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UFSW RV/1243-W/061) Ständiger Auslandsaufenthalt der Kinder? 2) Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2006

…VO EWG Nr 1408/71 und 574/72 über die soziale Sicherheit in der europäischen Union, die Familienbeihilfe nicht nur für mein eigenes Kind, das in Österreich lebt und österreichischer Staatsbürger ist, sondern auch für meine Stiefkinder, die tschechischen Republik wohnen, beantragt. Ich war der…

UFSW RV/2707-W/08Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Ermittlungen des Finanzamtes hinsichtlich der Art der Beschäftigung eines polnischen Staatsbürgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2011

…zur Europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der genannten Verordnung erfasst ist, besteht somit grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhalten -sofern die übrigen durch die VO (EWG) Nr. 1408/71normierten Kriterien für die Gewährung von Familienbeihilfe…

UFSF RV/0162-F/08Familienbeihilfe für Kinder aus geschiedener Ehe, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten aufgrund überwiegender Kostentragung des geschiedenen in Österreich erwerbstätigen Ehegatten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.05.2008

…beachten. Vielmehr ist der Bw als in Österreich tätiger b auch von der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (im Folgenden als VO bezeichnet)…

UFSF RV/0224-F/08Familienbeihilfe für Kinder aus geschiedener Ehe, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten aufgrund überwiegender Kostentragung des geschiedenen in Österreich erwerbstätigen Ehegatten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2008

…beachten. Vielmehr ist der Bw als in Österreich tätiger gv auch von der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (im Folgenden als VO bezeichnet)…

UFSW RV/2990-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…Vielmehr ist die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (iF VO EWG 1408/71) zu beachten. Diese…

UFSW RV/2949-W/12Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn Mutter mit Kind in einen Mitgliedstaat auswandert und der im Inland lebende geschiedene Vater dem persönlichen Anwendungsbereich der VO 1408/71 unterliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012Teil 1/2

…und dass der Kindesvater die Unterhaltskosten nicht überwiegend getragen hat. Die Bw vertritt die Rechtsauffassung, dass ihr Anspruch auch nach der Verlegung des Mittelpunktes ihrer Lebensinteressen in einen anderen Mitgliedstaat aufrecht bleibt und beruft sich dabei auf die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 (idF VO)…

UFSK RV/0340-K/08Differenzzahlung für Kinder, die sich ständig im EU-Gebiet aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008

…Anm.: Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor (unmittelbare Anwendbarkeit). Im Artikel 2 der VO ist der persönliche Geltungsbereich geregelt…

UFSW RV/1741-W/08Ist die Tätigkeit eines Inhabers des Gewerbes "Verspachtelung von bereits montierten Gipskartonplatten ... " durch einen polnischen Staatsbürger als eine Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und damit als unzulässige nichtselbständige Tätigkeit zu werten, die zur Nichtanwendung der in Art 73 der (EWG) VO vorgesehenen Freizügigkeit führt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2011

…unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht zugute kommt, inhaltlich rechtswidrig. Für den Zeitraum ab Jänner 2006 kommt hinzu, dass für EWR-Bürger, die bereits vor dem 1. Jänner 2006 rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassen und nach dem Meldegesetz 1991 gemeldet sind, gemäß der…

UFSW RV/3193-W/07Familienbeihilfe für ein Kind aus geschiedener Ehe, das sich ständig im Gebiet der EU aufhält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2008

…erließ am 15. Februar 2007 einen Bescheid und wies den Antrag mit folgender Begründung ab: "Aufgrund der VO/EWG Nr. 1408/71 haben Sie in Österreich Anspruch auf Familienleistungen (Differenzzahlung) für ein Kind, das in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt. Gemäß § 2 Abs…

UFSW RV/0772-W/05Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2005

…Einkünfte iSd VO EWG 1408/71. Ob sie aus dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück steuerpflichtige Einkünfte bezieht, ist für die Frage der Anwendbarkeit der VO EWG 1408/71 irrelevant (s unten rechtliche Würdigung) und braucht daher nicht mehr geprüft zu werden. Das Vorbringen in der Berufung…

UFSW RV/0077-W/121. Familienbeihilfe (Differenzzahlung) bei kurzfristiger Nichtausübung der Tätigkeit, aufrecht gemeldetem Gewerbe und ununterbrochen bestehender Pflichtversicherung. 2. Familienbeihilfe (Differenzzahlung) in einem Monat, in dem 2 Mitgliedstaaten nacheinander zuständig sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2013

…aufgrund der Ausübungsmodalitäten bei 24-Stunden-Betreuung (14-tägige durchgehende Betreuung und anschließende 14-tägige Pause) nur einer der 14-tägigen Zyklen ausgefallen sei. Zweitens hätten solche (kurzfristigen) Ausfälle keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der Prioritäts- bzw Zuständigkeitsregeln nach VO (EWG) 1408/71 bzw. VO…

UFSW RV/2733-W/08Keine Familienbeihilfe, wenn kein gemeinsamer Haushalt der Bw, die im Inland wohnt und tätig ist, mit den Kindern, die im Gemeinschaftsgebiet wohnen, vorliegt und die Bw nicht überwiegend die Unterhaltskosten trägt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…auch von der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (im Folgenden als VO bezeichnet) umfasst. Gemäß Artikel 1 der VO EWG 1408/71 ist…

UFSW RV/2396-W/11Familienbeihilfeanspruch für in der Slowakei studierende Stiefkinder?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2012

…Familienangehöriger sei und daher die VO (EWG) Nr. 1408/71 anwendbar ist (Rn. 27). Im Regelfall hat ein Kind zwei Eltern, die leibliche Mutter und den leiblichen Vater. Ebenso wie ein Kind aber nur einen Elternteil haben kann, weil etwa der Vater unbekannt oder Mutter…

UFSW RV/2341-W/11Familienbeihilfenanspruch eines gewerblich selbständigen Personenbetreuers aus einem Mitgliedsstaat der EU im Falle einer über einen Monat hinausgehenden Auftragslücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2012

…der Bw. auch als Selbständiger "Anspruch" auf freie Zeitraume, welche zB Urlaubsreisen ermöglichen würden (es seien genau zwei 14-tägige Zyklen im Jahr 2010 ausgefallen). Zweitens hätten solche (kurzfristigen) marktbedingten Ausfälle keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der Prioritäts- bzw. Zuständigkeitsregeln nach VO (EWG) 1408/71…

UFSW RV/0392-W/09Familienbeihilfe für scheinselbständige bzw. arbeitnehmerähnliche "neue EU-Bürger"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2010

…kann. Die VO (EWG) Nr. 1408/71 ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weshalb auch auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bw. nicht einzugehen ist und nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats somit keine Veranlassung zu einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof besteht. Der Bw…

UFSW RV/1213-W/12Familienbeihilfeanspruch für in der Slowakei studierende Stiefkinder?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012Teil 1/2

…Familienangehöriger sei und daher die VO (EWG) Nr. 1408/71 anwendbar ist (Rn. 27). Im Regelfall hat ein Kind zwei Eltern, die leibliche Mutter und den leiblichen Vater. Ebenso wie ein Kind aber nur einen Elternteil haben kann, weil etwa der Vater unbekannt oder Mutter…

UFSW RV/3075-W/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe aufgrund des Amtssitzabkommens mit der IAEO wenn Antragsteller aus Drittstaat kommt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

…wie den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72] ergibt. Daraus ist einerseits ersichtlich, dass der Gesetzgeber sehr wohl davon ausging, dass der in den Amtssitzabkommen normierte Ausschluss von Familienleistungen Anwendungsvorrang gegenüber den allgemeinen Bestimmungen des FLAG hinsichtlich der Gewährung von Familienbeihilfe an…

UFSW RV/4202-W/09Differenzzahlung zwischen irischer und österreichischer Familienbeihilfe bei Familienwohnsitz in Dublin, wenn Bw als Diplomatin entsandt, Gatte der Bw als Banker in Dublin beschäftigt ist und Kinder in Dublin wohnen und in die Schule gehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2010

…gewissen Sonderstatus, der sich aus ihrer spezifischen Funktion erklärt. So gelten sie zwar grundsätzlich als Arbeitnehmer, sind dennoch in weiten Bereichen nicht anderen Arbeitnehmern gleichgestellt. Dies wird auch in der Wanderarbeitnehmer-VO (VO EWG) Nr. 1408/71) und in der noch nicht anwendbaren, die oben…

UFSG RV/0452-G/12Rückwirkender Familienbeihilfenanspruch für türkischen Staatsbürger (ARB 3/80)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2013

…Abs. 1 der VO (EWG) 1408/71 anlehnt (ebenso 10 Ob 14/09w); dieser Status als Arbeitnehmer oder Selbständiger ist wiederum aus der Mitgliedschaft in einem Sozialversicherungssystem abzuleiten. Nachdem die Unanwendbarkeit des § 3 Abs. 2 FLAG durch die Anwendung des Beschlusses des Assoziationsrates Nr. 3…

UFSW RV/2695-W/10Differenzzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2012

…Buchstabe a) Ziffer i) der im vorliegenden Fall noch bis Ende April 2010 maßgeblichen Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ist Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO, wer auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemeinen oder besonderen System der sozialen Sicherheit pflichtversichert versichert ist…