Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. März 2004, vertreten durch Dr. X., als Masseverwalter, gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Y. vom 27. Februar 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Verrechnung der Umsatzsteuergutschrift für Juni 2003…
…Er darf nur mehr die zur Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse gebotenen Rechtshandlungen vornehmen und daraus herrührende "Neumasseforderungen" unverzüglich befriedigen, während vorher bereits entstandene "Altmasseforderungen" der gesetzlichen Zahlungssperre gemäß § 124a Abs. 1 KO unterliegen. Für Altmasseforderungen, die nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit (das ist der Zeitpunkt…
…und Verwertung der Konkursmasse resultieren ("Neumasseforderungen"). Hinsichtlich bereits früher entstandener Masseforderungen ("Altmasseforderungen") oder solcher, die nicht aus den zur Verwaltung und Verwertung gebotenen Rechtshandlungen des Masseverwalters herrühren (insbesondere Mindestkörperschaftsteuer), sei die Aufrechnung gegen eine Forderung der Masse nur mehr entsprechend der Befriedigungsreihenfolge des § 47 Abs…
…die aus der weiteren Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse resultieren (so genannte "Neumasseforderungen"). Hinsichtlich bereits früher entstandener so genannter "Altmasseforderungen" oder solcher, die nicht aus den zur Verwaltung und Verwertung gebotenen Rechtshandlungen des Masseverwalters herrühren (insbesondere Mindestkörperschaftsteuer), ist die Aufrechnung gegen eine Forderung der Masse…
…massearmen Verfahren geändert. § 124a KO greift lediglich in die Befriedigung von Masseforderungen ein und schafft von § 124 Abs.1 KO abweichende Regelungen für deren Begleichung. Danach unterliegen "Altmasseforderungen" der gesetzlichen Zahlungssperre, während "Neumasseforderungen" unverzüglich, vorrangig und unabhängig von der Reihenfolge des § 47 Abs. 2 KO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der nunmehr im Konkurs befindlichen Firma A, Adresse1, damals vertreten durch B, Rechtsanwalt, Adresse2, vom 2. Oktober 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 1. September 2009, Zl. 1000000/xxxxx/2009, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Der Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M.. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 23. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 7. August 2006, Zl. 800/33039/2005, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat durch den SenatSalzburg2 über die Berufung der AB, vertreten durch Dr.PH, vom 22. März 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr.AB, vom 22. Februar 2000 betreffend Umsatzsteuer 1993, 1994, 1996 und 1997…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 27. April 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 12. April 2005, Zl. 800/32168/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-KG, nunmehr Dr. M. als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen x-KG, xxx, vom 27. April 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 12. April 2005, Zl. 800/31374/1/2004, betreffend Altlastenbeitrag entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der E-GmbH, nunmehr K-GmbH als Masseverwalter der in Konkurs befindlichen E.-GmbH, A.B., vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Oberrätin Mag. Helga Preyer, Mag. Gertraud Lunzer und Ing. Helmut Jörg über die Berufung der C.u.TKEG, Handel mit F.G., R., vertreten durch Hans Baumgartner WTH GmbH…
Weiters erfasst der Bescheid vom 23.4.2012 die Quartale IV/2003 bis III/2004, für die die Verjährungsfrist vom 31.12.2004 bis 31.12.2009 reicht. Innerhalb dieses Zeitraumes liegen die Verlängerungshandlungen B und C und führen bis zum 31.12.2010. Während…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A, Adresse1, vertreten durch Dr. Andrew P. Scheichl, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Jordangasse 7/13-14, vom 1. März 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 27. Jänner 2010, Zl. 230000/xxxxx…
Ob und aus welchen Gründen bzw. dass die Bestimmung des § 39 FinStrG unanwendbar sein soll, hat der unabhängige Finanzsenat nicht zu beurteilen, weil ihm durch die Bestimmung des § 232 Abs. 3 BAO nur die Prüfung der Formalvoraussetzung der Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens gegen einen der Begehung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Franz Anderl, Robert Hauser und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Zehetmayer am 26. November 2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Hübner & Hübner…
b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. Die Änderung oder Zurücknahme kann ohne Zustimmung der betroffenen Parteien mit rückwirkender Kraft nur ausgesprochen werden, wenn der Bescheid durch wissentlich unwahre Angaben oder durch eine strafbare Handlung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Dr. JK, wohnhaft in XXXX, vom 20. Dezember 2011 gegen die die Berufung vom 2.8.2007 gegen den gem. § 201 Bundesabgabenordnung (BAO) am 13.7.2007 zu Zl. 52 vom Zollamt Linz Wels erlassenen Abgabenbescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Klaus Rieger, Rechtsanwalt, 8572 Bärnbach, Telepark 1/II, vom 12. Juli 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz, vertreten durch HR Mag. Peter Pozezanac, vom 15. Juni 2004, Zahl: 1234, betreffend Altlastenbeitrag…
Aus dieser Argumentation ist wiederum nicht zu ersehen, weshalb die Ausbuchung als sonstiger Aufwand vorgenommen wurde. Weder wurden Belege noch andere Schriftstücke vorgelegt, die zum einen die Zusammensetzung des Betrages erhellen und zum anderen die Betriebsausgabeneigenschaft zumindest (nachprüfbar) glaubwürdig erscheinen lassen. Die Vorlage der Kontenausdrucke…