…ist. Gemäß § 26 Abs. 3 BAO werden in einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort im Ausland haben (Auslandsbeamte), wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Das gleiche gilt für…
…ist. Gemäß § 26 Abs. 3 BAO werden in einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort im Ausland haben (Auslandsbeamte), wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Das gleiche gilt für…
… 26 Abs. 3 BAO entgegen, da durch diese Gesetzestelle unabhängig von einem allenfalls noch im Inland bestehenden Wohnsitz auch der gewöhnliche Aufenthalt eines derartigen Auslandsbeamten und auch seiner Familienangehörigen, als im Inland gelegen bestimmt wird, weswegen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein Anspruch des BW…
…einerseits, ob Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung im Zusammenhang mit der Auslandstätigkeit des Bw. zu berücksichtigen waren. Gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 8 EStG 1988 sind bei Auslandsbeamten (§ 92 EStG 1988) die Zulagen und Zuschüsse gemäß § 21 des GehG in der Fassung der 53. Gehaltsgesetz-Novelle…
…1988 iVm § 26 Abs. 3 BAO sind natürliche Personen, die als österreichische Staatsbürger in einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes stehen und ihren Dienstort im Ausland haben (Auslandsbeamte), mit allen in- und ausländischen Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig. Sie werden wie Personen behandelt, die ihren…
…Rechtsgrundlagen: - Gemäß § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, sind bei Auslandsbeamten (§ 92 EStG 1988) die Zulagen und Zuschüsse gemäß § 21 des Gehaltsgesetzes 1956 in der Fassung der 53. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl Nr. 314/1992, sowie Kostenersätze und Entschädigungen für den…
…das die Dienstbezüge auslösende Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes der Dienstort im Ausland gelegen sein muss, um von einem "Auslandsbeamten" im Sinne dieser Bestimmung sprechen zu können. Der Bw. hat - wie im zitierten Beschwerdefall vor dem VwGH - die Dienstbezüge von der inländischen anweisenden…
…000,-- betragen haben, wurden vom Dienstgeber auf Grundlage des § 3 Abs. 1 Z. 8 EStG 1988 steuerfrei behandelt. Nach dieser Bestimmung sind bei Auslandsbeamten die Zulagen und Zuschüsse gemäß § 21 Gehaltsgesetz 1956 in der Fassung der 53. Gehaltsnovelle, BGBl. 314/1992 steuerfrei. § 21 Gehaltsgesetz 1956…
… 26 Abs. 3 eine Sonderregelung, die lautet: In einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort im Ausland haben (Auslandsbeamte), werden wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Das gleiche gilt…
…ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, auf Grund des Kaufkraftunterschiedes ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen; von einem solchen Kaufkraftunterschied ist aber nur hinsichtlich jener Länder auszugehen, für die auch Auslandsbeamte eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten (Doralt, § 16 Tz 197/1). Für die streitgegenständlichen Länder Mazedonien und…
…den Reisegebühren anlässlich der Übersiedlung nach M von 1.071,86 € zusammen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 sind bei Auslandsbeamten (§ 92) die Zulagen und Zuschüsse gemäß § 21 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG) in der Fassung der 53…
…Abs. 1 Z. 8 EStG 1988 in der seit 31. Juli 1992 geltenden Fassung, BGBl. 314/1992, lautet: "Von der Einkommensteuer sind befreit: Bei Auslandsbeamten (§ 92) die Zulagen und Zuschüsse gemäß § 21 des Gehaltsgesetzes 1956 in der Fassung der 53. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 314…
…unrealistisch erscheine. Nach Ansicht der Vertreterin liege daher im berufungsgegenständlichen Fall ein Kaufkraftunterschied vor. Anders als nach der Rechtsprechung des VwGH sei nach Rz 313 LStR nur hinsichtlich jener Länder von einem Kaufkraftunterschied auszugehen, für welche Auslandsbeamte Zulagen und Zuschüsse (Kaufkraftausgleichszulage) gem § 3 Abs. 1…
…einen unmittelbaren Zusammenhang an, wenn die Verknüpfung der beiden Größen durch dasselbe Ereignis veranlasst ist oder diese zueinander in einem engeren, nicht durchbrochenen Konnex stehen. Wird nun dem Steuerpflichtigen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung für Auslandsbeamte nach § 3 Abs. 1 Z 8 oder eine nach § 3 Abs…
…gewähren würde, um Zulagen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 8 EStG. Als Zulagen für Auslandsbeamte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 8 EStG komme diesen die Befreiung von der Einkommensteuer zu, ohne dass damit ihre Einkünfte als solche steuerfrei würden. Würde die…
…Rechtsgrundlagen: Die maßgebenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) in der für den Berufungszeitraum anzuwendenden Fassung lauten auszugsweise: "§ 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit:... 8. Bei Auslandsbeamten (§ 92) die Zulagen und Zuschüsse gemäß § 21 des Gehaltsgesetzes 1956 in der Fassung der 53. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl…
…gemäß § 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 steuerfrei vergütet erhalten. Das Vorliegen eines tatsächlichen Kaufkraftunterschiedes für einen Dienstort im Ausland ist insbesondere dadurch indiziert, dass Auslandsbeamte (§ 92 EStG 1988) einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Kaufkraftausgleichszulage gemäß § 21b GehG 1956 haben. Nach § 21b Abs. 2…
…Juli 2010 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erzielte in den gegenständlichen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Auslandsbeamtin sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von zwei Liegenschaften in Österreich. Am 7…
…auf Grund des Kaufkraftunterschiedes auch ohne Vorliegen einer Reise ein beruflich bedingter Verpflegungsmehraufwand anfallen. Von einem derartigen Kaufkraftunterschied ist nur hinsichtlich jener Länder auszugehen, für welche Auslandsbeamte Zulagen und Zuschüsse (Kaufkraftausgleichszahlungen) steuerfrei gemäß § 3 Abs 1 Z 8 EStG 1988 erhalten. Es bestehen keine Bedenken…
…im Ausland hätten, wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle hätten. Gemäß § 92 Abs. 1 EStG 1988 sei für Auslandsbeamte iSd § 26 Abs. 3 BAO die Lohnsteuer nach den §§ 33 und 66 bis 68 zu berechnen. Die ergangenen…