…In diesem Zeitraum seien Antrag und Begründung zur Berufung vom 25. Juli 2012 nachgereicht worden. Der Bw wendet sich damit - wenn auch nicht ausdrücklich ausgesprochen - gegen die Angemessenheit der Mängelbehebungsfrist, geht bei Berechnung der ihm zur Mängelbehebung zur Verfügung stehenden Frist allerdings von einer unrichtigen…
Maßgebliche Voraussetzung für die Erlassung eines Vollstreckungsbescheides ist, dass während der Zeit, in der gemäß § 230 Abs. 1 bis 6 BAO Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen, Umstände hervorkommen, die die Einbringung der Abgabe(n) gefährden oder zu erschweren drohen. Es kommt daher darauf…
…S/04; vgl. auch Quantschnigg/Schuch, EStG 1988, § 20 Tz 54.3). Die Angemessenheit der Gewinnverteilung richtet sich nach den Gesellschafterbeiträgen; entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse (VwGH 26.4.2006, 2001/14/0196; UFS 22.6.2009, RV/0745-I/06; vgl. auch Jakom…
… 275 Tz 12 mit Judikaturnachweisen). Die Angemessenheit einer Frist hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass dem Berufungswerber durch die vom Finanzamt gesetzte Mängelbehebungsfrist bis zum 22.2.2010 eine Verdoppelung der an sich für die Einbringung einer…
…zu treffen. Bei Auslegung des § 20 BAO ist dabei dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse insbesondere an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des §…
…zu treffen. Bei Auslegung des § 20 BAO ist dabei dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse insbesondere an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des §…
…zu treffen. Bei Auslegung des § 20 BAO ist dabei dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse insbesondere an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des §…
…zu treffen. Bei Auslegung des § 20 BAO ist dabei dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse insbesondere an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des §…
…zu treffen. Bei Auslegung des § 20 BAO ist dabei dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse insbesondere an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des §…
…zu treffen. Bei Auslegung des § 20 BAO ist dabei dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse insbesondere an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des §…
…aufzutragen. Dass der diesbezügliche Mängelbehebungsauftrag zu Unrecht erlassen worden sei, wird in der gg. Berufung auch gar nicht behauptet. Was nun die Angemessenheit der Mängelbehebungsfrist anlangt, so ergibt sich an Hand der Aktenlage folgendes Bild: Der Mängelbehebungsauftrag des Finanzamtes wurde der Bw. am 19. Mai…
…zu treffen. Bei Auslegung des § 20 BAO ist dabei dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse insbesondere an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des §…
…zu treffen. Bei Auslegung des § 20 BAO ist dabei dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse insbesondere an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Nach der speziellen Vorschrift des zweiten Satzes des §…
…erhöht wird wie der Lohn. Die Abgabenbehörden sind berechtigt und verpflichtet, die Angemessenheit der Zulage im Verhältnis zum Gefährdungsausmaß zu prüfen und allenfalls nur einen dem Ausmaß der Gefährdung entsprechenden Teil der Zulage als steuerfreie Gefahrenzulage zu beurteilen (VwGH 17.1.1984, 83/14/0189…
…sie das "angemessene Ausmaß" übersteigt. d. Eine Reihe von Kollektivverträgen sieht nun Schmutzzulagen vor, deren Höhe für die Angemessenheitsprüfung nach der zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes maßgebend sein kann. In Kollektivverträgen für mit den vorliegenden vergleichbaren Tätigkeiten werden dabei Schmutzzulagen in ähnlicher Höhe vorgesehen: Im Kollektivvertrag…
…stelle auch bei fremden Kommanditisten, die von einer Kommanditgesellschaft "hereingenommen" würden, kein maßgebliches Kriterium für die Angemessenheit der Gewinnverteilung einer Kommanditgesellschaft dar. Im gegenständlichen Fall sei präzisierend darauf hinzuweisen, dass die in Rede stehenden Gelder entsprechend den Vorgaben des zuständigen Pflegschaftsgerichts zu veranlagen seien und…
Der Berufungssenat teilt demnach die Auffassung des FA, dass die Gewinnaufteilung im gegenständlichen Gesellschaftsvertrag unter Familienfremden nicht zustande gekommen wäre. Soweit der steuerliche Vertreter einwendet, die Verneinung der Mitunternehmerstellung bedeute nicht, dass nicht etwa Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen könnten, so ist dem zu entgegnen, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Anna Mechtler-Höger, Mag. Robert Steier und KomzlR. KR Oswald Heimhilcher über die Berufung des Bw., W.,S-Straße, vertreten durch Libertas Intercount GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, 1014 Wien, Teinfaltstraße 4…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl. Tzt. Dr. Günther Litschauer und Dr. Karl Penninger als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf.,vom 30. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. September 2004, GZ. 100/48956/46/2002, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gem. Art. 220 ZK entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben…