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UFSW RV/1933-W/091. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht, sondern nur ein Teilnahme und Auskunftsrecht gemäß §112/118 AktG hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. April 2009, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig…

UFSW RV/1933-W/091. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht, sondern nur ein Teilnahme und Auskunftsrecht gemäß §112/118 AktG hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 2/3

…partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Im gegenständlichen Fall gehen die Partizipationskapitalbedingen 2008/2009 der Bw. davon aus…

UFSW RV/1933-W/091. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 2. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 3. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht, sondern nur ein Teilnahme und Auskunftsrecht gemäß §112/118 AktG hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 3/3

… 112 AktG aF (§ 118 AktG nF) Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Die Rechte aus dem Partizipationskapital…

UFSW RV/1296-W/101. Ist die Einbeziehung von Banken, die in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben werden, in den Kreis der Kapitalgesellschaften für Zwecke der Gesellschaftsbesteuerung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG unions- und verfassungswidrig? 2. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 3. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 4. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 1/3

…vorangegangenen Kalenderjahres.... Teilnahme am Verlust: Das Partizipationskapital nimmt wie Gesellschaftskapital bis zur vollen Höhe am Verlust teil (§ 23 Abs. 4 Z4 BWG). Es besteht keine Nachschusspflicht. Rechte der Partizipanten: Den Partizipanten steht das Auskunftsrecht gemäß § 23 Abs. 5 BWG zu. Sie haben daher das Recht…

UFSW RV/1296-W/101. Ist die Einbeziehung von Banken, die in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben werden, in den Kreis der Kapitalgesellschaften für Zwecke der Gesellschaftsbesteuerung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG unions- und verfassungswidrig? 2. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 3. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 4. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 2/3

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Im gegenständlichen Fall gehen die Emissionsbedingungen der Bw. davon aus, dass…

UFSW RV/1296-W/101. Ist die Einbeziehung von Banken, die in der Rechtsform einer Genossenschaft betrieben werden, in den Kreis der Kapitalgesellschaften für Zwecke der Gesellschaftsbesteuerung von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG unions- und verfassungswidrig? 2. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftsteuer? 3. Genügt eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, wenn Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt wurden? 4. Verstößt es gegen die RL 2008/7/EG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011Teil 3/3

… 112 AktG aF (§ 118 AktG nF) Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Generalversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Die Rechte aus dem Partizipationskapital…

UFSW RV/1945-W/101. Unterliegt die Begebung von Partizipationskapital iSd BWG als Ersterwerb von Gesellschaftsrechten (Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung) iVm Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 der Gesellschaftssteuer? 2. Verstößt es gegen die RL 69/335/EWG, wenn der Partizipationskapitalberechtigte eine gewinnabhängige "fixe" Verzinsung, volle Verlustbeteiligung und Beteiligung am Liquidationserlös erhält und er kein Stimmrecht hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012Teil 3/3

… 112 AktG aF (§ 118 AktG nF) Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Die Rechte aus dem Partizipationskapital…

UFSG RV/0801-G/11Geschäftsführerhaftung; Verletzung der Überwachungspflichten des zweiten Geschäftsführers, amtswegige Ermittlungspflichten der Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2012

…die das Fehlen ausreichender Mittel beweisen könnten, die Auffassung vertreten, ihm kämen keinerlei Auskunftsrechte zu, da er zu keiner Zeit mit Abgabenangelegenheiten befasst gewesen sei. Ebenso werde die Verjährung des Abgabenanspruches eingewandt. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 29. August 2011 wies das Finanzamt die Berufung als…

UFSL RV/0164-L/11Gesellschaftsteuerpflicht von Partizipationskapital
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2013

…Emittentin (...). 7.2. Die Partizipationsscheine verbriefen kein Stimmrecht in der Generalversammlung der Emittentin, sondern bloß ein Teilnahme- und Auskunftsrecht (...). 9. "Nachrangigkeit des Dividendenanspruches" Der Dividendenanspruch des Investors ist gegenüber den Ansprüchen der Genossenschafter der Emittentin gleichrangig, jedoch gegenüber den Ansprüchen anderer Gläubiger der Emittentin nachrangig…

UFSG RV/0151-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0150-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0149-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0148-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0147-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0146-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0145-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0144-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0143-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0142-G/10Begebung von Partizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…

UFSG RV/0141-G/10Begebung von Parizipationskapital durch eine genossenschaftliche Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…