…und Verwertung der Konkursmasse resultieren ("Neumasseforderungen"). Hinsichtlich bereits früher entstandener Masseforderungen ("Altmasseforderungen") oder solcher, die nicht aus den zur Verwaltung und Verwertung gebotenen Rechtshandlungen des Masseverwalters herrühren (insbesondere Mindestkörperschaftsteuer), sei die Aufrechnung gegen eine Forderung der Masse nur mehr entsprechend der Befriedigungsreihenfolge des § 47 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. März 2004, vertreten durch Dr. X., als Masseverwalter, gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) des Finanzamtes Y. vom 27. Februar 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Verrechnung der Umsatzsteuergutschrift für Juni 2003…
…Er darf nur mehr die zur Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse gebotenen Rechtshandlungen vornehmen und daraus herrührende "Neumasseforderungen" unverzüglich befriedigen, während vorher bereits entstandene "Altmasseforderungen" der gesetzlichen Zahlungssperre gemäß § 124a Abs. 1 KO unterliegen. Für Altmasseforderungen, die nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit (das ist der Zeitpunkt…
…die aus der weiteren Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse resultieren (so genannte "Neumasseforderungen"). Hinsichtlich bereits früher entstandener so genannter "Altmasseforderungen" oder solcher, die nicht aus den zur Verwaltung und Verwertung gebotenen Rechtshandlungen des Masseverwalters herrühren (insbesondere Mindestkörperschaftsteuer), ist die Aufrechnung gegen eine Forderung der Masse…
…massearmen Verfahren geändert. § 124a KO greift lediglich in die Befriedigung von Masseforderungen ein und schafft von § 124 Abs.1 KO abweichende Regelungen für deren Begleichung. Danach unterliegen "Altmasseforderungen" der gesetzlichen Zahlungssperre, während "Neumasseforderungen" unverzüglich, vorrangig und unabhängig von der Reihenfolge des § 47 Abs. 2 KO…