…Anforderungen an die dort verwendeten Materialien gibt, kann nicht von der Hand gewiesen werden. Die Zweifel an den technischen Möglichkeiten des gegenständlichen rumänischen Bearbeitungsbetriebes, welcher bereits im Jahr 2000 über eine entsprechende Qualifikation zur Herstellung von API Waren verfügte, was durch die Vorlage der API…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß…
…Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß Abs…
…Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben gemäß Abs…
…begleitet wird. Nach § 44 Abs. 1 Fleischuntersuchungsgesetz (FUG, BGBl. 522/1982 idgF) wird Schlachtbetrieben, Bearbeitungsbetrieben (einschließlich Zerlegungsbetrieben) und Verarbeitungsbetrieben sowie außerhalb dieser Betriebe gelegenen Kühlhäusern eine Veterinärkontrollnummer zugeordnet, sofern die für den jeweiligen Betrieb erforderlichen behördlichen Berechtigungen vorliegen. Nach Abs. 2 leg. cit. wird Betrieben…