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UFSG RV/0607-G/07Auf die vor Aufhebung des §1 Abs.1 Z1 ErbStG verwirklichten Tatbestände ist die verfassungswidrige Bestimmung mit Ausnahme der Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der VfGH die Anlassfallwirkung ausgedehnt hat weiterhin anzuwenden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2009

…des 31. Juli 2008 in Kraft trat, sodass die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände- mit Ausnahme der Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof die Anlassfallwirkung gemäß Art 140 Abs. 4 zweiter Satz B-VG ausgedehnt hat- weiterhin anzuwenden ist. Auf Grund…

UFSW RV/1425-W/07Verfassungswidrigkeit des Erbschaftssteuergesetzes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…B 3391/05 sowie mehrerer, beim Verwaltungsgerichtshof anhängiger Beschwerdeverfahren (Zl. 2004/16/0143 u. a.), auf welche die Anlassfallwirkung ausgedehnt wurde, den Grundtatbestand der Erbschaftssteuer nach §1 Abs.1 Z1 ErbStG 1955 als verfassungswidrig aufgehoben und im Spruch bestimmt hat, dass diese Aufhebung mit Ablauf…

UFSW RV/1836-W/05Keine sachliche Unbilligkeit bei Nicht-Anlassfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2005

…nach Art. 140 Abs. 7 B-VG auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles das Gesetz weiterhin anzuwenden ist, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht. Gegenstand des nunmehrigen Berufungsverfahrens ist die Abweisung des Ansuchens vom 27. März…

UFSI RV/0550-I/03Behauptete Verfassungswidrigkeit bei der Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2001 und Folgejahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…I Nr. 116/2002 kundgemacht. Wenn der VfGH feststellt, dass eine Norm verfassungswidrig war, so wirkt dies für den Anlassfall. Auf alle anderen vor der Kundmachung der Feststellung verwirklichten Tatbestände ist das Gesetz gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG weiterhin anzuwenden, es sei denn…

UFSL RV/0922-L/07Anlassfall zu § 1 Abs. 1 Z. 2 ErbStG; Verzicht auf ein Recht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2007

…140 Abs. 7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück. Es ist daher hinsichtlich des Anlassfalles so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm bereits zum Zeitpunkt der Verwirklichung des dem Bescheid zugrunde gelegten Tatbestandes nicht mehr der Rechtsordnung angehört…

UFSW RV/0866-W/08Verfassungsrechtliche Bedenken, Bewertung der Liegenschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2013

…140 Abs. 7 B-VG alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des Verfassungsgerichtshofes gebunden. Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles ist jedoch das Gesetz weiterhin anzuwenden, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht. Hat der Verfassungsgerichtshof…

UFSW RV/3236-W/09Entstehung der Steuerschuld mit dem Tod des Erblassers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2013

…August 2008 liegt (§ 12 Abs.1 ErbStG) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof gemäß Art.140 Abs.7 zweiter Satz B-VG die Anlasswirkung ausgedehnt hat (das sind die beim Verwaltungsgerichtshof zu den Zahlen 2004/16…

UFSW RV/1382-W/09Festsetzung der Mindeststeuer gemäß § 8 Abs.5 ErbStG 1955 trotz Veräußerung des Grundstückes aus dem Nachlassvermögen im Zuge der Verwertung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2012

…durch den Verfassungsgerichtshof erst mit Ablauf des 31 .Juli 2008 in Kraft getreten ist, sodass die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände- mit Ausnahme der Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof die Anlasswirkung gemäß Art.140 Abs.4 zweiter Satz B-VG…

UFSW RV/0573-W/08Die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers (Stichtag) bereits entnommenen Mietzinsreserven stellen keine Nachlassverbindlichkeit dar, weil zum Stichtag keine rechtliche Verpflichtung des Erblassers bestanden hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…2008 in Kraft getreten ist, sodass die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände- mit Ausnahme der Anlassfälle und jener Rechtssachen auf die der Verfassungsgerichtshof die Ausfallwirkung gemäß Art.140 Abs.4 zweiter Satz B-VG ausgedehnt hat- weiterhin anzuwenden ist. Aufgrund des Legalitätsprinzips ist…

UFSW RV/3540-W/07Abzug von Verlassenschaftspassiven (teilw. Stattgabe).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012

…Erblassers vor dem 1. August 2008 liegt (§12 Abs.1 ErbStG) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 140 Abs. 7 zweiter Satz B-VG die Anlassfallwirkung ausgedehnt hat, weiterhin anzuwenden ist. Somit ist das…

UFSW RV/3623-W/08Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches und Außerkrafttreten des Erbschaftssteuergesetzes (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2012

…B 3391/05 sowie mehrerer, beim Verwaltungsgerichtshof anhängiger Beschwerdeverfahren (Zl. 2004/16/0143 u. a.), auf welche die Anlassfallwirkung ausgedehnt wurde, den Grundtatbestand der Erbschaftssteuer nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 als verfassungswidrig aufgehoben und im Spruch bestimmt, dass diese Aufhebung mit Ablauf…

UFSW RV/1031-W/07Erwerb eines Fruchtgenussrechtes auf den Todesfall (teilw. Stattgabe).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2012

…liegt (§12 Abs.1 ErbStG) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof gemäß Art. 140 Abs. 7 zweiter Satz B-VG die Anlassfallwirkung ausgedehnt hat (das sind die beim Verwaltungsgerichtshof zu den Zahlen 2004/16/0143, 2005…

UFSW RV/2535-W/07§ 15a ErbStG (teilw. Stattgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2012

…liegt (§12 Abs.1 ErbStG) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof gemäß Art.140 Abs. 7 zweiter Satz B-VG die Anlassfallwirkung ausgedehnt hat (das sind die beim Verwaltungsgerichtshof zu den Zahlen 2004/16/0143, 2005…

UFSW RV/2533-W/07§ 15a ErbStG (teilw. Stattgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2012

…liegt (§12 Abs.1 ErbStG) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof gemäß Art.140 Abs. 7 zweiter Satz B-VG die Anlassfallwirkung ausgedehnt hat (das sind die beim Verwaltungsgerichtshof zu den Zahlen 2004/16/0143, 2005…

UFSW RV/2534-W/07§ 15a ErbStG (teilw. Stattgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2012

…liegt (§12 Abs.1 ErbStG) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen, auf die der Verfassungsgerichtshof gemäß Art.140 Abs. 7 zweiter Satz B-VG die Anlassfallwirkung ausgedehnt hat (das sind die beim Verwaltungsgerichtshof zu den Zahlen 2004/16/0143, 2005…

UFSW RV/0068-W/11Anwendbarkeit des Erbschaftssteuergesetzes auf Vorgänge vor dem 1. August 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…Juli 2008 in Kraft trete. Die aufgehobene Gesetzesbestimmung sei nach Art.140 Abs.7 B-VG auf alle bis zum Ablauf dieser Frist verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles anzuwenden. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wendet die Bw folgendes ein: "Art. 140 Abs.7 B-VG…

UFSW RV/0069-W/11Anwendbarkeit des Erbschaftssteuergesetzes auf Vorgänge vor dem 1. August 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…Juli 2008 in Kraft trete. Die aufgehobene Gesetzesbestimmung sei nach Art.140 Abs.7 B-VG auf alle bis zum Ablauf dieser Frist verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles anzuwenden. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wendet die Bw folgendes ein: "Art. 140 Abs.7 B-VG…

UFSW RV/0070-W/11Anwendbarkeit des Erbschaftssteuergesetzes auf Vorgänge vor dem 1. August 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…Juli 2008 in Kraft trete. Die aufgehobene Gesetzesbestimmung sei nach Art.140 Abs.7 B-VG auf alle bis zum Ablauf dieser Frist verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles anzuwenden. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wendet die Bw folgendes ein: "Art. 140 Abs.7 B-VG…

UFSW RV/0071-W/11Anwendung des Erbschaftssteuergesetzes auf Vorgänge vor dem 1. August 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…Juli 2008 in Kraft trete. Die aufgehobene Gesetzesbestimmung sei nach Art.140 Abs.7 B-VG auf alle bis zum Ablauf dieser Frist verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles anzuwenden. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wendet die Bw folgendes ein: "Art. 140 Abs.7 B-VG…

UFSI RV/0485-I/09Rückzahlung eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld 2003 und 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2011

…bei denen die Bescheide des Unabhängigen Finanzsenates bis zum Beginn der Beratungen beim Verfassungsgerichtshof mit Beschwerde angefochten werden, können vom Verfassungsgerichtshof zu sogenannten "Anlassfällen" erklärt werden, auf die die Rechtswirkungen seines Erkenntnisses durchschlagen. Eine - wie vom Berufungswerber angeregt - Aussetzung der Entscheidung über die gegenständlichen Berufungen…