…innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit dem Beihilfenansuchen, eingelangt am 7. September 2000 beantragte die Bw., eine bosnische Staatsbürgerin, für ihre beiden Kinder V., geboren am 1.6.1993 und D., geboren am 22.11.1994…
…3. Einzahlungsbeleg vom 4. Juni 2006 über € 40,00 und Bestätigung der iG vom 6. Juni 2006. 4. Familienstandsbescheinigung der Gemeinde Bihac/Republik Bosnien und Herzegowina vom 26. März 2004, wonach dem Haushalt am Familienwohnsitz des Bw. in Srbljani bb dessen Gattin H., geboren…
…mit Schriftsätzen jeweils vom 18. Mai 2005 (eingelangt beim Finanzamt am 19. Mai 2005) Berufung und beantragte die Kosten für Familienheimfahrten nach Bosnien-Herzegowina und Mietkosten für seine Zweitwohnung in S. als Werbungskosten anzuerkennen. Zur Begründung verwies er auf seine Eingaben vom 11. Juni 2004…
…wonach nicht erörtert werden müsse, ob der Ehefrau des Beschwerdeführers ein Zuzug nach Österreich möglich sei, da der Beschwerdeführer seine Berufung nur mit der "Tätigkeit der Gattin" in Bosnien begründet habe, aktenwidrig sei: Der Beschwerdeführer habe in seinen Berufungen vorgebracht, dass ihm erst am 13…
…Ehefrau erzielen aus der Familienhauswirtschaft keine Erlöse, sondern dient diese der Eigenversorgung der Familie mit frischen Lebensmitteln und Heizmaterial. Der Berufungswerber war in den Streitjahren in Österreich berufstätig und reiste einmal monatlich zu seiner Familie nach Bosnien-Herzegowina. Dabei entstanden ihm in den Streitjahre Aufwendungen…
…GmbH beschäftigt und während eines bestimmten Zeitraumes saisonal bedingt arbeitslos. Er bewohnte ein vom Arbeitgeber kostenlos beigestelltes Quartier in Arbeiterquartier. Der Bw. besitzt die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina. Seinen Familienwohnsitz hatte der Bw. in seinem Herkunftsland, in welchem seine Familie - bestehend aus seiner Ehefrau…
…dass sich der Familienwohnsitz seither in L befinde und die Wohnungsmiete sowie die Fahrten nach Bosnien nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung wären. In der gegen den Bescheid eingebrachten Berufung wandte der Berufungswerber durch seinen rechtlichen Vertreter sinngemäß ein: Trotz polizeilicher Meldung der Ehegattin in Österreich und…
…h. eine Unterkunft, in welcher er mit anderen männlichen Arbeitskollegen untergebracht gewesen sei und ist) weshalb die Erteilung einer Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung für Österreich an die in Bosnien-Herzegowina lebende Ehefrau allein aufgrund des § 8 Abs. 5 Fremdengesetz (FrG) 1997 gar nicht möglich bzw. zulässig…
…0313, gegeben. Der Bw. habe die Familienheimfahrten mit seinem eigenen PKW durchgeführt, wobei die Wegstrecke zwischen seinem Heimatort in Bosnien-Herzegowina und seinem Beschäftigungsort in Österreich 325 Kilometer betrage. Jährliche Aufwendungen in Höhe des großen Pendlerpauschales seien glaubhaft, nachvollziehbar und angemessen, insbesondere wenn man bedenke…
…die Auffassung, dass die angeführten Aufwendungen als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen (ohne Abzug eines Selbstbehaltes) abzugsfähig seien, und bringt hiezu begründend vor: "1.Famlienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung Erläuterung: Wir haben In Bosnien ein Haus. Dort wohnen meine Mutter und unser zweiter Sohn X. , der ebenfalls…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 4. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 6. Juni 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid wird…
…im Konkurs befände, weshalb er keine Bestätigung über ständig wechselnde Baustellen beibringen könne. Seine Frau sei am Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina nicht beschäftigt und würde sich der Erziehung der zwei minderjährigen Kinder widmen. Daraus würde sich auch das Erfordernis einer quotenpflichtigen Erstniederlassungsbewilligung ergeben. Zudem ergäbe…
…Höheren Wirtschaftsschule, Fachrichtung Finanz- und Rechnungswesen, an der Universität in Novi Sad in der Republik Serbien studieren. Dieser Studienort sei in etwa 400km vom Familienwohnsitz in Mrkonjic Grad, in Bosnien-Herzegowina, entfernt. Es werde daher beantragt, der vorliegenden Berufung stattzugeben. Mit Eingabe vom 3. März…
…warten, daß geht nicht so leicht. Er muß zuerst eine Niederlassungsbewilligung bekommen, es wird sicher noch einen Jahr dauern bis er zu uns kommt. - In Bosnien ist er nicht berufstätig, unten findet man einfach keine Arbeit, es ist so schwierig. - Meine Familie unterstützt mich jetzt…
…nicht möglich, da der Bw. in den Jahren 1997 bis 2001 lediglich über eine so genannte "Schlafstelle" verfügt habe, weshalb die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Österreich an die in Bosnien lebende Ehefrau allein aufgrund des § 8 Abs. 5 Fremdengesetzes (FrG) 1997 nicht möglich bzw. nicht…
…Abgabe sind dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 die Anerkennung von Aufwendungen für regelmäßige Familienheimfahrten nach Bosnien-Herzegowina im Ausmaß des höchsten Pendlerpauschales als Werbungskosten…
…unter Hinweis auf die einschlägige jüngere Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in derartigen Fällen werde daher beantragt, die geltend gemachten Werbungskosten für regelmäßige Familienheimfahrten von und nach Bosnien-Herzegowina steuerlich entsprechend zu berücksichtigen. Vorgelegt wurde zusammen mit den Berufungsschriften eine Kopie des Reisepasses mit verschiedenen Ein- und…
…durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter Arbeitnehmerveranlagungen für die Jahre 2001 bis 2005. Er machte als Werbungskosten Heimfahrten zu seiner in Bosnien lebenden, eine Kleinlandwirtschaft betreibenden Gattin geltend. Das Finanzamt führte die Arbeitnehmerveranlagungen ohne Berücksichtigung der mit dem Betrag des jeweils höchsten Pendlerpauschales beantragten Kosten der Famillienheimfahrten…
…ob die Familienheimfahrten dem Grunde nach abzugsfähige Werbungskosten darstellen oder nicht, ist als Nachweis der angefallenen Kosten der Heimfahrten lediglich eine Bestätigung eines Busunternehmens betreffend der Kosten einer Fahrt von Wien nach Bosnien vorgelegt worden. Das Busunternehmen bestätigt außerdem die Häufigkeit der Benützung durch der…
…statthaft, weil der Bw in den Jahren 199 bis 2002 lediglich eine sogenannte Schlafstelle bewohnt habe. Da der Familienwohsitz in Bosnien-Herzegowina den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw und seiner Familie darstelle und nicht nur ein Zweitwohnsitz oder ein Wochenenddomizil sei, sei die Verlegung des…