…dem Tag nach der Kundmachung des AbgÄG 2003 im Bundesgesetzblatt am 20. Dezem-ber 2003 in Kraft. Verjährungsbestimmungen sind nach der Rechtsprechung (vgl. VwGH 22.9.1989, 87/17/0271) Normen des Verfahrensrechts. Treten Änderungen solcher Normen in Kraft, so ist die Neufassung für Amtshandlungen…
…Normen in Kraft, so ist die Neufassung für Amtshandlungen ab In-Kraft-Treten anzuwenden. Sie gelten somit auch für vor In-Kraft-Treten verwirklichte Sachverhalte und ebenso für offene Abgabenverfahren wie z.B. Berufungsverfahren. Im gegenständlichen Fall wurde das Grundstück von der Bw. im Jahre…
…dem Tag nach der Kundmachung des AbgÄG 2003 im Bundesgesetzblatt am 20. Dezem-ber 2003 in Kraft. Verjährungsbestimmungen sind nach der Rechtsprechung (vgl. VwGH 22.9.1989, 87/17/0271) Normen des Verfahrensrechts. Treten Änderungen solcher Normen in Kraft, so ist die Neufassung für Amtshandlungen…
…Dezember 2003 in Kraft. Verjährungsbestimmungen sind nach der Rechtsprechung (vgl. VwGH 22. 9. 1989, 87/17/0271) Normen des Verfahrensrechts. Treten Änderungen solcher Normen in Kraft, so ist die Neufassung für Amtshandlungen ab In-Kraft-Treten anzuwenden. Sie gilt somit auch für vor In-Kraft…
…dass es durch die Neufassung der Verjährungsbestimmungen zu einer Verkürzung von Verjährungsfristen kommt. MaW. kann eine Bemessungsverjährung nach den nunmehr geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht eintreten, solange sie nach den bisher geltenden Bestimmungen nicht eingetreten wäre. Für den Berufungsfall bedeutet dies: Betreffend die Veranlagung der Bw…
…111/2010 am 30.12.2010 kundgemacht wurde, wird durch § 4 Abs. 7 EAVG der Beginn des zeitlichen Bedingungsbereich der Neufassungen von §§ 2 und 3 dahingehend verschoben, dass nur nach dem 31.12.2010 geleistete Energieabgaben betroffen sind und auch die qualifizierte Verwendung nur für…
…Kapitalanlageort in innerstaatlichen Rechtsvorschriften nur insoweit zulässig sein, als diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neufassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaftbereits existiert hatten. Wenn auch der Inhalt dieser Erklärung nicht in den Vertragstext übernommen worden war, so scheint für das anhängige Verfahren doch…
…der Ansicht des BMF (siehe z.B. SWK 13/14/2005, S 498) anschließen, wonach die oben angeführte Übergangsregelung nur für Abgaben und Zeiträume Geltung haben kann, die in dem vor dem 1.1.2005 wirksam gewordenen Prüfungsauftrag genannt sind. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der…
…dessen Vertreter sondern von der Zollbehörde selbst vorgenommen. Die Behörde hätte daher bei jeder dieser Zollanmeldungen schon von sich aus feststellen müssen, dass die Mehrwertmethode bei diesen Waren nicht anwendbar war. Die Zollbehörde war daher offensichtlich derselben Rechtsauffassung über die Anwendbarkeit der Mehrwertmethode wie die…
…I 180/2004 normiert jedoch, dass die Neufassung des § 209 Abs. 3 BAO für Nachforderungen bzw. Gutschriften als Folge einer Außenprüfung (§ 147 Abs. 1) erst mit 1. Jänner 2006 in Kraft tritt, wenn der Beginn der Amtshandlung vor dem 1. Jänner 2005 gelegen ist. Gemäß…
…Da bei natürlichen Personen mangels Anwendbarkeit der Ziffern 1 - 3 des § 24 Abs. 4 KStG 1988 keine Mindeststeuer im Anrechnungsjahr anfällt (diese somit 0,00 € beträgt!), kann - wie bereits dargelegt - das Ergebnis der Differenzrechnung zwischen tatsächlich entstehender Einkommensteuerschuld im Anrechnungsjahr (= 0,00 €…
…Frage angeht, ob sich die Änderung von § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 durch das AbgÄG 1997 auch auf die Anwendbarkeit von Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie auf § 12 Abs. 2 Z 2 lit a UStG 1994 auswirkt, an dem…
…Verpflichtung zur Leistung von Pensionskassenbeiträgen angeknüpft. Die geänderte Fassung stelle auf die fehlende Verminderung der in- oder ausländischen Einkünfte ab. Dem Gesetzgeber könne nicht unterstellt werden, mit der Neufassung einer Gesetzesstelle keine inhaltliche Veränderung beabsichtigt zu haben. Sinn der Neufassung sei es wohl, zu vermeiden…
…111/2010 am 30.12.2010 kundgemacht wurde, wird durch § 4 Abs. 7 EAVG der Beginn des zeitlichen Bedingungsbereich der Neufassungen von §§ 2 und 3 dahingehend verschoben, dass nur nach dem 31.12.2010 geleistete Energieabgaben betroffen sind und auch die qualifizierte Verwendung nur für…
…111/2010 am 30.12.2010 kundgemacht wurde, wird durch § 4 Abs. 7 EAVG der Beginn des zeitlichen Bedingungsbereich der Neufassungen von §§ 2 und 3 dahingehend verschoben, dass nur nach dem 31.12.2010 geleistete Energieabgaben betroffen sind und auch die qualifizierte Verwendung nur für…
…111/2010 am 30.12.2010 kundgemacht wurde, wird durch § 4 Abs. 7 EAVG der Beginn des zeitlichen Bedingungsbereich der Neufassungen von §§ 2 und 3 dahingehend verschoben, dass nur nach dem 31.12.2010 geleistete Energieabgaben betroffen sind und auch die qualifizierte Verwendung nur für…
…Entscheidend für die Anwendbarkeit der Haftungsbestimmung des § 14 BAO sei, ob die wirtschaftliche Kraft des erworbenen Unternehmens eine potenzielle Fortführbarkeit ermögliche. Die tatsächliche Fortführung sei daher unmaßgeblich. In diesem Zusammenhang sei weiderholend darauf hingewiesen, dass die G keinerlei Rechte an der Betriebsliegenschaft auf die Bw…
…Frage angeht, ob sich die Änderung von § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 durch das AbgÄG 1997 auch auf die Anwendbarkeit von Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie auf § 12 Abs. 2 Z 2 lit a UStG 1994 auswirkt, an dem…
…schließlich die Frage angeht, ob sich die Änderung von § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 durch das AbgÄG 1997 auch auf die Anwendbarkeit von Art. 17 Abs. 6 Unterabsatz. 2 der Sechsten Richtlinie auf § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 auswirkt…
…wurde die Ausnahmeregelung bezüglich von Sanierungsgewinnen zunächst auf solche im Sinne des mit diesem Gesetz neu geregelten § 36 EStG 1988 eingeschränkt. Nach der mit dem Abgabenänderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 161/2005, erfolgten Neufassung der Ausnahmebestimmung der Z 3 hat die Bestimmung des § 2 Abs…