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UFSW RV/1316-W/05Art 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern besagt, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe im Beschäftigungsland besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…unterliegt eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates abhängig beschäftigt ist, den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates…

UFSW RV/1568-W/09Keine Differenzzahlung ohne Sekundärzuständigkeit des anderen Mitgliedstaates
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats hat; b) eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats eine selbständige Tätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften…

UFSL RV/0204-L/10Familienbeihilfenanspruch eines in Österreich beschäftigten EU-Bürgers, Haushaltsgemeinschaft mit der im EU-Ausland lebenden Familie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2010

…unterliegt eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates abhängig beschäftigt ist, den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats…

UFSS RV/0243-S/08Familienbeihilfenanspruch; Kind und Mutter im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2009

…wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates hat. Zwei oder mehrere Mitgliedstaaten, die zuständigen Behörden dieser Staaten oder die von diesen Behörden bezeichneten Stellen können nach…

UFSW RV/0728-W/05Keine Familienbeihilfe bei Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2005

…unterliegt eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats…

UFSW RV/2981-W/11Keine Differenzzahlung an Familienbeihilfe durch Österreich, wenn beide Eltern in Ungarn nichtselbständig beschäftigt sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2011

…zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats hat; b) eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats eine selbständige Tätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften…

UFSW RV/1010-W/08Für Familienbeihilfe gemäß Verordnung EWG 1408/71 ist primär der (ausländische) Beschäftigungsstaat zuständig; Anspruch auf Differenzzahlung im Wohnortstaat Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008

…Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates abhängig beschäftigt ist, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates…

UFSW RV/1580-W/04Die Regelungen der Verordnung 1408/71 schaffen nicht einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich, es müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienleistungen nach nationalem Recht bestehen. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen (iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967) in Österreich gelegen sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats…

UFSW RV/2421-W/11Anspruch auf Differenzzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.05.2012

…wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates hat: Entsprechend dem Artikel 14 der VO 1408/71 gelten vom Grundsatz des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe a) folgende Ausnahmen und Besonderheiten: 1. a) Eine…

UFSL RV/0423-L/10Differenzzahlung für eine slowakische Staatsbürgerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2011

…unterliegt eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates abhängig beschäftigt ist, den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats…

UFSL RV/0301-L/10Slowakischer Staatsbürger mit Familie in Tschechien und Beschäftigung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2010

…Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaates abhängig beschäftigt ist, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates…

UFSF RV/0264-F/07Ist ein nationaler Anspruch auf Familienbeihilfe nicht gegeben, so werden betreffend die Bw gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen (siehe Verordnung EWR Nr. 1408/71) schlagend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2008

…zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats hat; b) eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats eine selbständige Tätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften…

UFSW RV/2842-W/07Ausnahmevereinbarung gemäß Art. 17 der VO (EWG) 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates hat: b) ...... Entsprechend dem Artikel 14 der VO 1408/71 gelten vom Grundsatz des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe a) folgende Ausnahmen und Besonderheiten: 1. a) Eine…

UFSW RV/3765-W/02Hier: keine DB-Pflicht bei Auslandsentsendung von Arbeitnehmern (Siehe RV/3764-W/02)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2008

…Arbeitgeber oder das Unternehmen, das ihn beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates hat; ...." Art 14 der VO lautet auszugsweise: "Sonderregelungen (1) Vom Grundsatz des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe a) gelten folgende Ausnahmen und Besonderheiten: a) i) Ein Arbeitnehmer, der im…

UFSW RV/3764-W/02Hier: keine DB-Pflicht bei Auslandsentsendung von Arbeitnehmern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.12.2008

…Arbeitgeber oder das Unternehmen, das ihn beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates hat; ...." Art 14 der VO lautet auszugsweise: "Sonderregelungen (1) Vom Grundsatz des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe a) gelten folgende Ausnahmen und Besonderheiten: a) i) Ein Arbeitnehmer, der im…

UFSW RV/3417-W/11Familienbeihilfe für ein in Polen lebendes Stiefkind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates hat." Dieser Grundsatz ergibt sich auch aus Art. 11 der VO 883/2004. Ausgehend vom unstrittigen Sachverhalt, dass der Bw. im Berufungszeitraum in Österreich erwerbstätig oder…

UFSL RV/0533-L/09Kinderzuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag aufgrund der VO 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

…Eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedsstaats abhängig beschäftigt ist, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Staates, und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates…

UFSS RV/0242-S/07Rückforderung von Familienbeihilfe, da die Bw. in der BRD selbständig tätig war und dort Anspruch auf Kindergeld hatte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2008

…zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats hat; b) eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats eine selbständige Tätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften…

UFSW RV/2292-W/06Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der im Inland ausgeübten Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2007

…und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats hat; Ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, hat gemäß Art…

UFSW RV/3530-W/07Familienbeihilfenanspruch eines in Österreich berufstätigen geschiedenen Vaters für seine im Ausland (Mitgliedstaat der EU) lebenden Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt oder ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, das sie beschäftigt, seinen Wohnsitz oder Betriebssitz im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats hat; b) eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats eine selbständige Tätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften…