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4 Treffer1604 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 7/8

…der die Höhe der vom Missing Trader hinterzogenen Steuer nicht überschreitet. Nach dem Vorsteuerabzug durch den Buffer II werden die Waren von diesem an einen Exporteur (Distributor) und von diesem steuerfrei in den Ausgangsmitgliedstaat veräußert. c. Die unwissentliche Involvierung in einen Umsatzsteuerbetrug ist (gedeckt durch…

UFSZ1W ZRV/0556-Z1W/11Keine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, wenn der Empfänger/Lieferer keine österreichische UID-Nr. besitzt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.08.2012

…hat, um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen, der Ausgangsmitgliedstaat aufgrund dieser Bestimmung für diesen Umsatz die Mehrwertsteuerbefreiung versagen kann. Auch in den hier zu entscheidenden Fällen wurde durch die Nichtanführung des Erwerbers der Mobiltelefone, die britische G-Ltd, dessen wahre Identität verschleiert. Der…

UFSZ2L ZRV/0130-Z2L/10Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung); Vertrauensschutz für den Anmelder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2011Teil 2/3

…Urteil des EuGH vom 7. Dezember 2010, Rs. C-285/09, der Ausgangsmitgliedstaat einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Steuerbefreiung versagen, wenn der Lieferer bei der Lieferung die Identität des wahren Erwerbers verschleiert hat, um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen. In diesem Urteil führt der…

UFSZ2L ZRV/0032-Z2L/10Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung); Vertrauensschutz für den Anmelder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.12.2011Teil 2/3

…Urteil des EuGH vom 7. Dezember 2010, Rs. C-285/09, der Ausgangsmitgliedstaat einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Steuerbefreiung versagen, wenn der Lieferer bei der Lieferung die Identität des wahren Erwerbers verschleiert hat, um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen. In diesem Urteil führt der…