…10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038, den zuvor eingenommenen Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht erhalten und bekennt sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart, dass Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO…
…die sie betreffen (Ritz, BAO 3, § 209 Tz 11 und das dort zitierte Judikat des VwGH). Amtshandlungen wirken nämlich im gegebenen Zusammenhang grundsätzlich anspruchsbezogen (Ritz, BAO 3, § 209 Tz 33). So sind nach der Judikatur des VwGH jedenfalls im Verfahren betreffend Kapitalertragsteuer Unterbrechungshandlungen hinsichtlich der…
…10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038, den zuvor eingenommenen Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht erhalten und bekennt sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart, dass Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO…
…10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038, den zuvor eingenommenen Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht erhalten und bekennt sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart, dass Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO…
…gem. § 212 a Abs. 9 für Abgabenschuldigkeiten Anspruchsbezogen und nicht für jeden einzelnen Aussetzungswerber (Personenbezogen) festzusetzen sind. An wen (welchen Gesamtschuldner/in) die Abgabenbehörde das Leistungsgebot richtet und in welcher Höhe dies geschieht, liegt im Ermessen der Behörde (siehe dazu "Ritz" Kommentar zur Bundesabgabenordnung zu …
…gem. § 212 a Abs. 9 für Abgabenschuldigkeiten Anspruchsbezogen und nicht für jeden einzelnen Aussetzungswerber (Personenbezogen) festzusetzen sind. An wen (welchen Gesamtschuldner) die Abgabenbehörde das Leistungsgebot richtet und in welcher Höhe dies geschieht, liegt im Ermessen der Behörde (siehe dazu "Ritz" Kommentar zur Bundesabgabenordnung zu § 6 )…
…des verstärkten Senates vom 18. Oktober 1995, 91/13/0037, dieser in ständiger Rechtsprechung der Ansicht ist, dass Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken, sie somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche…
…bestimmten Zeitraum erfolgen soll, kann unter "Laufzeit" nur der Zeitraum verstanden werden, für den sich der Staat zur Leistung solcher Beihilfen verpflichtet hat. Die "Laufzeit" ist daher anspruchsbezogen zu verstehen. Auf den Zeitpunkt, in dem über solche Ansprüche bescheidmäßig abgesprochen wird, kommt es nicht an…
…bestimmten Zeitraum erfolgen soll, kann unter "Laufzeit" nur der Zeitraum verstanden werden, für den sich der Staat zur Leistung solcher Beihilfen verpflichtet hat. Die "Laufzeit" ist daher anspruchsbezogen zu verstehen. Auf den Zeitpunkt, in dem über solche Ansprüche bescheidmäßig abgesprochen wird, kommt es nicht an…
…bestimmten Zeitraum erfolgen soll, kann unter "Laufzeit" nur der Zeitraum verstanden werden, für den sich der Staat zur Leistung solcher Beihilfen verpflichtet hat. Die "Laufzeit" ist daher anspruchsbezogen zu verstehen. Auf den Zeitpunkt, in dem über solche Ansprüche bescheidmäßig abgesprochen wird, kommt es nicht an…
…bestimmten Zeitraum erfolgen soll, kann unter "Laufzeit" nur der Zeitraum verstanden werden, für den sich der Staat zur Leistung solcher Beihilfen verpflichtet hat. Die "Laufzeit" ist daher anspruchsbezogen zu verstehen. Auf den Zeitpunkt, in dem über solche Ansprüche bescheidmäßig abgesprochen wird, kommt es nicht an…
…bestimmten Zeitraum erfolgen soll, kann unter "Laufzeit" nur der Zeitraum verstanden werden, für den sich der Staat zur Leistung solcher Beihilfen verpflichtet hat. Die "Laufzeit" ist daher anspruchsbezogen zu verstehen. Auf den Zeitpunkt, in dem über solche Ansprüche bescheidmäßig abgesprochen wird, kommt es nicht an…
…bestimmten Zeitraum erfolgen soll, kann unter "Laufzeit" nur der Zeitraum verstanden werden, für den sich der Staat zur Leistung solcher Beihilfen verpflichtet hat. Die "Laufzeit" ist daher anspruchsbezogen zu verstehen. Auf den Zeitpunkt, in dem über solche Ansprüche bescheidmäßig abgesprochen wird, kommt es nicht an…
…in § 238 BAO geregelten Einhebungsverjährung unterliege. Diese betrage fünf Jahre und beginne mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist. Unterbrechungshandlungen würden anspruchsbezogen wirken, es sei daher rechtlich nicht von Bedeutung, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten. Die Unterbrechung wirke gegenüber jedem…
…in § 238 BAO geregelten Einhebungsverjährung unterliege. Diese betrage fünf Jahre und beginne mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist. Unterbrechungshandlungen würden anspruchsbezogen wirken, es sei daher rechtlich nicht von Bedeutung, gegen wen sich solche Amtshandlungen richten. Die Unterbrechung wirke gegenüber jedem…
…III der AGVO) sei der Zeitraum zu verstehen, in dem die Beihilfe gewährt werden bzw. in dem über einen Antrag auf Zuerkennung der Beihilfe abgesprochen werden kann. Eine anspruchsbezogene Auslegung wird abgelehnt. 5. Gegen diesen Standpunkt spricht, dass a.) die Kurzmitteilung iSd Art. 9 Abs…
…III der AGVO) sei der Zeitraum zu verstehen, in dem die Beihilfe gewährt werden bzw. in dem über einen Antrag auf Zuerkennung der Beihilfe abgesprochen werden kann. Eine anspruchsbezogene Auslegung wird abgelehnt. 5. Gegen diesen Standpunkt spricht, dass a.) die Kurzmitteilung iSd Art. 9 Abs…
…auf Zuerkennung der Beihilfe abgesprochen werden kann (vgl. Amtsbeschwerde und Stellungnahme des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 30.7.2012 im Verfahren zu VwGH-Zl. 2012/17/0175). Eine anspruchsbezogene Auslegung wird abgelehnt. 5. Gegen diesen Standpunkt spricht, dass a.) die Kurzmitteilung iSd Art. 9 Abs…
…geltend gemacht werde, handle es sich um denselben Anspruch. § 206 lit. b BAO stellt auf diese anspruchsbezogene Betrachtung ab. Da die Vorschrift nicht Bezug auf eine Person, sondern allein auf den Anspruch als solchen nehme, müsse die Uneinbringlichkeit nicht nur beim Abgabenschuldner selbst, sondern auch…
…beruhend auf dem Erkenntnis des verstärkten Senates vom 18. Oktober 1995, 1991/13/0037, wirken Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO anspruchsbezogen derart, dass Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO die Verjährung des im § 238 Abs. 1 BAO genannten Rechtes gegenüber jeden unterbrechen…