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UFSW RV/1966-W/04Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 10. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 28. Juli 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…

UFSI RV/0309-I/11Familienbeihilfenanspruch - keine Bescheinigung über dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012

…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…

UFSG RV/0757-G/11Differenzzahlung bei überwiegender Unterhaltsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2012

…Haushalt gehört zeigt auch die Tatsache dass die Tochter nun auch bei uns wohnt und die Schule besucht. Da bis dahin die Arbeitsplatzsituation unklar war es auch nicht möglich die Tochter früher nach Österreich zu holen. Wir bitten auf Grund des familiären Härtefalles um Zuerkennung…

UFSF RV/0129-F/06Die Voraussetzungen Erzielung einer fachlichen Qualifikation und Ernsthaftigkeit bzw Zielstrebigkeit betreffend Berufsausbildung liegen vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2006

…Unterlagen durchaus erlernbar, im Gegensatz zu einem handwerklichen Beruf, wo die Praxis viel ausschlaggebender ist. Die schwierige Arbeitsplatzsituation für Jugendliche sei ja bekannt, und ihr Sohn habe keinen Praktikumsplatz erhalten. Sie bitte um Gleichstellung mit anderen Kursteilnehmern, denen die Familienbeihilfe gewährt wurde, da ihr Sohn…

UFSL RV/0305-L/04Bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung sind Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung sowie Familienheimfahrten zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2005

…Seit November 2001 würden die monatlichen Mietkosten im Wege des Gehaltsabzuges an die Firma rückvergütet. Aufgrund der Arbeitsplatzsituation seien folgende Werbungskosten für den beruflich bedingten Zweitwohnsitz entstanden: - die Kosten für die letztendlich nicht realisierte Anmietung eines weiteren Familienwohnsitzes in Wien in Höhe von 127.000…

UFSI RV/0221-I/12Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2013

…unabhängig von der Einstufung der Leiden nicht geschehen. In die Schlussfolgerungen ist auch einzubeziehen, dass andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit, uä.) bei der Beurteilung ebenso wenig herangezogen werden dürfen, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach Vollendung des…

UFSI RV/0709-I/12Kein Familienbeihilfenanspruch von erwachsenen Kindern bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2013

…nicht in Zweifel zu ziehen. In die Schlussfolgerungen ist auch einzubeziehen, dass andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit uä.) bei der Beurteilung ebenso wenig herangezogen werden dürfen, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach Vollendung des 21. Lebensjahres (vgl…

UFSI RV/0592-I/12erhöhte Familienbeihilfe im Selbstbezug - psychische Erkrankung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2013

…Wanke, FLAG, § 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa auch durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. bzw 25. bzw 27. Lebensjahres…

UFSI RV/0594-I/12Suchtkrankheit und erhöhte Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2013

…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…

UFSG RV/0711-G/12Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2013

… 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…

UFSI RV/0342-I/12Familienbeihilfenanspruch - Voraussichtliches dauernd Außerstandesein, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2013

…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…

UFSI RV/0618-I/12Familienbeihilfe im Eigenbezug - Vorliegen der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2013

…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…

UFSI RV/0323-I/12Unschlüssigkeit von erstellten Gutachten und Bescheinigungen im Familienbeihilfenverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.03.2013

…FLAG, § 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa auch durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. Lebensjahres (vgl UFS 30.3.2012…

UFSI RV/0343-I/12Familienbeihilfe - dauerndes außer Stande sein, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2013

…FLAG, § 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa auch durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. Lebensjahres (vgl UFS 30.3.2012…

UFSG RV/0829-G/11Eintritt der Erwerbsunfähigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…

UFSI RV/0408-I/11Familienbeihilfenbezug - kein Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2012

…§ 8 Tz 21). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…

UFSG RV/0889-G/09Telefonverkäufer als steuerrechtliche Arbeitnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2011

…insbesondere zur Eingliederung in die Gesellschaft der Berufungswerberin, zur Weisungsgebundenheit, zur Bezahlung des Entgeltes, zur Vertretungsmöglichkeit, zum Tätigkeitsablauf, zur Arbeitsplatzsituation, zur Zeiteinteilung, etc. zu befragen. Wäre diese Befragung durchgeführt worden, wäre das Finanzamt Graz-Stadt zum Ergebnis gekommen, dass die Dienstnehmer von der Berufungswerberin sehr…

UFSL FSRV/0108-L/10Gewährung eines Strafaufschubes aus triftigen Gründen und aufschiebende Wirkung eines entsprechenden Antrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.07.2011

…bzw. sofortigem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe drohende Erwerbsgefährdung durch den Verlust des Arbeitsplatzes geltend. Wenngleich sowohl die hier verfahrensgegenständliche Beschwerde als auch der Antrag vom 30. September 2010 nähere Angaben im Hinblick auf die konkrete Arbeitsplatzsituation bzw. diesbezügliche eventuelle Auswirkungen eines Antrittes der Rest-Ersatzfreiheitsstrafe, zB…

UFSW RV/3258-W/10Erforderlichkeit einer doppelten Haushaltsführung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…ein vergleichbarer jüngerer Dienstnehmer mit knapp über 120 km. Weiters muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Arbeitsplatzsituation in Burgenland wesentlich schlechter als in Wien ist, weshalb der Erhalt des Arbeitsplatzes auf jeden Fall gesichert werden muss. Somit hängen die Ausgaben für doppelte Haushaltsführung und…

UFSW RV/3438-W/08Kosten der doppelten Haushaltsführung für eine Hebamme mit einer 1-Jahresanstellung (Karenzvertretung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2010

…Unterlagen von gleichen Verhältnissen auch schon im Zeitraum ab Oktober 2007 aus. Da die Wohnsitzverlegung der Bw. auf Grund der Arbeitsplatzsituation jedenfalls im Jahr 2007 (noch) nicht zumutbar war, konnten die Wohnungskosten für den Zeitraum ab Oktober bis Dezember als Werbungskosten berücksichtigt werden. 2.2…