…Stichwort "Bürgschaft" und die dort zitierte höchstgerichtliche Judikatur). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (sh. z.B. VwGH 26.09.1985, 85/14/0116, 13.10.1987, 86/14/0007 und 2.03.1993, 93/14/0018) können Aufwendungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GesmbH auf Grund…
…der Einstieg der B-GesmbH auch im Interesse des Bw. lag, hätten er und seine Gattin doch bei einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Situation jederzeit und spätestens im Konkursfall mit einer Inanspruchnahme durch die Bank aus den für Gesellschaftsschulden übernommenen Bürgschaften und Mitkreditnehmerschaften rechnen müssen…
…dass sein Dienstverhältnis als Geschäftsführer der T.GmbH. mit 1. Oktober 1999 begonnen und am 30. April 2002 geendet habe. Die Anteile seien bei Gründung der Gesellschaft ebenfalls am 1. Oktober 1999 erworben worden. Zu diesem Zeitpunkt sei auch erstmals eine Bürgschaft für die T…
…Berufungsführerin im maßgeblichen Zeitraum (einzige) Geschäftsführerin der M-GmbH war und die Abgaben, für welche sie zur Haftung herangezogen wurde, bei der Primärschuldnerin nicht einbringlich waren. In Abrede gestellt wird jedoch mit der Begründung nicht vorhandener finanzieller Mittel eine Pflichtverletzung der Berufungsführerin sowie ein sie…
…gemäß § 299 BAO aufgehoben und zugleich ein neuer Sachbescheid ohne die Wertberichtigung in Höhe von 5.453,34 € mit folgender Begründung erlassen: "Unter der Kennzahl sei eine Wertberichtigung zu Forderungen betreffend der schlagenden Bürgschaft für den Kredit der T-GmbH angesetzt worden. Das Unternehmen…
…Regelfall durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Dem wurde in der Berufung entgegen gehalten, dass die übernommene Bürgschaft für die Kredite der J. GmbH vorrangig deshalb geleistet worden sei, weil bei einem vorzeitigen Ausfall der Produktion der Arbeitsplatz und das Einkommen der Bw. bei der Fa…
…Start" einer eigenen Produktion aufrecht zu erhalten, um ein allfälliges Verfahren insolvenzrechtlicher Art (iZm fahrlässiger Krida) zu vermeiden und um damit auch seine weiteren Einkünfte bei der Handels-GmbH als Gesellschafter-Geschäftsführer zu sichern. Darauf ist zunächst zu erwidern, dass die Übernahme einer Bürgschaft und…
…dass Abgaben nicht entrichtet wurden. Schließlich wurden ab Dezember 2003 Selbstbemessungsabgaben nicht mehr entrichtet. Das Umsatzsteuerzahllasten und Lohnabgaben regelmäßig zu entrichten sind, gehört zum abgabenrechtlichen Allgemeinwissen eines Geschäftsführers. Dies hätte dem Bw. bei regelmäßiger Überwachung seiner Mitarbeiterin auch nicht verborgen bleiben können. Die strafrechtliche Dimension…
…und zu 33% Gesellschafter der F-GmbH. Nach dem Vorbringen des Bw. wird er aus Bürgschaften für Schulden der F-GmbH in Anspruch genommen. Gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 bezieht der zu mehr als 25% an einer GmbH beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer in…
…2007 und 2008 nach der am 6. Juli 2011 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ging im Rahmen seiner Eigenschaft als Gesellschafter-Geschäftsführer eine Bürgschaft für…
…des Berufungswerbers und nicht zu abzugsfähigen Betriebsausgaben. Wie bereits vom Finanzamt (FA) ausgeführt wurde, kam auch der UFS weiters zu folgenden Schlussfolgerungen: Die berufungsgegenständliche Vereinbarung hält dem Fremdvergleich nicht stand. Ohne angemessene Vergütung würde sich grundsätzlich im Wirtschaftsleben niemand bereit erklären, eine Geschäftsführung als Geschäftsführer…
…von Haftungsinanspruchnahmen ausgesetzt, da die zur exakten Gleichbehandlung nötige Höhe der einzelnen Raten mangels Kenntnis über die Höhe aller zukünftigen Verbindlichkeiten und der zur Verfügung stehenden Mittel im Vorhinein nicht bestimmbar ist. Zu beachten ist, dass eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers auch dann vorliegt, wenn Zahlungserleichterungen…
…die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich machten. Es wurde ersucht, eine genaue Darstellung der finanziellen Mittel und Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben vorzulegen. Dem Bw. wurde mitgeteilt, dass es Sache des Geschäftsführers sei, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden gehindert…
…dass das Finanzamt nach Beendigung des Konkurses der GmbH einen Teil der Konkursquote (43.341,25 €) sowie zwei Gutschriften betreffend Umsatzsteuer 1-3/2004 (5.900,90 €) und Körperschaftsteuer 4-6/2004 (437 €) mit der Umsatzsteuer 1998 (66.513,01 € bzw…
…zusätzliche Tätigkeit als Geschäftsführer erforderlich wäre, erübrigt sich nach der generellen Aussage des bezogenen VwGH-Erkenntnisses.) Es ist in der Folge aufgrund des deckungsgleichen Sachverhalts von einem Nichtvorliegen einer Betriebsausgabe aufgrund der Inanspruchnahme des Bw. aus der gegenständlichen übernommenen Bürgschaft auszugehen und liegt in der…
…zur Berufung übermittelte Firmenbuchauszug mit historischen Datum beweist, so hatten die fortgesetzten Zahlungen nicht ihre Ursache in einem Dienstvertrag, sondern waren Folge jenes Bürgschaftsvertrages, den der Bw. seinerzeit als geschäftsführender Gesellschafter begründet hatte, und waren daher als Gesellschaftereinlagen, die primär die Existenz der Gesellschaft sichern…
…Die Bw. begehrt die Anerkennung von Zahlungen, die sie auf Grund ihrer Inanspruchnahme als Bürgin - für eine zu Gunsten der K. übernommene Haftung - geleistet hat, als außergewöhnliche Belastung. Wie dem Firmenbuch zu entnehmen, waren die Bw. Geschäftsführerin und deren Bruder Alleingesellschafter der o. a. Gesellschaft…
…dass die Berufungswerberin im gesamten haftungsrelevanten Zeitraum alleinverantwortliche Geschäftsführerin der Gesellschaft war. Hinsichtlich der Abgabenforderungen gegen die Gesellschaft wurde zwar eingewendet, dass diese hauptsächlich aus einer Betriebsprüfung resultieren und teilweise auf Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen beruhen würden. Insoweit die Berufungswerberin damit die Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderung…
…Berücksichtigung der diesbezüglichen sonstigen Erträge "Erträge Verrechnung Geschäftsführer"(2001) in Höhe von rd ATS 248.000 ergab sich ein Jahresfehlbetrag bzw. Jahresverlust 2001 der F. GmbH von ATS 106.354,48. Durch die Berechnung quasi eines dem Bw. (und auch dem zweiten GF) entsprechend dem…
…seitens des Dienstgebers und der zukünftige Misserfolg des Unternehmens habe vermutlich dazu geführt, dass die Werbungskosten (das Schlagendwerden der Bürgschaft) erst entstanden seien. Es könne daher der Werbungskostencharakter nicht prinzipiell versagt werden, wenn jemand an einer Gesellschaft beteiligt und zusätzlich als Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen…