…September 1989, 87/17/0271). Bei Änderungen verfahrensgesetzlicher Rechtsvorschriften ist im allgemeinen das neue Recht ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens anzuwenden, und zwar auch auf solche Rechtsvorgänge, die sich vor Inkrafttretens des neuen Verfahrensrechtes ereignet haben (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar 62). Die Rechtsmittelbehörde hat insbesondere…
…Klagenfurt, verkauft worden. 2) "Rechnungen der Fa. E. Diese Firma hat während der olympischen Winterspiele (Februar 2002) im Rahmen der Einführung neuer Produkte verschiedene POS (point of sale) Promotions in österreichischen Skigebieten durchgeführt, um den Absatz von Produkten der Bw. zu fördern". Über die Berufung…
…2004 | 5.141,48 | Vorsteuerbeträge 2005 | 7.646,96 Demgemäß erging am 5. Jänner 2007 für das Jahr 2004 im wiederaufgenommenen Verfahren ein neuer Umsatzsteuerbescheid. Auch für das Jahr 2005 erließ das Finanzamt einen entsprechenden Umsatzsteuerbescheid. In der dagegen erhobenen Berufung führte…
…Ausländerbeschäftigungsgesetzes dar. Auf Grund von umfangreichen Ermittlungen der Finanzverwaltung sei diese Tätigkeit als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger habe er innerhalb von 7 Jahren Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung brachte der Bw. vor, von umfangreichen…
…Recht der Wirtschaft" Mai/2005 (siehe Beilage) wurde mittlerweile ein Erkenntnis des UFS vom 12.04.2005 veröffentlicht, wonach sich der UFS der neuen Judikatur des BFH und der jüngsten österreichischen Lehre angeschlossen hat, wonach dem Begriff des anschaffungsnahen Erhaltungsaufwandes keine eigenständige Bedeutung mehr zukommt…
…der italienische Einzelhandelsmarkt eine besondere Ausgestaltung erfahren habe. Der Umstand einer Beschränkung des Absatzvolumens reiche nicht aus, um die Rechtsvorschriften als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung anzusehen (Rz 24). Zudem habe der Gerichtshof wiederholt anerkannt, dass nationale Regelungen wie diese ein Ziel…
…Begründend wurde ausgeführt, die vom Bw. in Österreich auf Basis des gelösten Gewerbescheines ausgeübte Tätigkeit sei als Dienstverhältnis zu beurteilen. Als neuer EU-Bürger habe der Bw. jedoch innerhalb einer siebenjährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur…
…der Bw. im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig werde, obwohl er als neuer EU-Bürger innerhalb einer 7-jährigen Übergangsfrist keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt habe. Die Verordnung 1408/71 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Wanderarbeiter und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb…
…Vorsteuern in der Höhe von ATS 18.455,39 (1992) bzw. von ATS 11.844,08 (1993) geltend gemacht, während (offensichtlich) ob des Inkrafttretens neuer Bestimmungen betreffend Kleinunternehmer den Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1994 und 1995 auf § 12 Abs. 10 und 11 UStG 1972 bzw…
…Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, oder c) bei der Lieferung eines neuen Fahrzeuges auch jeder andere Erwerber und 3. der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung ist beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbar…
…geregelt, fallen jedoch selbstverständlich auch in deren Anwendungsbereich: Die Artikel 67 und 68 der VO sollen zugunsten der Familienangehörigen, die in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat ("Beschäftigungsland") wohnen, die Gewährung der nach den anwendbaren Rechtsvorschriften des Beschäftigungslandes vorgesehenen Familienleistungen sicherstellen und zugleich verhindern, dass…
…in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen... (4) Besorgt ein Unternehmer eine sonstige Leistung, so sind die für die besorgte Leistung geltenden Rechtsvorschriften auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden... (5) Für Zwecke der Anwendung der Abs. 6 bis 16 und Art…
…einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates. Der Bw. war im Jahr 2010 ausschließlich in Österreich erwerbstätig. Er hat sein Gewerbe in Zeiten, in denen er keinen Auftrag hatte, nicht ruhend gemeldet und sich um neue Aufträge bemüht. Gemäß …
…Art. 2 Abs. 1 gilt die als unmittelbares Recht anzuwendende Verordnung insbesondere für Arbeitnehmer und Selbständige, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten gelten oder galten. Eine Leistung wie die Familienbeihilfe nach dem österreichischen Familienlastenausgleichsgesetz ist eine Familienleistung im Sinn des Art. 4 Abs…
…76, in Verbindung mit dem Sammelzeugnis der Universität Wien, AS 91). Im Oktober 2007 begann sie mit dem Lehrerfremdsprachenkolleg eine neue Ausbildung in Polen. Diese Ausbildung steht unter der didaktischen und wissenschaftlichen Obhut einer Universität in Polen. Das erste Studienjahr bestand aus zwei Semestern. Im…
…Zusammenhang mit Verjährungsbestimmungen betreffend Eingangsabgaben ausgeführt hat, ist bei Änderungen verfahrensrechtlicher Rechtsvorschriften im Allgemeinen das neue Recht ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens anzuwenden, und zwar auch auf solche Rechtsvorgänge, die sich vor Inkrafttreten des neuen Verfahrensrechtes ereignet haben. Die Gesetzmäßigkeit eines vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen…
…dass, allenfalls auf Grund einer rechtswidrigen Weisung, der wahre Sachverhalt nicht einmal im Ansatz ermittelt wird und sämtliche selbständige Gewerbetreibenden aus den neuen Mitgliedsstaaten automatisch als "illegale Arbeitnehmer" festgestellt werden, was zweifellos auf einen geradezu skandalösen, systematischen Verstoß gegen die von der erstinstanzlichen Behörde selbst…
…gelassen bzw. dieses gemeinschaftsrechtskonform auf "im Gemeinschaftsgebiet sprich in Deutschland ansässiger Arbeitgeber" ausgedehnt. Aufgrund bzw. als Folge dieser im vorliegenden Fall vorgenommenen Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereiches des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 besteht zwischen Finanzamt und Berufungswerber nun aktenkundig Uneinigkeit darüber, wie der…
…1. Jänner 1995 auch die Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital 69/335/EWG (in Folgenden kurz Richtlinie) unmittelbar anzuwenden. Das Gemeinschaftsrecht ist auch bei der Auslegung nationaler Rechtsvorschriften zu beachten. Ein Gesetz…
…1. Jänner 1995 auch die Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital 69/335/EWG (in Folgenden kurz Richtlinie) unmittelbar anzuwenden. Das Gemeinschaftsrecht ist auch bei der Auslegung nationaler Rechtsvorschriften zu beachten. Ein Gesetz…