Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Renate Schohaj, Gregor Ableidinger, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich und Dr. Franz Kandlhofer, Wirtschaftskammer Niederösterreich, im Beisein der Schriftführerin Isabella Preisinger über die Berufungen der Bw., gegen…
Dem in diesem Zusammenhang vorgetragenem Vorbringen, wonach der Verkaufspreis des Jahres 2004 in der Höhe von € 230.000 als Basis heranzuziehen sei und sich daraus eine Verzinsung von 8,5% ergebe, kann seitens des Berufungssenates nicht gefolgt werden. Vielmehr ist festzustellen, dass es sich…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Georg Zarzi sowie die Laienbeisitzer Roland Kapaun und Mag. Christian Schmall als weitere Mitglieder des Senates in…
…keine Aussagen zu tätigen, er wolle vorerst mit einem Rechtsanwalt sprechen. In einem nach Vorhalt beantwortenden E-Mail, in welchem der Bf. den Ankauf von Zigaretten grundsätzlich zugibt, teilte dieser mit, dass er sich entschieden habe, zu den im zugesandten Fragebogen gestellten Fragen keine weiteren…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz im Zuge einer niederschriftlichen Einvernahme, sowie der amtlichen Ermittlungsergebnisse den Tatvorwurf als hinreichend begründet. Dem verfahrensgegenständlichen Bescheid liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beschuldigte kaufte nach eigenen Angaben in 2 Anläufen von D. insgesamt 20 Stangen Zigaretten der Marke Memphis Blue…
…ausgehe, wobei er jedoch ausdrücklich in Abrede stelle, dass es bei diesen Telefonaten um Zigarettenschmuggel gegangen sei. Daraus den Ankauf von 900 Stangen Zigaretten abzuleiten, sei absurd. G. habe in dem beim Landesgericht Linz gegen ihn geführten Strafverfahren den Bf. als Abnehmer der geschmuggelten Zigaretten…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Dr. Ralf Heinrich Höfler, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Türkenstraße 25/11, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Werner Goeritz, Rechtsanwalt, 1080 Wien, Laudongasse 20/2, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1lit…
…wurde vorgebracht, dass das Zollamt keinerlei Feststellung dazu getroffen habe, wie die Zigaretten nach Österreich gekommen sind. Das Geständnis des Bf. beziehe sich nur auf den Ankauf von Zigaretten in Österreich. Wenn nicht feststehe, dass die Waren vorschriftswidrig nach Österreich gekommen seien, komme Art. 202…
…Menge sei aber deutlich überhöht. Die Behörde habe seine Angaben anlässlich der Vernehmung missverstanden bzw. habe sie sich mit den widersprüchlichen Angaben zu den verschiedenen Ankäufen nicht auseinandergesetzt. In weiterer Folge habe er vor Bescheiderlassung keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten, sodass er keine Möglichkeit…
…Im Zuge einer Observation durch Bedienstete des Zollamtes Wien im Bereich W. am 9. März 2007 konnte der Beschwerdeführer beim Ankauf von insgesamt 9.200 Stück Zigaretten verschiedener Marken betreten werden, es wurde eine Tatbeschreibung aufgenommen und der Beschwerdeführer als Beschuldigter einvernommen. Gemäß § 83 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 17. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 4. Jänner 2008, Zl. 100000/90510/2006-6, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 26…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen der Finanzvergehen der Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. Abs. 1 lit. a, 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen des Finanzvergehens der Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 7. Juli 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 18. Juni 2008, Zl. X, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben, es ist keine Zollschuld entstanden. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. April…
…Bf. versicherte anläßlich ihrer Einvernahme vor dem Zollamt Wien am 4. Juni 2006 in gutem Glauben gehandelt zu haben, die ersten zwei Ankäufe seien mittels Überweisung auf ein österreichisches Konto beglichen worden. Für die Verantwortung der Bf. spricht der Umstand, dass die Schmuckstücke von E…
…00. Der erkennende Spruchsenat kam weiters zu dem Ergebnis, dass der Bf. hinsichtlich des Ankaufes ein schuldhaftes Verhalten nicht anzulasten sei und begründete dies mit der Vielzahl der angebotenen Schmuckstücke, der öffentlichen Zugänglichkeit der Verkaufsschau, der Leistung der Zahlung auf ein österreichisches Konto und den…
…abgewiesen. E.L., z., hat von Oktober 2005 bis September 2006 die in der beiliegenden Abgabenberechnung näher beschriebenen einfuhrabgabenpflichtigen Waren, welche vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden sind, durch Ankauf von G.L. und A.N. an sich gebracht. Gem. Art. 202 Abs…
…Firma, die Gemüse liefert, er könne aber nicht sagen, ob auch diese Lieferanten Zigaretten ankauften. Der am 24.9.2007 einvernommene Inhaber dieser Firma bestätigte seine persönlich durchgeführten Lieferungen an die Schiffe, er wisse aber nichts davon, dass durch das Schiffspersonal Zigaretten angeboten würden. Er…