… 108 Abs. 7 Z 2 EStG 1988 abgegeben hatte, behielt die X-Bausparkasse die der Bw. gutgeschriebene Bausparprämie vorerst nicht zur Rückverrechnung mit dem Finanzamt ein. b) Am 21. Jänner 2008 erging ein Ergänzungsersuchen des Finanzamtes an die Bw. betreffend "Ihre bei der Bausparkasse abgegebene…
…7 Z 2 EStG 1988 abgegeben hatte, behielt die X-Bausparkasse die dem Bw. gutgeschriebene Bausparprämie vorerst nicht zur Rückverrechnung mit dem Finanzamt ein. b) Am 21. Jänner 2008 erging ein Ergänzungsersuchen des Finanzamtes an den Bw. betreffend "Ihre bei der Bausparkasse abgegebene Erklärung über…
…dass er vorläufig gemäß § 200 Abs.1 BAO ergehe. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 begehrte die Bw die Berücksichtigung erhöhter Sonderausgaben für Wohnraumschaffung bezüglich eines Bausparvertrages, zu dem ihr die Bausparprämie gemäß § 108 EStG 1998 ausbezahlt worden war. Aus dem beigelegten Kontoauszug war…
…Ebenso kann dem ggstdl einfachen Gesetzgeber, dem offensichtlich gegen die Lehrlingsausbildungsprämie - wie schon jahrzehntelang gegen diverse ähnlich konstruierte, seit der Einführung der Bausparprämie mit dem EStG 1972 einfachgesetzlich normierte ´Prämien´ - keine verfassungsrechtlichen Bedenken bewusst waren, nicht der Wille unterstellt werden, mit der Aufrichtung der ggstdl…
…März 2003 hat das Finanzamt eine abweisende Berufungsvorentscheidung erlassen und begründend ausgeführt: "Erfolgen aus einem Bausparvertrag vor Ablauf von sechs Jahren Rückzahlungen, so unterbleibt die Rückforderung der ausbezahlten Bausparprämie nur dann, wenn das Bausparguthaben zur Schaffung oder zur Sanierung von Wohnraum verwendet wurde (§ 108 Abs…