…2007 die Anschaffungskosten eines zweiten PKW-Abstellplatzes nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt und begründend ausgeführt, dass durch den Ankauf eines Stellplatzes ein selbständiges Wirtschaftsgut mit uneingeschränktem Verkehrswert angeschafft worden sei, weshalb ein endgültiger, sogenannter "verlorener Aufwand" nicht vorliege. Es sei daher von einer Vermögensumschichtung auszugehen…
…Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt;…
…PKW-Abstellplatzes im Jahr 2005. Ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der "Einkunftsquelle" im Oktober 2005 bis Dezember 2005 seien für Top Mieteinnahmen in Höhe von netto € 745,46 vereinnahmt worden (woher die Daten stammen, geht aus dem FA- Akt nicht hervor). Das entspreche einem…
…Anm.: Eine berichtigte Prognoserechnung wurde dem Bericht als Anlage 1 beigefügt). Mietzinse tatsächliche Mietzinse Bei den Mietzinsen habe sich die Prognoserechnung an den tatsächlichen Verhältnissen zu Beginn der Vermietungstätigkeit zu orientieren. Mietzinsbeschränkungen bestünden nicht. Ausgangsbasis seien die tatsächlich erzielten Mietzinse hinsichtlich Wohnung und Pkw-Abstellplatz…
… 299 BAO Umsatzsteuer 2005" richtet, als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt; oder ob sie wie vom Finanzamt vertreten als Liebhabereibetätigung…
…unverändert. Der unter 2. angeführte Bescheid betreffend Umsatzsteuer für 2006 wird endgültig erklärt und damit abgeändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt; oder …
…angeführten Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt oder ob sie, wie vom Finanzamt vertreten…
…zu verändern (eine berichtigte Prognoserechnung war als Anlage 1 beigefügt): Mietzinse tatsächliche Bei den Mietzinsen habe sich die Prognoserechnung an den tatsächlichen Verhältnissen zu Beginn der Vermietungstätigkeit zu orientieren. Mietzinsbeschränkungen bestünden nicht. Ausgangsbasis seien die tatsächlich erzielten Mietzinse hinsichtlich Wohnungen und Pkw-Abstellplätze des Jahres…
…und Pkw-Abstellplatz. Ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Einkunftsquelle Ende Juni 2005 bis Dezember 2005 seien für die Top Mieteinnahmen in Höhe von netto € 3.123,78 vereinnahmt worden. Das entspreche einem monatlichen Nettomietzins von € 520,63. Betriebskosten und Aufwendungen für eine…
…verändern (eine berichtigte Prognoserechnung war als Anlage 1 dem Bericht beigefügt): Mietzinse tatsächliche Bei den Mietzinsen habe sich die Prognoserechnung an den tatsächlichen Verhältnissen zu Beginn der Vermietungstätigkeit zu orientieren. Mietzinsbeschränkungen bestünden nicht. Ausgangsbasis seien die 2005 tatsächlich erzielten Mietzinse hinsichtlich Wohnung und Pkw-Abstellplatz…
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt; oder ob sie wie vom Finanzamt vertreten als Liebhabereibetätigung gemäß …
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt; oder ob sie wie vom Finanzamt vertreten als Liebhabereibetätigung gemäß …
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt; oder ob sie wie vom Finanzamt vertreten als Liebhabereibetätigung gemäß …
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt; oder ob sie wie vom Finanzamt vertreten als Liebhabereibetätigung gemäß …
…unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die gemeinschaftliche Vermietung einer fremdfinanziert angeschafften Eigentumswohnung und eines PKW- Abstellplatzes durch die Berufungswerber (Bw) wie erklärt eine unternehmerische Tätigkeit und ertragsteuerliche Einkunftsquelle darstellt; oder ob sie wie vom Finanzamt vertreten als Liebhabereibetätigung gemäß …
…des PKW Abstellplatzes Nr. 16 im Zuge eines Wohnhausneubaues auf der ganzen Liegenschaft im Rahmen eines "kleinen Bauherrenmodells" nach der Bauherrenverordnung vom 18. Mai 1990 BGBl. Nr. 321. Der Preis für die schlüsselfertige Errichtung des genannten Bauvorhabens der Wohnungseigentumseinheit Top 16 und des PKW Abstellplatzes…
…KL. Der Bauzustand des bestehenden Lager- und Bürogebäudes entspricht dem Baualter und weist dieses einen "mäßigen" Erhaltungszustand auf. Für die Ertragswertberechnung ist eine fiktive Miete zugrunde zu legen. Entsprechend der Variante 2 stehen 2.827 m 2 Nettonutzfläche zur Verfügung. Zusätzlich sind 60 PkW-Abstellplätze…
…eingeräumt, wobei dieses insofern beschränkt war, als sich VN2 LG die Mitbenützung der gesamten Nutzfläche der Wohnung und des Pkw-Abstellplatzes vorbehalten hat und Dr. NN das Mitbenützungsrecht sowohl bücherlich wie auch außerbücherlich nur mit Zustimmung des VN2 LG an Dritte Personen übertragen durfte. Dr…
…Wohn-/Nutzfläche), untrennbar verbunden ist. Pro Wohnung steht die alleinige Nutzung eines PKW-Abstellplatzes zu. Im Kaufvertrag wird festgehalten, dass der Ankauf des Kaufgegenstandes (Gesamtkaufpreis S 2,750.000,00 zuzüglich Grunderwerbsteuer in Höhe von S 96.250,00) von der Bw. im Kreditwege finanziert…
…bestehende Wohnhaus um ein Geschoß aufzustocken, und zwar "um eine Wohnung und ein getrenntes Büro mit eigenem Zugang über die geplante Terrasse samt Errichtung einer äußeren Stiegenanlage mit Anbau einer Pkw-Doppelgarage und der Errichtung eines überdachten Pkw-Abstellplatzes". Die bisherigen Eigentümer GP und EP…