…Der Anwendungsvorrang der Richtlinie setzt dabei voraus, - dass die Richtlinienbestimmungen hinreichend klar und genau und nicht an Bedingungen geknüpft sind, - dass sie für den Steuerpflichtigen günstiger sind als die entsprechende Vorschrift im UStG - und dass sich der Steuerpflichtige auf sie beruft. In diesem Fall kommt…
…Finanzsenat nach dem Urteil EuGH 24.6.2004, Rs C-278/02 Handlbauer) in zweckdienlicher Weise geltend gemacht werden. Der Anwendungsvorrang der Richtlinie setzt dabei voraus, - dass die Richtlinienbestimmungen hinreichend klar und genau und nicht an Bedingungen geknüpft sind, - dass sie für den Steuerpflichtigen günstiger…
…weil sie sie darin behindert, in dem betreffenden Mitgliedstaat Kapital zu sammeln. Aufgrund des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechtes ist diesem entgegenstehendes nationales Recht rückwirkend (ex tunc) von den nationalen Gerichten (und auch den Finanzstrafbehörden) unangewendet zu lassen (vgl. dazu bereits für viele Niedermühlbichler, Verfahren vor dem…
…sich somit der Steuerpflichtige auf eine Bestimmung der Richtlinie berufen. Soweit Richtlinien eine unmittelbare Wirkung zukommt, sind Verwaltung und Gerichte der Mitgliedstaaten auf Grund des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechtes verpflichtet, jene Bestimmungen des nationales Rechtes unangewendet zu lassen, die mit den Richtlinien nicht in Einklang stehen …
…habe trotz § 7 Abs. 1 Z 1 lit a KVG aufgrund des Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht zur Anwendung zu kommen. Die der Gesellschaft insgesamt aus der Kapitalerhöhung erwachsenen Lasten und Verbindlichkeiten von € 14.730.272,33 seien daher bei der Steuerbemessung zu berücksichtigen. Zum Nachweis…
…habe trotz § 7 Abs. 1 Z 1 lit a KVG aufgrund des Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht zur Anwendung zu kommen. Die der Gesellschaft insgesamt aus der Kapitalerhöhung erwachsenen Lasten und Verbindlichkeiten von € 14.730.272,33 seien daher bei der Steuerbemessung zu berücksichtigen. Zum Nachweis…
…Mitgliedstaat dieselben Steuervorteile wie den Beziehern österreichischer Kapitalerträge zu gewähren, lässt sich nicht damit rechtfertigen, dass die Einkünfte der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften dort einem niedrigerem Besteuerungsniveau unterliegen." Im Hinblick auf den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes (vgl. VfGH 5.3.1999, B 3073/96…
…welchen Rang das letztere im Stufenbau der Rechtsordnung eines Mitgliedstaates einnimmt. Im Hinblick auf den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes scheiden somit die ausländischen Kapitalerträge (Bruttobeträge) aus der Steuerbemessungsgrundlage aus und sind - in analoger Anwendung der durch das BBG 2003 geschaffenen Rechtslage - unter Anrechnung allfällig bezahlter Quellensteuern…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Gerhard Verderber, Dir. Heinrich Jäger und Dr. Richard Wohlgemuth über die Berufung , vertreten durch Dr. Di Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal/Drau betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den gesamten Berufungssenat, und zwar durch Hofrat Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden und Oberrat Dr. Karl Zepitsch, Kammerrat Karl Studeregger und Ing. Mag. Dr. Martin Jilch, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, über die Berufungen der D. KEG (vormals…
…abgabenbehördlichen Erledigungen in der Bundesrepublik Deutschland § 6 EIRAG im Lichte der zitierten EuGH-Judikatur anwendbar ist. Nach Ehrke-Rabel (Gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009/412) ist unter unmittelbarer Wirkung von Gemeinschaftsrecht die Fähigkeit des Gemeinschaftsrechts zu verstehen, direkt - also ohne Dazwischentreten eines…
…geht dann, wenn gleiche Regelungsinhalte betroffen sind, sowohl primäres als auch sekundäres Gemeinschaftsrecht den nationalen Rechtsordnungen vor und ist von allen nationalen Gerichten und Verwaltungsbehörden vorrangig anzuwenden (Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts). Jedes Gericht und jede Verwaltungsbehörde jeder Stufe ist somit verpflichtet, das österreichische Recht auf seine…
…des EuGH und seines mit der Rechtssache betrauten Generalanwaltes ist es betroffenen Steuerpflichtigen infolge der entgegenstehenden nationalen Rechtslage möglich, sich unmittelbar auf Gemeinschaftsrecht zu berufen. Der Anwendungsvorrang der Gemeinschaftsrechtsregelung ist von den nationalen Instanzen unmittelbar wahrzunehmen (vgl. Pircher/Pülzl, ÖStZ 11/2003). Die Vorsteuerkorrektur lt…
…Festsetzung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für die Monate Jänner bis August 2008 Berufung mit im Wesentlichen der Begründung, dass der Ansatz eines Eigenverbrauchs auf Grund des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts unzulässig sei. Über die Berufung wurde erwogen: In dem Erkenntnis vom 2.9.2009, 2008/154/0109…
…Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Artikel 2 der VO EWG 1408/71 regelt den persönlichen Geltungsbereich. Demnach gilt diese VO nach Abs. 1…
…15 SpaltG sei als lex specialis den §§ 82 u. 83 GmbHG Anwendungsvorrang einzuräumen. Danach hafte die B-AG für die Verbindlichkeiten der X-GmbH. Diese Leistung sei daher als Vorsorge für eine mögliche Haftung erfolgt. Aus dem Wortlaut des § 15 SpaltG ist keine Leistungsverpflichtung an…
…indem einfach die Auszahlung erfolgt sei. Daher verwies der Bw. auf den Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber entgegen stehenden österreichischen Bestimmungen und stellte den ANTRAG, die Familienbeihilfe auch ab 1.11.2006 (Widerrufsdatum) für die mj. Kinder zuzusprechen. Weil eben die NAG Karte mit Aufenthaltstitel nicht…
…Finanzämtern anerkannt worden. Dies meist ohne Bescheiderlassung, indem einfach die Auszahlung erfolgt sei. Daher verweise der Bw. bzw. sein steuerlicher Vertreter auf den Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber entgegen stehenden österreichischen Bestimmungen und stelle den Antrag, für das mj. Kind, geb.2005 in Wien, die Familienbeihilfe…
…sei wegen des Anwendungsvorranges des unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechtes von innerstaatlichen Behörden und Gerichten nicht anzuwenden. Nach der ständigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofes habe Gemeinschaftsrecht nämlich Anwendungsvorrang gegenüber diesem widersprechenden innerstaatlichen Recht. Dies ergebe sich schon aus der Natur des Gemeinschaftsrechtes, der generelle Anwendungsvorrang bedürfe keiner…
…Fahrzeug. Ausgehend von diesem Sachverhalt hätte die Behörde keine Kfz-Steuer vorschreiben dürfen, weil dies dem EU-Recht widerspreche, welches Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht habe. Der EuGH habe in einem praktisch identen Fall entschieden, dass die Grundfreiheit der Freizügigkeit einer nationalen Regelung entgegenstehe, die…