…Die Übergabe ist bereits zum 31. Dezember 2011 in allen bestehenden Rechten und Lasten erfolgt. Hinsichtlich der Übergabe des KG-Anteiles erfolgt dessen Anwachsung, die X-KG wird somit zur Einzelfirma. Dieser Anteil geht mit allen Rechten und Lasten über (Punkt V.) Sämtliche mit der…
…einen der Gesellschafter bewirkt die Beendigung der Gesellschaft. Das bisherige Gesamthandeigentum an der Gesellschaft wird dadurch Eigentum in der Hand des Übernehmers. Dies führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmers im Wege der Anwachsung. Dies gilt auch für Liegenschaftseigentum, weshalb es in diesem Fall keines besonderen…
…einen der Gesellschafter bewirkt die Beendigung der Gesellschaft. Das bisherige Gesamthandeigentum an der Gesellschaft wird dadurch Eigentum in der Hand des Übernehmers. Dies führt zu einer Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmers im Wege der Anwachsung. Dies gilt auch für Liegenschaftseigentum, weshalb es in diesem Fall keines besonderen…
…Begünstigung des § 37 Abs. 2 Z 1 EStG mangels Ablaufes der Behaltefrist nicht zur Anwendung kommen. Die "Anwachsung" infolge Ausscheidens der R-Bet&TreuhandGmbH per 31. Dezember 2001 liegt - vom Zeitpunkt der Veräußerung an gerechnet - zwar noch innerhalb der 7-Jahres-Frist des § 37 Abs…
…Nach Vorliegen einer abweisenden Berufungsvorentscheidung beantragte der Bw. die Vorlage seines Rechtsmittels zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Einziger Berufungspunkt ist die Behauptung, die Anwachsung nach § 142 UGB stelle keinen Erwerbsvorgang dar, weshalb für diesen gesellschaftsrechtlichen Vorgang keine Grunderwerbsteuer…
…14 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 in der Fassung vor der Wohnrechtsnovelle 2006 (BGBI. I Nr. 124/2006) erwirbt der überlebende Eigentumspartner den halben Mindestanteil des Verstorbenen im Wege der Anwachsung gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 WEG 2002 auch dann ex lege, wenn…
…bei der Übertragung der Anteile um nicht steuerbare Sacheinlagen von Gesellschaftern aus deren Privatvermögen handle. Das Vermögen der berufungswerbenden Gesellschaft sei als Folge dieser Sacheinlagen im Wege einer nicht umsatzsteuerbaren Anwachsung nach §142 HGB auf die KG übergegangen. Diese Schriftsätze wurden der Abgabenbehörde erster Instanz…
…betroffen sind, aufgrund der eintretenden Universalsukzession, die einen Übergang des bisherigen Gesamthandeigentums (betreffend Grundstücke, verkörpert durch die Eintragung des Eigentumsrechtes für die Gesellschaft im Eigentumsblatt des Grundbuches) in das Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters bewirkt (Anwachsung), nach ständiger Judikatur des VwGH den Erwerbstatbestand gemäß § 1 Abs…
…und übernimmt der verbleibende Gesellschafter das Unternehmen mit allen Aktiven und Passiven unter Ausschluss der Liquidation ( § 142 HGB ), so geht das Gesamthandeigentum am Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des verbleibenden Gesellschafters im Wege der Anwachsung über, und der Vorgang ist, da er sich kraft Gesetzes vollzieht…
…die Eltern des Berufungsführers. Die Kommanditisten sind mit Wirkung vom 31.12.2003 aus der L-KEG ausgeschieden. Das Unternehmen wurde vom Berufungsführer im Wege der Anwachsung nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven übernommen. Bei diesem Unternehmen handelte es…
…in Höhe von € 327.000,00 - ermittelt aus dem Ankauf der Liegenschaft im Jahre 2006 - als Bemessungsgrundlage. Über die Berufung wurde erwogen: Im Erkenntnis des VwGH 19.1.1994, 93/16/0139, ist zur Anwachsung nach § 142 HGB ausgeführt: "§ 1 GrEStG 1987 lautet auszugsweise: "…
…sich auch Grund und Boden und Gebäude im Betriebsvermögen befanden. Bei der Prüfung im Jahr 2001 wurde festgestellt, dass der durch den Vertrag vom 10. Juni 1997 verwirklichte Liegenschaftserwerb des LJ infolge Anwachsung gemäß § 142 HGB der Grunderwerbsteuer (=GrESt) zu unterziehen sei. Die gesamte Gegenleistung…
…der BGmbH&CoKG mit allen Aktiven und Passiven auf die nunmehr alleinige Gesellschafterin, die KBGmbH&CoKG im Rahmen eines Anwachsungsvorganges gemäß § 142 HGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Die Anwachsung erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 142 i.V.m. § 145 HGB anstelle einer ordentlichen Liquidation…
…die Verlassenschaft dem Sohn zu zwei Drittel und der Bw. zu einem Drittel unter Berücksichtigung des abgeschlossenen Erbteilungsübereinkommens eingeantwortet. Ebenfalls am 04.05.2009 wurde eine Amtsbestätigung ausgestellt, dass aufgrund der gesetzlichen Anwachsung gem. § 14 Abs. 1 WEG 2002 die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die…
…zu zwei Drittel und der erbl. Witwe zu einem Drittel unter Berücksichtigung des abgeschlossenen Erbteilungsübereinkommens eingeantwortet. Ebenfalls am 04.05.2009 wurde eine Amtsbestätigung ausgestellt, dass aufgrund der gesetzlichen Anwachsung gem. § 14 Abs. 1 WEG 2002 die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Witwe an den…
…dass 1. der Erwerb des Miteigentumsanteils gem § 14 Abs 1 Z 1 WEG 2002 eine "spezifisch wohnungsrechtliche Anwachsung sui generis" sei und dieser Anteil daher bei Berechnung der Erbschaftssteuer der Wert des halben Mindestanteils daher nicht in Ansatz zu bringen sei; 2. vielmehr dieser Rechtserwerb…
…im Eigentum der Berufungswerberin als Ehegattin. Die Berufungswerberin erklärte im Zuge des Abhandlungsverfahrens, nicht auf die in § 14 Abs. 1 Z 1 WEG vorgesehene Anwachsung zu verzichten (§ 14 Abs. 1 Z 2 leg. cit.) und an der gemeinsamen Wohnung ein dringendes Wohnbedürfnis im Sinne des…
…Wesentlichen eingewendet, dass bei Personengesellschaften eine Anteilsvereinigung nicht stattfinden könne, weil es zum Erlöschen der Personengesellschaft kommen würde und daher eine Anwachsung nach § 142 HGB stattzufinden hätte. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Über die Berufung wurde erwogen: Text ergänzen»Eine Übernahme gem. …
…Die Auflösung dieser KG durch Übernahme des Vermögens durch die KomplementärgmbH gemäß § 142 HGB (Anwachsung) wurde über Antrag auf Löschung (eingelangt 24.9.1998) am 21. November 1998 ins Firmenbuch eingetragen. Aus dem ebenfalls im Finanzamtsakt erliegenden Firmenbuchauszug (19.5.2008) der GmbH (in der…
…Vertragspunkt näher beschriebenen Beteiligungen (Mitunternehmeranteile) an der seit mehr als fünf Jahren bestehenden E KG auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31.12.2004 mit diesem Stichtag ein. Infolge dieser Maßnahme findet eine Anwachsung gemäß § 142 HGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bei der übernehmenden Gesellschaft statt…