…im Hauskaufvertrag als Bauort das später förmlich erworbene Grundstück ausgewiesen gewesen ist. Nach dem im Spruch angeführten VwGH-Erkenntnis vom 10.4.2008 liegt im Hinblick auf die im gegenständlichen Fall vorhandene Verknüpfung von Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Bauherreneigenschaft des Bw…
…im Hauskaufvertrag als Bauort das später förmlich erworbene Grundstück ausgewiesen gewesen ist. Nach dem im Spruch angeführten VwGH-Erkenntnis vom 10.4.2008 liegt im Hinblick auf die im gegenständlichen Fall vorhandene Verknüpfung von Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Bauherreneigenschaft der Bw…
…im Hauskaufvertrag als Bauort das später förmlich erworbene Grundstück ausgewiesen gewesen ist. Nach dem im Spruch angeführten VwGH-Erkenntnis vom 10.4.2008 liegt im Hinblick auf die im gegenständlichen Fall vorhandene Verknüpfung von Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Bauherreneigenschaft des Bw…
…im Hauskaufvertrag als Bauort das später förmlich erworbene Grundstück ausgewiesen gewesen ist. Nach dem im Spruch angeführten VwGH-Erkenntnis vom 10.4.2008 liegt im Hinblick auf die im gegenständlichen Fall vorhandene Verknüpfung von Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Bauherreneigenschaft der Bw…
…im Hauskaufvertrag als Bauort das später förmlich erworbene Grundstück ausgewiesen gewesen ist. Nach dem im Spruch angeführten VwGH-Erkenntnis vom 10.4.2008 liegt im Hinblick auf die im gegenständlichen Fall vorhandene Verknüpfung von Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Bauherreneigenschaft des Bw…
…die Anzahlung von 42.000,00 S geleistet worden. Der Bw. sei als Bauherr anzusehen und es liegen zwei Verträge vor, der Kaufvertrag über das Grundstück und der Werkvertrag über die Errichtung des Gebäudes. Am 4. August 1999 erließ das Finanzamt einen endgültigen Bescheid und…
…Grunderwerbsteuer fest. Die Festsetzung wurde damit begründet, dass der Berufungswerber zufolge Einbindung in das Baukonzept Sternhaus nicht als Bauherr anzusehen sei; weiters ist die Bemessungsgrundlage ausführlich dargestellt. Dagegen wird in der Berufung im Wesentlichen Folgendes eingewendet: Eine Einbindung in ein Vertragsgeflecht habe nicht bestanden, die…
…Grunderwerbsteuer fest. Die Festsetzung wurde damit begründet, dass der Berufungswerber zufolge Einbindung in das Baukonzept Sternhaus nicht als Bauherr anzusehen sei; weiters ist die Bemessungsgrundlage ausführlich dargestellt. Dagegen wird in der Berufung im Wesentlichen Folgendes eingewendet: Eine Einbindung in ein Vertragsgeflecht habe nicht bestanden, die…
…Grunderwerbsteuer fest. Die Festsetzung wurde damit begründet, dass die Berufungswerberin zufolge Einbindung in das Baukonzept Sternhaus nicht als Bauherrin anzusehen sei; weiters ist die Bemessungsgrundlage ausführlich dargestellt. Dagegen wird in der Berufung im Wesentlichen Folgendes eingewendet: Eine Einbindung in ein Vertragsgeflecht habe nicht bestanden, die…
…Grunderwerbsteuer fest. Die Festsetzung wurde damit begründet, dass die Berufungswerberin zufolge Einbindung in das Baukonzept Sternhaus nicht als Bauherrin anzusehen sei; weiters ist die Bemessungsgrundlage ausführlich dargestellt. Dagegen wird in der Berufung im Wesentlichen Folgendes eingewendet: Eine Einbindung in ein Vertragsgeflecht habe nicht bestanden, die…
…bleibt der Vertrag aufrecht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Bauherr zu tragen" durchgestrichen. Mit Kaufvertrag vom 15.10.1997 verkaufte Dr. SG das GST-NR 481/11 GB T und 3/16-Anteile der GST-NR 481/10 GB T jeweils gleichteilig an CH…
…bleibt der Vertrag aufrecht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Bauherr zu tragen" durchgestrichen. Mit Kaufvertrag vom 15.10.1997 verkaufte Dr. SG das GST-NR 481/11 GB T und 3/16-Anteile der GST-NR 481/10 GB T jeweils gleichteilig an CH…
…die Verkäufer verpflichtend war. Es liegen daher die Voraussetzungen eines Bauherrenmodells vor und sind die getroffenen Feststellungen der ersten Instanz nicht geeignet einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand zu verwirklichen, sofern dies die Ausführungen des Gebäudes betrifft." Der UFS hat mit Vorhalt vom 23. Feber 2009 der Bw…
…die Verkäufer verpflichtend war. Es liegen daher die Voraussetzungen eines Bauherrenmodells vor und sind die getroffenen Feststellungen der ersten Instanz nicht geeignet einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand zu verwirklichen, sofern dies die Ausführungen des Gebäudes betrifft." Der UFS hat mit Vorhalt vom 23. Feber 2009 dem Bw…
…die Verkäufer verpflichtend war. Es liegen daher die Voraussetzungen eines Bauherrenmodells vor und sind die getroffenen Feststellungen der ersten Instanz nicht geeignet einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand zu verwirklichen, sofern dies die Ausführungen des Gebäudes betrifft." Der UFS hat mit Vorhalt vom 23. Feber 2009 der Bw…
…die Verkäufer verpflichtend war. Es liegen daher die Voraussetzungen eines Bauherrenmodells vor und sind die getroffenen Feststellungen der ersten Instanz nicht geeignet einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand zu verwirklichen, sofern dies die Ausführungen des Gebäudes betrifft." Der UFS hat mit Vorhalt vom 23. Feber 2009 dem Bw…
…die Verkäufer verpflichtend war. Es liegen daher die Voraussetzungen eines Bauherrenmodells vor und sind die getroffenen Feststellungen der ersten Instanz nicht geeignet einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand zu verwirklichen, sofern dies die Ausführungen des Gebäudes betrifft." Der UFS hat mit Vorhalt vom 23. Feber 2009 der Bw…
…des Bauplatzes mit Grundstücksnummer vorhanden und es wurde darin vereinbart, dass die Errichtung des Gebäudes nach den Grundrisszeichnungen im Prospekt All-inclusive 2004 und im Sinne der Leistungsbeschreibung 1/2004 einschließlich der im Bauherrenmerkblatt angeführten Bedingungen, welche im Einzelnen mit dem Käufer abgehandelt wurden und…
…des Bauplatzes mit Grundstücksnummer vorhanden und es wurde darin vereinbart, dass die Errichtung des Gebäudes nach den Grundrisszeichnungen im Prospekt All-inclusive 2004 und im Sinne der Leistungsbeschreibung 1/2004 einschließlich der im Bauherrenmerkblatt angeführten Bedingungen, welche im Einzelnen mit dem Käufer abgehandelt wurden und…
…es wurde darin vereinbart, dass die Errichtung des Gebäudes nach den Grundrisszeichnungen im Prospekt All-inclusive 2003 und im Sinne der Leistungsbeschreibung 9/2003 einschließlich der im Bauherrenmerkblatt angeführten Bedingungen, welche im Einzelnen mit dem Käufer abgehandelt wurden und einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden…