Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. April 2009, ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig…
…partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Im gegenständlichen Fall gehen die Partizipationskapitalbedingen 2008/2009 der Bw. davon aus…
… 112 AktG aF (§ 118 AktG nF) Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Die Rechte aus dem Partizipationskapital…
…vorangegangenen Kalenderjahres.... Teilnahme am Verlust: Das Partizipationskapital nimmt wie Gesellschaftskapital bis zur vollen Höhe am Verlust teil (§ 23 Abs. 4 Z4 BWG). Es besteht keine Nachschusspflicht. Rechte der Partizipanten: Den Partizipanten steht das Auskunftsrecht gemäß § 23 Abs. 5 BWG zu. Sie haben daher das Recht…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Im gegenständlichen Fall gehen die Emissionsbedingungen der Bw. davon aus, dass…
… 112 AktG aF (§ 118 AktG nF) Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Generalversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Die Rechte aus dem Partizipationskapital…
… 112 AktG aF (§ 118 AktG nF) Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Die Rechte aus dem Partizipationskapital…
…die das Fehlen ausreichender Mittel beweisen könnten, die Auffassung vertreten, ihm kämen keinerlei Auskunftsrechte zu, da er zu keiner Zeit mit Abgabenangelegenheiten befasst gewesen sei. Ebenso werde die Verjährung des Abgabenanspruches eingewandt. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 29. August 2011 wies das Finanzamt die Berufung als…
…Emittentin (...). 7.2. Die Partizipationsscheine verbriefen kein Stimmrecht in der Generalversammlung der Emittentin, sondern bloß ein Teilnahme- und Auskunftsrecht (...). 9. "Nachrangigkeit des Dividendenanspruches" Der Dividendenanspruch des Investors ist gegenüber den Ansprüchen der Genossenschafter der Emittentin gleichrangig, jedoch gegenüber den Ansprüchen anderer Gläubiger der Emittentin nachrangig…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…
…Gesellschaften, partiarische Darlehen, GesRZ 2000, 57). Im gegenständlichen Fall umfassen die Rechte aus dem Partizipationskapital auch Mitgliedschaftsrechte wie das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Auskunftsrecht gemäß § 112 AktG aF bzw § 118 AktG nF. Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl…