Unterlagen die "Unwägbarkeit" iZm der Errichtung der Stützmauer nachzuweisen; des Weiteren, dass die Bw. die Vermietung zumindest bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses betreiben wollte und sie nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch…
…Die weiteren Korrekturen nahm der Bw. selbst vor (Vorsteuern 1993 S 77.378,34 und 1995 S 15.548,47). Die konkrete Bewirtschaftung des Bw. ergab vom Beginn 1992 bis zur Beendigung 1999 einen Gesamtwerbungskostenüberschuss von S 2,481.282,90 (€ 180.321,86…
…entgegen, wenn die Vermietung schon vor Erreichen eines Gesamtüberschusses verkauft wird. In einem solchen Fall ist es Aufgabe des Vermieters den Nachweis zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung der Vermietung erst nachträglich, insbesondere…
…den Umständen des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wird. Gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 LVO ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste entstehen aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung…
…15/0018 nicht von vornherein auf eine Beendigung der Tätigkeit vor Erreichung eines Gesamtgewinnes geschlossen werden. Dem UFS erscheint sogar ein vierjähriger Beobachtungszeitraum zwecks Liebhabereibeurteilung zu kurz, ein ungefähr doppelt so langer Beobachtungszeitraum dürfte zu einer abschließenden Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens von Liebhaberei reichen (vgl…
…vor Erzielung eines Gesamtgewinnes bzw. eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten eingestellt, so ist sie als Liebhaberei zu beurteilen (siehe dazu Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei, Seite 220 f). Nach Ansicht des Senates handelt es sich beim gegenständlichen Verkauf des Mietobjektes im Jahre 2003 zum…
…obliegt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei der vorzeitigen Aufgabe der Vermietung wie im gegenständlichen Fall, dem Abgabepflichtigen den Beweis zu führen, dass seine ursprüngliche Planung auf die Aufrechterhaltung der Tätigkeit zumindest bis zur Erreichung eine Gesamtüberschusses abgestellt und sich somit der Entschluss zur…
…Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 30. Mai 2005) legte die steuerliche Vertretung der Bw. mit Schreiben vom 5. Juli 2005 eine Prognoserechnung hinsichtlich der Vermietung der in Rede stehenden Eigentumswohnung vor; danach entstehe ab dem Jahre 2013 ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Nach (vorerst…
…anzuerkennende Mietverhältnisse vor), die Betätigung des Bw in einem absehbaren Zeitraum keinen Gesamtüberschuss der Einnahmen erwarten hat lassen. Das Finanzamt hat zwar die Berufungsjahre betreffend mehrere Vorhalte an den Bw gerichtet, es aber letztlich zur Kenntnis genommen, dass diese vom Bw (dessen steuerlicher Vertretung) nicht…
…heranzuziehen. Ergibt sich auf Grund der Kriterienprüfung (§ 2 Abs. 1 LVO), dass eine Betätigung in einer Art betrieben wird, die von vornherein auf Dauer gesehen keinen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erwarten lässt, liegt ungeachtet der Gründe, die zur Beendigung der Betätigung geführt haben, jedenfalls Liebhaberei vor. Wird…
…vor der bevorstehenden Eigennutzung, sei er nicht abzugsfähig, weil auch das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 EStG zu beachten sei (UFS 22. Juli 2003, RV/1768-W/02 mwN). Das gelte auch, wenn der Mieter die Reparatur übernehmen müsste. Reparaturkosten, die nach Beendigung der Vermietung…