…betrieblichen Nutzung des streitgegenständlichen Gebäudes und damit auch der allfälligen Betriebsvermögenseigenschaft kann in der Folge über die Frage abgesprochen werden, ob bzw. bejahendenfalls in welchem Umfang ein steuerpflichtiger "Aufgabegewinn" im Sinne des § 24 EStG 1988 anzusetzen ist. Insgesamt ist daher festzuhalten, dass die Sachverhaltsgrundlage einer…
…EStR zudem höchstens im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des übrigen Gebäudes. Mit der zusätzlichen Begrenzung durch den Aufteilungsschlüssel für allgemein nutzbare Räume wird offensichtlich dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich um eine Räumlichkeit handelt, die - zur Gänze - betrieblich wie auch privat verwendet wird…
…der Berufungsvorentscheidung dieser Argumentation gefolgt. Im Zeitpunkt des Beitrittes konnte ein Gebäude nur im Ausmaß der betrieblichen Nutzung dem Unternehmen zugeordnet werden, der Vorsteuerabzug stand deshalb auch nur insoweit zu. Mit BGBI. I 1998/9 wurde die Möglichkeit einer gänzliche Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes…
…würde die Generalregel für die Aufteilbarkeit von Gebäuden weitgehend unterlaufen werden. Es liege sicherlich keine untergeordnete Bedeutung der betrieblichen Nutzung vor. Sei die betrieblich genutzte Fläche mindestens 20% der Gesamtfläche, habe eine Aufteilung zu erfolgen (unter Hinweis auf Rz 566 EStR). Die Erhebung vor Ort…
…die neuerrichteten bzw. adaptierten Gebäudeteile am Bauplan vermerkt. Nach Angaben von Hr. P wurde die in der Berufung erwähnte Halle nicht erneuert, somit ändert sich am Ausmaß der privaten Nutzung nichts. Bereits bei Planungsbeginn war eine "Dienstwohnung" im Ausmaß von 145 m² vorgesehen, dem ist…
…Die zum Großteil fehlende betriebliche Veranlassung der Anmietung der Wohnung würde zu folgenden steuerlichen Auswirkungen führen: Der Miet- und Betriebskostenaufwand sei lediglich im Ausmaß der betrieblichen Nutzung (20%) betrieblich veranlasst. < verdeckte Gewinnausschüttung: Zu untersuchen sei, inwieweit der gegenständliche Sachverhalt eine verdeckte Ausschüttung darstellen würde…
…das Gebäude neben der unternehmerischen einer anderen, aber nicht durch § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 erfassten Nutzung unterliegt. Ein derartiger - ausschließlich durch § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 erfasster - Fall liegt etwa vor, wenn ein räumlicher Teil des Gebäudes betrieblichen…
…ein Gebäude nur im Ausmaß der betrieblichen Nutzung dem Unternehmen zugeordnet werden, der Vorsteuerabzug stand deshalb auch nur insoweit zu. Mit BGBI I 1998/9 wurde die Möglichkeit einer gänzliche Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen eingeführt. Gleichzeitig wurde der Eigenverbrauch unecht von der…
…Grund der vorstehenden Ausführungen seien die Vorsteuern von den Errichtungskosten auf 13,4% (entsprechend der betrieblichen Nutzung = Ausmaß der steuerpflichtigen Vermietung) zu kürzen; die Eigenverbrauchsbesteuerung (86,6% der Gebäude-AfA) sei zu stornieren. Ab 1. Mai 2004 sei die nicht unternehmerische Nutzung eines dem…
…1. 1995, 93/15/0003). Die Gartenfläche ist bei der Feststellung der (betrieblichen oder privaten) Nutzung eines Gebäudes auszuscheiden (VwGH 19. 9. 1989, 88/14/0172; EStR 2000 Rz 563). Ein nicht genutzter Raum zählt in einem gemischt genutzten Gebäude zum Privatvermögen (VwGH 13. 6…
…genutzten Gebäudes geltend gemacht worden. Als Ergebnis einer Außenprüfung sei die Neufestsetzung der Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner 2001 bis Dezember 2003 erfolgt, wobei die geltend gemachten Vorsteuern nur im Ausmaß der betrieblichen Nutzung anerkannt worden seien. Das Finanzamt stütze sich offensichtlich darauf, dass der…
…das Gebäude neben der unternehmerischen einer anderen, aber nicht durch § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 erfassten Nutzung unterliegt. Ein derartiger - ausschließlich durch § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 erfasster - Fall liegt etwa vor, wenn ein räumlicher Teil des Gebäudes betrieblichen…
…das Gebäude neben der unternehmerischen einer anderen, aber nicht durch § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 erfassten Nutzung unterliegt. Ein derartiger - ausschließlich durch § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 erfasster - Fall liegt etwa vor, wenn ein räumlicher Teil des Gebäudes betrieblichen…
…91/16/0137). Die Finanzverwaltung habe das Ausmaß der betrieblichen Nutzung bestätigt. Es stelle sich daher die Frage in welchem Punkt "zeitlich bedingte" Ungewissheit überhaupt gegeben sei. Da der Umsatzsteuerbescheid diesbezüglich keine ausreichende Begründung beinhalte, bleibe offen welche Ungewissheit schlussendlich gemeint sei (BMF AÖF 1998…
…das Gebäude neben der unternehmerischen einer anderen, aber nicht durch § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 erfassten Nutzung unterliegt. Ein derartiger - ausschließlich durch § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 erfasster - Fall liegt etwa vor, wenn ein räumlicher Teil des Gebäudes betrieblichen…
…der Eigenverbrauch gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 unecht steuerbefreit gewesen sei. Auf Grund der vorstehenden Ausführungen seien die Vorsteuern von den Errichtungskosten auf 13,4% (entsprechend der betrieblichen Nutzung = Ausmaß der steuerpflichtigen Vermietung) zu kürzen; die Eigenverbrauchsbesteuerung (86,6% der Gebäude…
…das Gebäude neben der unternehmerischen einer anderen, aber nicht durch § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 erfassten Nutzung unterliegt. Ein derartiger - ausschließlich durch § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 erfasster - Fall liegt etwa vor, wenn ein räumlicher Teil des Gebäudes betrieblichen…
…die betriebliche Nutzung im Ausmaß von 37,08 m2 woraus sich ein Anteil von 17,87 % an der Gesamtnutzfläche ergibt. Mangels vorliegender besonderer Verhältnisse führt die Aufteilung nach der Nutzfläche der betrieblich und nicht betrieblich genutzten Gebäudeteile zu einem sachgerechten Ergebnis. Der von der BP…
…Ausmaß der betrieblichen Nutzung zustehe, ein Eigenverbrauch daher auch nicht zu versteuern sei. Wie in der SWK vom 1. Juni 2004 von Prodinger, basierend auf Artikeln von Kolacny/Caganek und Beiser, dargelegt, sei es nicht möglich, die Wertungen des EU-Gesetzgebers durch einfachgesetzliche Anordnungen eines…
…Frage nach der privaten oder betrieblichen Nutzung von Gebäudeteilen vernachlässigt werden kann (vgl VwGH 29.7.1997, 93/14/0062). Das Gesamtgebäude inkl. des Obergeschoßes / Dachbodens diente daher uE zum damaligen Zeitpunkt zu 100 % unternehmerischen Zwecken. Nur insofern eine gemischt genutzte Verwendung des Gebäudes zu…