…Einnahmen (§ 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988). Werbungskosten sind auch "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen." (§ 16 Abs…
…für den Besuch eines Kurses unter dem Titel "Kunst- und Gestaltungstherapie" nicht abzugsfähig (VwGH 14.12.06, 2002/14/0012). Auch ein Lehrgang Kreativtraining wurde nicht als Aus-/Fortbildung einer Krankenschwester anerkannt (UFS 16.2.11, RV/0015- K/10). Seitens der Bw. wurde vorgebracht…
…2003 beantragte der Bw. neben Sonderausgaben Reisekosten von € 174,08, Aus-/Fortbildungskosten von € 1.269,08 und Kosten für doppelte Haushaltsführung von € 890,00 als Werbungkosten. Zum Nachweis seiner geltend gemachten Aufwendungen brachte der Bw. diverse Unterlagen bei, darunter ein Studienblatt der…
…Finanzamt die Kosten im Zusammenhang mit dem Besuch des Basislehrganges zum Mediator nicht als Werbungskosten. Begründend führte es Folgendes aus: "Die Aus-/Fortbildungskosten iZm der Mediatorausbildung können (derzeit) nicht anerkannt werden, da Sie laut persönlichen Angaben vom 28.04.2011 diesen Kurs iZm der geplanten…
…in der beantragten Form. 3.) Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 sind auch "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit sowie Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen" (Abs…
…der Konkurs eröffnet. Der Bw hat Ansprüche aus der Beendigung des Dienstverhältnisses im Insolvenzverfahren angemeldet. Am 4. November 2009 hat der Bw eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 elektronisch (über FinanzOnline) eingereicht, in der er u.a. unter "Fortbildungs- und abzugsfähige Ausbildungskosten, Umschulung"…
…die unmittelbar mit dem Bereich NLP zu tun hätten. Welche Einnahmen würden aus diesem Bereich resultieren? Bei welchen Kursen würde der Bereich NLP mehr oder weniger umfangreich Anwendung finden? Sei die Ausbildung/Fortbildung in diesem Bereich bereits abgeschlossen? Würden bereits Kurse im Bereich NLP angeboten…
…Einkommensteuer in Höhe von S 25.862,-- zu verkürzen versucht, indem er in seinen der Abgabenbehörde vorgelegten steuerlichen Rechenwerken zu Unrecht tatsächlich nicht angefallene berufliche Aufwendungen aus Fortbildungsveranstaltungen und beruflich veranlassten Reisen (1996: S 1.132,80 Faktum A-Tagung in M 11. Mai 1996…
…§ 16 Rz 66). Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung können keine anderen Werbungskosten (WK) neben den Pauschbeträgen (§ 5 Pauschalierungsverordnung) geltend gemacht werden: Zusätzlich zum Pauschbetrag können keine anderen (auch keine außerordentlichen) WK aus dieser Tätigkeit (zB Fortbildungskosten) geltend gemacht werden. Es bleibt der Bw. aber unbenommen…
…für ihre beiden Kinder. ihr Werbungskosten in Form von Fachliteratur in der Höhe von € 69,40, Reisekosten von € 441,00, Aus-/Fortbildungskosten von € 3.397,40 steuerlich zuzuerkennen. Mit Vorhalt des Finanzamtes vom 12. Juli 2010 wurde die Bw. ersucht, ihre Ausgaben…
…bei den Werbungskosten folgende Positionen geltend: Gewerkschaftsbeiträge € 276,00 (KZ 717), Reisekosten (KZ 721) € 725,54, Aus-/Fortbildungskosten (KZ 722) € 3.656,00, in Summe mit Reisekosten € 4.381,54. Seine Berufsbezeichnung gab er mit Projektleiter an. B) Mit Ergänzungsersuchen vom…
…Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 auf elektronischem Wege beim zuständigen Finanzamt ein. Darin beantragte sie unter anderem die Berücksichtigung von Aus-/Fortbildungskosten in Höhe von 2.875,76 € (KZ 722). Mit Eingabe vom 16. April 2010 übermittelte die Berufungswerberin weitere Informationen hinsichtlich ihrer Bildungsaufwendungen…
…an das zuständige Finanzamt. Darin beantragte sie unter anderem die Berücksichtigung von Reisekosten (KZ 721) in Höhe von 52,00 € sowie Aus-/Fortbildungskosten (KZ 722) in Höhe von 1.495,00 € als Werbungskosten. In einem Ersuchen um Ergänzung vom 22. März 2010 seitens…
…Wege eingebracht. Darin wurde die Berücksichtigung folgender Werbungskosten beantragt: Fachliteratur (KZ 720): 139,40 € Reisekosten (KZ 721): 1.353,50 € Aus-/Fortbildungskosten (KZ 722): 9.940,00 € Sonstige Werbungskosten (KZ 724): 193,08 € In einem Ersuchen um Ergänzung vom 9. Jänner…
…wolle und könne. Das Wichtigste dabei sei, die Erfolgsprinzipien als Gewohnheit zu verinnerlichen, damit diese fest verankert im beruflichen Alltag ihre Wirkung zeigten. 2.) Sie nutze diese Aus- bzw. Fortbildung beruflich für die Erstellung eines Kindergartenprofils, Öffentlichkeitsarbeit, Standortsicherung des Kindergartens mit Ziel einer Gruppenerweiterung, Elternberatung…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG idF BGBl I 2004/180 sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten…
…Entscheidungsgründe Die Abgabepflichtige ist Fachbereichsleiterin für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen in G. Die Abgabepflichtige erklärte in ihrer Einkommensteuererklärung 2011 neben ihren nichtselbständigen Einkünften Ausgaben für "Aus/Fortbildungkosten (KZ 722)" in Höhe von 7.777.84 € und 144,70 € für "Fachliteratur (KZ 720)" als Werbungskosten…
…im Betrag von € 3.027,00 und für das Jahr 2008 im Betrag von € 3.474,00 geltend machte. Das Finanzamt ersuchte den Berufungswerber für die Jahre 2007 bis 2008 um Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbestätigungen hinsichtlich der Aus-/Fortbildungskosten der jeweiligen Kurse…
…Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 beantragte I.K. (in der Folge Bw.) u.a. die Anerkennung von € 1.560,00 an Aus-/Fortbildungskosten. Über Vorhalt des Finanzamtes vom 9. Juni 2011, den Zusammenhang ihrer Bildungsmaßnahme mit ihrer beruflichen Tätigkeit darzustellen…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin begehrte in ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 ua. die Anerkennung von Aufwendungen für Aus- und Fortbildung (Weiterbildungskurse Grundkurs Langlotz-Institut, München, und Ausbildung NLP) im Betrag von…