Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 10. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 28. Juli 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…
…Haushalt gehört zeigt auch die Tatsache dass die Tochter nun auch bei uns wohnt und die Schule besucht. Da bis dahin die Arbeitsplatzsituation unklar war es auch nicht möglich die Tochter früher nach Österreich zu holen. Wir bitten auf Grund des familiären Härtefalles um Zuerkennung…
…Unterlagen durchaus erlernbar, im Gegensatz zu einem handwerklichen Beruf, wo die Praxis viel ausschlaggebender ist. Die schwierige Arbeitsplatzsituation für Jugendliche sei ja bekannt, und ihr Sohn habe keinen Praktikumsplatz erhalten. Sie bitte um Gleichstellung mit anderen Kursteilnehmern, denen die Familienbeihilfe gewährt wurde, da ihr Sohn…
…Seit November 2001 würden die monatlichen Mietkosten im Wege des Gehaltsabzuges an die Firma rückvergütet. Aufgrund der Arbeitsplatzsituation seien folgende Werbungskosten für den beruflich bedingten Zweitwohnsitz entstanden: - die Kosten für die letztendlich nicht realisierte Anmietung eines weiteren Familienwohnsitzes in Wien in Höhe von 127.000…
…unabhängig von der Einstufung der Leiden nicht geschehen. In die Schlussfolgerungen ist auch einzubeziehen, dass andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit, uä.) bei der Beurteilung ebenso wenig herangezogen werden dürfen, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach Vollendung des…
…nicht in Zweifel zu ziehen. In die Schlussfolgerungen ist auch einzubeziehen, dass andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit uä.) bei der Beurteilung ebenso wenig herangezogen werden dürfen, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach Vollendung des 21. Lebensjahres (vgl…
…Wanke, FLAG, § 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa auch durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. bzw 25. bzw 27. Lebensjahres…
…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…
… 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…
…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…
…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…
…FLAG, § 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa auch durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. Lebensjahres (vgl UFS 30.3.2012…
…FLAG, § 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa auch durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. Lebensjahres (vgl UFS 30.3.2012…
…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…
…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…
…insbesondere zur Eingliederung in die Gesellschaft der Berufungswerberin, zur Weisungsgebundenheit, zur Bezahlung des Entgeltes, zur Vertretungsmöglichkeit, zum Tätigkeitsablauf, zur Arbeitsplatzsituation, zur Zeiteinteilung, etc. zu befragen. Wäre diese Befragung durchgeführt worden, wäre das Finanzamt Graz-Stadt zum Ergebnis gekommen, dass die Dienstnehmer von der Berufungswerberin sehr…
…bzw. sofortigem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe drohende Erwerbsgefährdung durch den Verlust des Arbeitsplatzes geltend. Wenngleich sowohl die hier verfahrensgegenständliche Beschwerde als auch der Antrag vom 30. September 2010 nähere Angaben im Hinblick auf die konkrete Arbeitsplatzsituation bzw. diesbezügliche eventuelle Auswirkungen eines Antrittes der Rest-Ersatzfreiheitsstrafe, zB…
…ein vergleichbarer jüngerer Dienstnehmer mit knapp über 120 km. Weiters muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Arbeitsplatzsituation in Burgenland wesentlich schlechter als in Wien ist, weshalb der Erhalt des Arbeitsplatzes auf jeden Fall gesichert werden muss. Somit hängen die Ausgaben für doppelte Haushaltsführung und…
…Unterlagen von gleichen Verhältnissen auch schon im Zeitraum ab Oktober 2007 aus. Da die Wohnsitzverlegung der Bw. auf Grund der Arbeitsplatzsituation jedenfalls im Jahr 2007 (noch) nicht zumutbar war, konnten die Wohnungskosten für den Zeitraum ab Oktober bis Dezember als Werbungskosten berücksichtigt werden. 2.2…