…2001) unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz zu erledigen. Denn es steht fest, dass Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung anders lautende Bescheide hätten erlassen werden können. Bei der Ermessensübung wurde abgewogen: Für die Zweckmäßigkeit der Bescheidaufhebung spricht, dass durch die Aufhebung…
…1 dritter Satz BAO tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung befunden hat. Die Aufhebung eines Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz beseitigt zwingend abgeleitete Bescheide (somit bei…
…idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob und in welcher Höhe vom Bw (gewerblicher Versicherungsagent) in den Jahren 1999 und 2000 geltend gemachte Subprovisionen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Betriebsausgaben gem…
…Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben Entscheidungsgründe Die Ehegatten Bw hätten mündlich als Vermietungsgemeinschaft vereinbart, eine noch zu errichtende Eigentumswohnung (Fertigstellungstermin ist der Dezember 2013) zu vermieten. Sie hätten auch dem Finanzamt gegenüber bekanntgegeben, dass sie als Vermietungsgemeinschaft einen voraussichtlichen Jahresumsatz in…
…geklärt werden. Aufhebung gemäß § 289 BAO und Ermessensbegründung Ist die Berufung weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster…
…Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderstellung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren in…
…Daten der Polizei genau bedeuten und welche Überprüfungen erfolgt seien. Am 12. September 2012 teilte das Finanzamt mit, dass man in diesem Fall wohl mit Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz vorgehen sollte. Mit Schreiben vom 26. September 2012 teilte der…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender…
…Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderteilung unterbleiben hätte können. Angesichts des in…
…1 dritter Satz BAO tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung befunden hat. Die Aufhebung eines Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz beseitigt zwingend abgeleitete Bescheide (somit bei…
…Festsetzung eines Säumniszuschlages für die nicht in voller Höhe entrichteten Altlastenbeiträge in den Quartalen 2/95, 1/97 bis 3/97, 2/98, 3/98, 2/99, 3/99 wie folgt entschieden: Der angefochtene Bescheid wird unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…
… 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder…
…unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs.1 BAO) unterlassen worden sind, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren in…
…in wesentlichen Punkten unerhoben geblieben ist. Da bei Durchführung der aufgezeigten Ermittlungen aber ein anders lautender Bescheid ergehen hätte können, wird die Berufung gemäß § 289 Abs. 1 BAO durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und der Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz…