…der Bescheiderlassung zu berücksichtigen. Dazu ist festzuhalten, dass die vom Bw. im Vorlageantrag beantragte Stundungsfrist bis zum 25. September 2004 für den aushaftenden Steuerrückstand bereits abgelaufen ist. Da dem Bw. dadurch de facto ein stillschweigender Zahlungsaufschub in der beantragten Dauer gewährt wurde, war das Eingehen…
…Eine bereits abgelaufene Frist kann nicht verlängert werden (vgl. VwGH 5.10.1951, 2434/49; VwGH 13.12.1991, 91/13/0142; VwGH 13.10.2009, 2006/17/0046, 0047; siehe auch Ritz, aaO, § 110 Tz. 4; Stoll, BAO-Kommentar, 1188). Daher ist auch eine…
…cit. nämlich auf alle Fälle, in denen für denselben Abgabenbetrag irgendwann solche Zahlungsaufschübe bestanden haben, Anwendung fände, würde dies bedeuten, dass bewilligte und bereits abgelaufene Zahlungserleichterungen stets durch für denselben Abgabenbetrag gegebenenfalls auch erst viel später bewilligte Aussetzungen nach § 212a BAO rückwirkend verdrängt würden. Dies…
…nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch nehmen würde (VwGH 17.12.2002, 2002/17/0273). In Hinblick darauf, dass der beantragte Zahlungstermin (31. Dezember 2012) bereits abgelaufen ist, war die Berufung schon aus diesem Grund, ohne ein Eingehen auf das Parteienvorbringen zum Vorliegen der Voraussetzungen nach…
…erst am 29. April 2009 (diesfalls Fristende: 10. Juni 2009) erfolgt ist, der damit vorgegebene, die über den Antrag entscheidende Behörde bindende zeitliche Rahmen zum nunmehrigen Zeitpunkt jedenfalls bereits abgelaufen ist, war spruchgemäß zu entscheiden und ohne weiteres Eingehen darauf, ob im Anlassfall die Voraussetzungen…
…mit dem um Zahlungsaufschub bis Ende März 2012 ersucht wurde. Allerdings übersieht der Bw. bei seinen Überlegungen, dass das Ansuchen um Stundung vom 15. März 2012 mit Bescheid vom 11. April 2012 (da die beantragte Stundung bereits abgelaufen war) abgewiesen wurde und eine Nachfrist bis…
…2013 beantragt. In seiner Berufung vom 12. Juni 2013 hat er sein Begehren erweitert und um Stundung bis zum 31. August 2013 ersucht. Das Finanzamt hat den Bw. in der Berufungsvorentscheidung zu Recht darauf hingewiesen, dass die in der Berufung beantragte Stundungsfrist bereits abgelaufen ist…
…5 erster Satz BAO bestimmt weiters, dass die Wirkung einer Einhebungsaussetzung von Abgaben in einem Zahlungsaufschub besteht. Da dieser Zahlungsaufschub für bereits fällige und zahlbare Abgaben frühestens mit Erteilung der Aussetzungsbewilligung einsetzt, ist es im Berufungsfall für die ab 15. Februar 2002 fällig und ab…
…dass der Haftungsbescheid unverändert bestehen bleibe, da die Rechtsmittelfrist für die Einbringung eines Vorlageantrages bereits abgelaufen sei. Eine Aufhebung des Haftungsbescheides auf Grund der im Schreiben angeführten Gründe sei nicht mehr möglich und das Stundungsansuchen sei daher abzuweisen gewesen. Gegen diesen Bescheid brachte der steuerliche…
…Rechtsmittelverfahrens ist der Antrag der Berufungswerberin, "den Rückstand" bis 15. Oktober 2007 zu stunden. Im vorliegenden Fall ist daher der von der Beschwerdeführerin beantrage Stundungszeitraum bereits abgelaufen. Das Stundungsbegehren ist damit als gegenstandslos anzusehen (vgl. VwGH 24.9.1993, 93/17/0096). Die Beschwerde ist…
…Die Frist für die Verjährung des Einhebungsrechtes bezüglich der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer für 1982 und 1983 begann am 1. Jänner 1989 und wäre mit Ablauf des 31. Dezember 1993 abgelaufen, wenn sie nicht nach § 238 Abs. 3 lit. b BAO gehemmt worden wäre. Dazu ist…
…bereits abgabenrechtlich einer Vorteilsgewährungsabsicht im Zusammenhang mit der festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung Grundlage für das Anfallen der haftungsgegenständlichen Abgaben war und im Haftungsverfahren eine Bindungswirkung an die der Haftung zugrunde liegenden Abgabenbescheide besteht und zudem der Bw. der einzige für die GmbH handlungsberechtigte Geschäftsführer war, ist…
…sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird." Abs. 5: "Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anläßlich einer über die Berufung (Abs…
…die "Beschwerde", beantragte die Möglichkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels und Vorlage an die "Finanzlandesdirektion", da er alle seine Anträge ausreichend begründet hätte. Darüber hinaus werde ihm nicht die Möglichkeit gegeben, auf diesen Bescheid zu reagieren, da die Mängelbehebungsfrist bereits vor der Zustellung abgelaufen wäre. Das Finanzamt…
…ist daher zu sagen, dass auf Grund des § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO der Ablauf der vom Bw. anlässlich des Vorlageantrages beantragten und vom FAG bewilligten Aussetzung der Einhebung in Folge der über die Berufung gegen den endgültigen Grunderwerbsteuerbescheid ergangen Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für…
…Bw., der beantragten Aussetzung der Nachforderungen hinsichtlich der Forschungsbeträge 2005 bis 2007 (ohne gleichzeitig eingebrachter Berufung) kein ,völlig sinnwidriger' Inhalt unterstellt werden kann. Die Behörde hat den Bescheid vom 11. Oktober 2010 damit begründet, dass die Berufungsfrist bereits am 14. Juli 2010 abgelaufen ist. Diese…
…abgabenrechtliche Fälligkeitsregelungen und nicht auf insolvenzrechtliche Bestimmungen ab. Wie bereits ausgeführt, ist jedoch im gegenständlichen Fall die Zahlungsfrist für eine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung bereits vor Konkurseröffnung am 25. Jänner 2001 abgelaufen, sodass der gegenständlichen Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung zukommen kann. Für eine vom Bw…
…noch einmal im Original zugestellt werden können, da dies bereits am 17. September 1998 (für die Umsatzsteuer 01-04/1998) sowie am 16. März 2001 (für die Umsatzsteuer 1999) geschehen war. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen…
…dzt. finanziellen Situation des Bestraften zweifellos als ein schmerzhafter und die persönlichen Bedürfnisse des Bf. noch mehr einschneidender Betrag anzusehen ist, und andererseits die Entrichtung der Geldstrafe in einer für die Behörde angemessenen Frist unter Berücksichtigung der Abschlusszahlung zu gewährleisten. Weiters wird der Bf. auch…
…20.9.2001, 2001/15/0056; VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112) eine Zahlungserleichterung bereits dann ausgeschlossen, wenn auch ohne Zahlungsaufschub die Einbringlichkeit gefährdet ist. Daher sind Zahlungserleichterungen z.B. bei Einkommens- und Vermögenslosigkeit des Abgabepflichtigen ausgeschlossen (VwGH 7.2.1990, 89/13/0018…