…die nach heutiger Rechtslage arbeitslosenversicherungspflichtig sei. Sie habe somit einen Anspruch auf Familienbeihilfe erworben. Das beigelegte Schreiben der Fa. Z bestätigt diese Zeiten sowie eine Beschäftigung als Reinigungskraft vom 2.5.2005 bis 31.5.2005. In einem weiteren Schreiben vom 30.6.2009 teilte…
…wie österreichische Staatsbürger Anspruch auf Familienbeihilfe, soferne sich ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen und der ständige Aufenthalt im Bundesgebiet befände. Die Bw. habe die dafür erforderlichen Nachweise vorgelegt. b) Aus der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer…
…sie weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen. Nach § 10 Abs 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des…
…c und 6 Abs.2 lit. d FLAG 1967 mit ausschließlicher Bezugnahme auf das Bestehen einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Der Gesetzgeber hat somit den zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Familienbeihilfe für (erwach¬sene) Kinder hinsichtlich der erforderlichen Voraussetzungen enger gefasst, indem er diesen nur dann als…
…BGBl Nr. 100/2005, gewährt wurde, haben Anspruch auf Familienbeihilfe auch für jene Kinder, denen ebenfalls Asyl nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. Maßgebend für den Beginn des Beihilfenanspruches ist jener Monat, in dem sowohl die antragstellende Person als auch das Kind über den Asylstatus…
…muss durch Vorlage positiver Asylbescheide dokumentiert werden. Laut vorliegenden Unterlagen haben Sie per 22.2.2012 subsidiären Schutz erhalten. Der Anspruch auf Familienbeihilfe ist daher dann gegeben, wenn sowohl der Antragsteller als auch die Kinder subsidiären Schutz erhalten haben und eine Beschäftigung ausgeübt wird. Da…
…Inland ist durch den im Akt befindlichen Versicherungsdatenauszug der Österreichischen Sozialversicherung vom 29. Jänner 2010 und durch den vorliegenden Lohnzettel erwiesen. Dass die Ehegattin des Bw in Polen keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hat, ist durch die vom Bw eingereichten und übersetzten amtlichen polnischen Bescheide nachgewiesen…
…dass im genannten Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe bzw bestehe. Im Zuge ihrer fristgerechten Berufung übermittelte die Berufungswerberin eine Lehrgangsbestätigung ihres Sohnes für den Zeitraum 6.9.2010 bis 1.7.2011. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28.2.2013 gab das Finanzamt der Berufung…
…September 2012 begonnen. Die Bw. erhob gegen den Rückforderungsbescheid mit folgender Begründung Berufung: "Gemäß § 10 Abs. 2, 2. Satz FLAG erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt. Ein Ausschlussgrund liegt gem. § 2 Abs. 1 lit d FLAG vor…
…Familienlastenausgleichsgesetzes dar. Da Ihr Sohn lt. Zuweisungsbescheid ab 1.7.2011 Zivildiener war, besteht für den Monat Juli 2011 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Antrag war daher abzuweisen." Die Bw. brachte gegen den Abweisungsbescheid fristgerecht Berufung ein und führte darin im Wesentlichen aus, dass sie…
…erteilt wurde. Aus dem oben angeführten Erkenntnis ergibt sich, dass der Beschluss ARB 3/80 im gegenständlichen Fall anzuwenden ist. Daraus ergibt sich weiters, dass es für den Anspruch auf Familienbeihilfe unerheblich ist, wann der Bw bzw. ihrem Sohn ein Aufenthaltstitel ausgestellt wurde. Zu prüfen…
…dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Gemäß § 9 Abs. 1 Z 1 NAG wird zur Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts für mehr als drei Monate auf Antrag…
…07. Februar 2012 wurde der Antrag auf Familienbeihilfe im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass der Bw selbst nicht zu seinem Unterhalt beitrage und deshalb keinen Anspruch auf Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung für sich selbst habe. Mit Schreiben vom 05…
…8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl Nr 376/1967 idgF (FLAG), wonach Personen mit einem Wohnsitz sowohl im Bundesgebiet als auch im Ausland nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet liegt und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten, lägen nicht…
…Tenor). Demnach ist Griechenland primär zuständig. Der Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ruht daher im Ausmaß der von Griechenland geschuldeten Leistungen. In diesem Ausmaß, somit im Ausmaß von gesamt € 198,--, ist die Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag rückzufordern. Der darüber hinausgehende Betrag, die Differenz zwischen der niedrigeren…
…im Ausland lebenden Kind mehr hat - als familienangehöriger Vater zu werten sei und eine von ihm in Österreich ausgeübte Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf die Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung für das Kind im Ausland auslöse. Als Folge dieser Rechtsprechung ist daher als ein familienangehöriges Kind im Sinne des…
…drei Kindern. Am 21.9.2007 vollendete ihr Sohn das 18. Lebensjahr. Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe übermittelte die Bw. den ausgefüllten Fragebogen zwecks Überprüfung der FB und ein Schreiben an das Finanzamt mitsamt Bestätigungen über Kursteilnahmen bei zwei Fluglinien. Im Schreiben…
…I Nr. 100, gewährt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe. Anspruch besteht auch für Kinder, denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde. Schließlich wurde mit Wirksamkeit ab 1.6.2006 der zitierten Bestimmung ein Absatz 4 und 5 (idF BGBl I Nr. 168/2006) angefügt. Absatz…
…bildet somit die vom Finanzamt der Bw. verwehrte Familienbeihilfe für das genannte Kind bezüglich der Monate November 2011 bis einschließlich Juni 2012. Die hier maßgeblichen Bestimmungen des FLAG lauten wie folgt: § 2 (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren…
…2011 entsprechend der jeweils geltenden Regelung zu beurteilen. Gemäß § 2 Abs. 1 lit d FLAG 1967 in der bis 28.2.2011 geltenden Fassung haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben für volljährige Kinder, die das 26…